Beschädigung am Auto, Beleidigungen, Mobbing ect.

1. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
stern58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigung am Auto, Beleidigungen, Mobbing ect.

Hallo,

seit ca. 4 Jahren, und eine Partei 2 Jahre, sind Neue Nachbarn in ein Miethaus eingezogen. Diese Menschen beleidigen,beschäftigen mein Auto welches auf meinem Grundstück steht, laufend. 4 Reifen wurden im Januar 2015, 2 Reifen im Januar 2016 und gestern letzte Nacht 31.1.2016 die Heckscheibe zerstört. Auch verkratzt wurde mein Auto. Ständig ist die Poilzei bei uns oder ich fahre hin..................was kann ich noch unternehmen.........auch mein Anwalt hat schon geschrieben, dass
mein Grundstück nicht betreten werden darf von diesen Menschen...........was kann ich machen, ich bin am Ende

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

kannst du den überhaupt beweisen, dass es die Leute waren, von denen du annimmst, dass sie es waren?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stern58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, denn einmal wurde der eine Mann von mir gesehen !!! Und diese ständigen Beleidigungen schreit er mir ja immer wieder zu !
Sein Sohn hat auch schon einiges bei uns zerstört, nicht nur bei uns sondern auch bei anderen Menschen, sogar Feuer in verschiedenen Schulen ect. gelegt...................

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
was kann ich machen, ich bin am Ende

Eine Überwachungskamera, oder mehrere, auf Ihrem Gelände installieren?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stern58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich auch schon alles überlegt u. durch. Aber man darf ja nichts, denn wenn mehr als nur das Grundstück beobachtet wird, ist das schon irgendwie strafbar. Wir wohnen in einer Altstadt, ca. 13 Jahre, haben 2 Scheunen ausgebaut, es war immer sehr schön hier zu leben, aber seit nunmehr diesen ca. 4 Jahren haben wir die Hölle auf Erden. Egal was noch kommen wir, ich werde die Konsequensen ziehen und mein Haus verkaufen, denn ich möchte meine letzten Jahren in Ruhe verbingen ;-) Danke für Eure liebe Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Zitat:
denn wenn mehr als nur das Grundstück beobachtet wird, ist das schon irgendwie strafbar.


Ja und? Dann richte die Kamera so aus, dass sie nur dein Gelände filmt.

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Meine Güte, klar ist doch, dass man alles und immer, also jeden einfachen Vorfall nachweisen muss. Wenn der PKW auf dem eigenen Grundstück steht, dann ist es doch nicht so schwer, Nachweise zu führen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@hehe:

Zitat:
Dann richte die Kamera so aus, dass sie nur dein Gelände filmt.

Was spricht gegen diesen guten Vorschlag? Auch, um Ihren Nachbarn die Straftaten nachzuweisen.

Aber natürlich können Sie auch gerne einfach umziehen. Auf Dauer ist das sicher herzschonender.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.390 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen