Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

15. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Markuo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Hallo,

habe folgende Frage. Und zwar habe ich ein absolutes Beschäftigungsverbot durch meine Chefin bekommen, bin MFA in Teilzeit. Habe vorher von ihr ein Angebot angenommen meine Stunden zu erhöhen für 4 Monate und damit verbunden ein erhöhtes Einkommen zu erhalten. Haben somit eine Erweiterung zum bestehenden Vertrag unterschrieben. Beschäftigungsverbot fing mitte Januar an und die neue Vereinbarung war ab Anfang Januar gültig. Habe angefangen länger zu arbeiten. Dann Beschäftigungsverbot erhalten und jetzt wurde nicht der vereinbarte erhöhte Lohn für Januar überwiesen, sondern der vorherige. Ist dies nun rechtlich richtig? Immerhin haben wir beide den neuen Vertrag unterschrieben und sie hat das Verbot ja selbst ausgesprochen.

Vielen Dank im Voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Markuo):
Und zwar habe ich ein absolutes Beschäftigungsverbot durch meine Chefin bekommen

Warum?
In welcher Form?
Mit welcher Begründung genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Markuo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
Also der offizielle Grund war, dass es eine Arztpraxis ist und ich keinen Rötelnschutz habe. Die Chefin kann nicht garantieren, dass ich nicht mit infizierten Kindern in Kontakt komme wegen dem Personalmangel (nur 2 Angestellte). Aber in Wirklichkeit wollte sie mich loswerden da sie schon viele Schwangere Angestellte hatte und auf diese nicht besonders gut zu sprechen ist.. seit ich ihr die Schwangerschaft mitteilte war sie aggressiv und aufdringlich mir gegenüber.

Lg

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Markuo):
Also der offizielle Grund war, dass es eine Arztpraxis ist und ich keinen Rötelnschutz habe.


Naja. Damit ist die Chefin ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen und hat die obligatorische Gefährdungsbewertung durchgeführt und ist eben zu dem Schluß gekommen, dass sie deinen Arbeitsplatz nicht so umstrukturieren kann ,dass du und das Ungeborene nicht gefährdet werden. Wäre es dir lieber, wenn du erkrankst und das Kind geschädigt wird?

Los wird sie dich dadurch ja nicht. Du bleibst ja erstmal angestellt.

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#4
 Von 
Markuo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
Nein es wäre mir nicht lieber aber sie hätte es nie so gemacht wenn es schon vorher zu Zwischenfällen gekommen wäre. Aber das war ja auch nicht die Frage sondern es geht darum das der neue Vertrag nicht eingehalten wurde und wird und ob das so richtig ist?

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Markuo):
aber sie hätte es nie so gemacht wenn es schon vorher zu Zwischenfällen gekommen wäre.


Doch. Denn zur Gefährdungsbewertung ist sie gesetzlich verpflichtet und muss das auch der entsprechenden Stelle melden.

Aber zurück zum Vertrag.
Du hast also eine Erweiterung zu deinem normalen Vertrag unterschrieben der besagt, dass du für 4 Monate mehr Stunden arbeitest. Also von Januar bis April und danach automatisch wieder auf die vorherige Stundenzahl zurückgehst.

IMO müsste sie für diese 4 Monate das höhere Gehalt überweisen (bekommt sie ja eh über die U2 wieder). Danach eben wieder das alte Gehalt.

Wobei sich mir immer irgendwie die Frage stellt, warum man einen Vertrag unterschreibt, wenn man doch schon weiss, das man den Vertrag nicht erfüllen kann (und eine MFA sollte wissen, dass sie bei Schwangerschaft sehr schnell in eine Beschäftigugnsverbot geht. Wenn nicht durch den AG, dann durch den Gyn)

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#6
 Von 
Markuo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo die gyn hat mir keinen ausgestellt.
Die Chefin hat mich schon Monate lang beschäftigt bevor sie mir ein Verbot ausgestellt hat. Also kriegen MFAs heutzutage nicht mehr so leicht ein Beschäftigungsverbot. Deswegen habe ich ja auch denn Vertrag unterschrieben da ich nicht vorhatte zuhause zu bleiben. Wenn sie alles über u2 zurückbekommt müsste sie mir ja eigentlich denn höheren Lohn bezahlen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Wie lange bist du denn schon schwanger?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Markuo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Als wir den Vertrag unterschrieben haben wussten wir beide von der Schwangerschaft und sie wusste auch von dem fehlenden Schutz. Das Verbot kam also recht überraschend. Bin jetzt Ende 5ten Monat schwanger. Lg

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