Beschädigte Elektrogeräte bei Renovierungsarbeiten. Wer zahlt ?

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
silikowiliko
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigte Elektrogeräte bei Renovierungsarbeiten. Wer zahlt ?

Hallo,

in unserer Wohnung liefen nun 9 Wochen lang Renovierungsarbeiten. Unter anderem wurden ein Teil der Elektroleitungen erneuert und wir hatten seit der Erneuerung immer wieder Probleme mit dem Strom. Der Strom ist ständig ausgefallen und auch die Sicherungen schossen ständig raus und brannten durch. Sodass wir an einem Wochenende im Schlafzimmer und in der Küche gar keinen Strom hatten und unsere Lebensmittel im Kühlschrank alle schlecht wurden, da die Wohnbau auch keinen Elektriker am Wochenende schicken wollte (das sei zu teuer am Wochenende). Jedenfalls wollten wir dann von der zuständigen Firma der Elektriker einen Schadensersatz von 60,00 Euro, wurde schriftlich eingefordert und sie erklärten sich bereit den Betrag zu zahlen. Am Montag in dieser Woche waren die Elektriker wieder da und ich hab gesehen, dass sie was am Sicherungskasten gemacht haben. Was genau sie gemacht haben, weiß ich nicht, da ich mich mit der Materie nicht auskenne. Jedenfalls war dann wieder überall der Strom weg und man hörte wie in allen Zimmern ein merkwürdiges Geräusch. Ich machte die Elektriker darauf aufmerksam, dass alle Geräte plötzlich ausgingen. Die meinten sie wüssten nicht was los wäre und sie würden nach der Mittagspause wieder kommen. Die Sicherungen stellten sie wieder ein und dann gab es wieder Strom in allen Zimmern. So lange Rede kurzer Sinn. Ich bin dann ins Wohnzimmer und sehe der Receiver funktioniert nicht mehr. Kabel ist dran alles funktioniert. Festnetztelefon genauso und auch der Drucker gibt plötzlich den Geist auf. In der Küche musste ich zu meinem Entsetzen feststellen, dass auch die Kaffeemaschine hin ist, genauso wie der USB Adapter vom iPad. In den anderen Zimmern sind ebenso Lampen kaputt und ebenso ein paar USB Adapter. Der Elektriker kam nicht mehr, auch nach mehrmaligem Nachfragen ob er denn nochmal komme und sich das Problem ansehe, passierte nicht. Also habe ich den Bauleiter geholt und ihm alles geschildert. Er machte Fotos von den Geräten und wollte, dass ich schriftlich Schadensersatz fordere und wenn möglich die Rechnungen der Geräte mitschicke. Hab ich alles gemacht. Heute war dann Endkontrolle und der Bauleiter kam mit jemandem von der Wohnbau und die meinten sie zahlen keinen Cent. Die Geräte seien alle aus Zufall am selben Tag zur selben Minute kaputt gegangen und sie würden nicht dafür haften. Bleibe ich jetzt tatsächlich auf den Kosten sitzen ? Ich habe einen Schaden von mehreren hundert Euro. Mein Drucker zum Beispiel war keine 2 Monate alt. Meinen Receiver habe ich auf eigene Kosten reparieren lassen und der Fachmann hat mir gezeigt, dass die Kabel im Gerät durchgebrannt waren und dass sie aufgrund von falscher Stromzufuhr abgebrannt seien. Ich hab am Montag bereits einen Termin beim Anwalt deswegen, aber ich möchte wissen was ich tun kann. Soll ich einen Gutachter einschalten ? Was passiert, wenn die Geräte geöffnet werden müssen und die Garantie erlischt ? Kann jemand überhaupt beweisen, dass die Geräte nicht zufällig kaputt gegangen sind ? Danke schonmal im Voraus.


LG

-- Editier von silikowiliko am 07.09.2017 18:41

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von silikowiliko):
Ich hab am Montag bereits einen Termin beim Anwalt deswegen, aber ich möchte wissen was ich tun kann.


Alles was der Anwalt Ihnen sagt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von silikowiliko):
Ich hab am Montag bereits einen Termin beim Anwalt deswegen, aber ich möchte wissen was ich tun kann.

Mal darüber nachdenken, das Absätzte nicht nur an Schuhen Sinn machen - bevor man das nächste mal so eine Textwand hinzimmert ...



Sofern man schon Reparaturen beauftragt hat, hat man die Leute hoffentlich angewiesen, entsprechende Beweissicherung (Fotos,Videos, Bauteile auf bewahren, ...) zu betreiben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von silikowiliko):
Die Geräte seien alle aus Zufall am selben Tag zur selben Minute kaputt gegangen und sie würden nicht dafür haften.

War das eine Elektrofirma?
Wenn ja dann den Fall der zuständigen Innung melden, die haben ebenfalls eine Schlichtungsstelle. Es liegt nahe das die Pfuscher eine Nullpunktverschiebung durch einen mangelhaft verklemmten Neutralleiter verursacht haben.
Das man hier die Innung und die HWK einschalten würde, kann man auch dem Bauleiter mitteilen, denn vielleicht war das gar keine Fachfirma mit der Berechtigung.

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#4
 Von 
silikowiliko
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von silikowiliko):
Die Geräte seien alle aus Zufall am selben Tag zur selben Minute kaputt gegangen und sie würden nicht dafür haften.

War das eine Elektrofirma?
Wenn ja dann den Fall der zuständigen Innung melden, die haben ebenfalls eine Schlichtungsstelle. Es liegt nahe das die Pfuscher eine Nullpunktverschiebung durch einen mangelhaft verklemmten Neutralleiter verursacht haben.
Das man hier die Innung und die HWK einschalten würde, kann man auch dem Bauleiter mitteilen, denn vielleicht war das gar keine Fachfirma mit der Berechtigung.


Naja nicht eine Elektrofirma direkt. Die Arbeiten in der ganzen Wohnung hat eine Wohnungsgesellschaft durchgeführt.
Ich habe heute nochmal mit Elektrikern von der Firma geredet und die mal gefragt wie so etwas passieren kann. Die konnten leider kein Wort Deutsch und dementsprechend kam ich nicht weit.
Ich würde sogar jemanden bezahlen, wenn ich nur wüsste, dass man beweisen kann, dass definitiv die Schuld bei den Elektrikern liegt.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von silikowiliko):
Ich würde sogar jemanden bezahlen, wenn ich nur wüsste, dass man beweisen kann, dass definitiv die Schuld bei den Elektrikern liegt.


SIe haben die defekten GEräte ja noch nun warten SIe doch erst einmal ab, was der Anwalt Ihnen sagt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von silikowiliko):
dass man beweisen kann, dass definitiv die Schuld bei den Elektrikern liegt.

Das dürfte recht problematisch werden.

Die "Elektriker" werden vermutlich eine partiell-temporäre Demenz haben.

Auf jeden Fall sollte man erst mal keinen von der Gegenseite mehr an den Sicherungskasten etc lassen.
Eventuell kann ein echter Elektriker der als Schverständiger fungiert noch was finden, das als Beweis dienen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von silikowiliko):
Naja nicht eine Elektrofirma direkt. Die Arbeiten in der ganzen Wohnung hat eine Wohnungsgesellschaft durchgeführt.

Also mal so nebenbei, Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur Meisterbetriebe mit Eintrag in das Installateursverzeichnis durchführen.
Zitat (von silikowiliko):
Die konnten leider kein Wort Deutsch und dementsprechend kam ich nicht weit.

Egal, wenn hier kein Meister nach deutschem Recht die Arbeit kontrolliert und beaufsichtigt hatte, ist dies für die Handwerkskammer sehr von Interesse, sowie auch für den Netzbetreiber.
Bei solchen Arbeiten ist zwingend ein Inbetriebnahmeprotokoll entsprechend VDE 0100-600 zu erstellen, das können diese Handwerker wohl nicht.
Zitat (von silikowiliko):
Ich würde sogar jemanden bezahlen, wenn ich nur wüsste, dass man beweisen kann, dass definitiv die Schuld bei den Elektrikern liegt.

Zum einem müsste von den schon reparierten Geräten ein Gutachten gemacht werden, geht natürlich im Nachhinein schlecht.

Wenn die Jungs wo sich Elektriker nennen, den Neutralleiter nicht richtig angeschlossen haben, oder gelockert haben, erfolgte eine Sternpunktverschiebung, also war an manchen Geräten mit dem geringsten Widerstand / Impedanz die höchste Spannung, im dümmsten Falle, anstatt 230 V lagen 400 V an. So und nun sollte man mal den Bauleiter mit den Tatsachen konfrontieren, auch das man eben sich mit dem Netzbetreiber und HWK wegen der Arbeiten in Verbindung setzen würde, wenn man keine Lösung für das Problem finden würde, sollte erst mal den Bauleiter zum Einlenken bewegen.
Sollte sich der Bauleiter auf keine Deal einlassen, mit dem Anwalt besprechen, man kann verlangen das man eine sichere elektrische Anlage hat, hier kann man davon ausgehen, das dies nicht der Fall ist.
Somit kann man auch verlangen, das eben eine Fachfirma mit dem Eintrag im Installateursverzeichnis die Anlage überprüft, und das sollte man auch machen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
silikowiliko
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr gut das hilft mir schonmal weiter. Ich werde den Bauleiter morgen damit mal konfrontieren und mal sehen was er dazu sagt. Und dann lass ich die Tage auch niemanden mehr an den Sicherungskasten.

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