Beschädigte Brille

6. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Adi123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigte Brille

Folgender Fall: Jemand, nennen wir ihn Mark, hat in der Schule eine Schutzbrille mutwillig leicht beschädigt. Sie war aus Plastik und man sieht einen kleinen Fleck, höchstens 0,5 cm groß, an der sich etwas eingebrannt hat. Der Lehrer meint, er müsse die Brille bzw. eine funktionsgleiche auftreiben und bezahlen. Er gibt Mark nicht die beschädigte Brille.
Inwiefern ist das so richtig? Muss er Mark die "kaputte" Brille nicht geben?

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Nein, muss er nicht. Ich wüsste nicht, welcher Gesetzestext das vorschreiben würde

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
er müsse die Brille bzw. eine funktionsgleiche auftreiben und bezahlen


Das muss er auch nicht, er muss nur den Wert der alten Brille ersetzen, in Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Adi123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

das mit dem Wert stimmt nicht... Ich wüsste gerne, warum da der Fall der Naturalrestauration/kompensation nicht anfällt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Adi123mitglied):
das mit dem Wert stimmt nicht.


Warum nicht?

Zitat (von Adi123mitglied):
Ich wüsste gerne, warum da der Fall der Naturalrestauration/kompensation nicht anfällt?


Weil strenggenommen nur der Zeitwert zu ersetzen ist.
Eine Naturalrestauration ist bei einer angeschmolzenen Plastikbrille schlicht nicht möglich, oder wie wollen Sie diese reparieren?
Bei Neukauf der Brille würde der Geschädigte bereichert (neu gegen alt).

Ob es sich bei einem Wert von < 5 € überhaupt lohnt darüber nachzudenken, muss man selbst entscheiden, mir wäre meine Zeit dafür zu kostbar....

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