Berufsunfähigkeitsversicherungen und arglistige Täuschung

19. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.07.2017 08:31:10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Berufsunfähigkeitsversicherungen und arglistige Täuschung

Hallo zusammen.

Es ist erschreckend mit anzusehen, wie viele dasselbe Problem mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung tragen. Denen kann ich mich jetzt leider auch mit anschließen.

Hier mein Fall:

Anfang 2008 habe ich mit 33 Jahren eine Bu Versicherung abgeschlossen. Bis zum Abschluss der Versicherung war ich immer gesund, und hatte keine größere medizinische Vorgeschichte.
Wie ist das Schicksal will, erkrankte ich im Dezember 2008 an Rückenschmerzen. Keine große Sache, dachte ich! Die Diagnose ergab einen Gleitwirbel im Beckenbereich. Meiner Arbeit konnte ich nicht mehr nachgehen. Es wurde immer schlimmer, so dass ich kann ab zwölf Monate krankgeschrieben war. auch eine zweiwöchige Rehabehandlung, mit anschließender Irena Behandlung führte zu keiner Besserung.

Nach mehreren Behandlungen, genehmigte mir die Rentenversicherung eine berufliche, zweijährige Rehamaßnahme, die ich im Februar 2010 begonnen habe.

Zu diesem Zeitpunkt habe ich auch auf Anraten meines Versicherungsvertreters die BU beantragt.
Nach sehr langer Überprüfung meiner Unterlagen und meiner Arztbesuche der letzten zehn Jahre, verweigerte die Versicherung die Zahlung Wegen arglistige Täuschung. was für eine Überraschung…

Ich war seit 15 Jahren nicht beim Orthopäden, hatte noch nie Probleme mit dem Rücken, Oder sonstige schwere Krankheiten. Ich habe nicht angegeben, dass ich unter anderen Heuschnupfen, den ich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr hatte, Myalgien im Bauchbereich 2002, das sind Muskelschmerzen aufgrund von auf den Nerven drückenden Lipomen(fettgeschwülste),
und anschließender operativer Entfernung dieser im selben Jahr.
Lipomen Sind harmlose Geschwülste, dessen Entfernung die Krankenkasse nicht bezahlt, da es sich hierbei hauptsächlich um einen ästhetischen Eingriff handelt.

Wie bereits erwähnt, hat die Versicherung den Antrag abgelehnt, und möchte das ich denen den Versicherungsschein zurückschicke. Was ich natürlich nicht gemacht habe, oder auch machen werde.

Ich hätte wirklich nie gedacht, dass die Versicherungen sich bei acht von zehn Fällen auf eine arglistige Täuschung beziehen, nur um nicht zahlen zu müssen.

Habt ihr Erfahrungen damit, das eine BU wegen einer Sache abgelehnt wird, nur weil wir eine ganz andere Sache verschwiegen habt?

Für Erfahrungen wäre ich sehr dankbar. Einen Anwalt habe ich übrigens auch schon eingeschaltet. geht ja leider nicht anders.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das hier ist kein Forum für Erfahrungsaustuasch, sondern eines, in dem abstrakt über juristische Belange diskutiert wird.
Da du einen konkreten Fall, nämlich dich selbst nenst, kann hier gar nicht mehr auf deinen Beitrag eingegangen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Elnenado hat ein Anliegen an das Forum, auf das natürlich eingegangen werden darf.

Dazu die Nutzungsbedingungen:
Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar.
Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen,
Meinungen
und Informationen im juristischen Bereich.

Auch persönliche Angaben darf ein Fragesteller machen. Nur Rechtsberatung im Einzelfall, die darf hier nicht erfolgen.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
ch war seit 15 Jahren nicht beim Orthopäden


Also hattest du vorher Probleme die ein Orthopäde behandelt hat ??? Oder wie soll man das verstehen.

Und den Rest deiner Krankengeschichte hast du trotz Frage nicht genannt.

Wenn man es seiner Versicherung so einfach macht, ist man selber schuld.

Gute Besserung

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.07.2017 08:31:10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich war nie bei einem Orthopäden wegen Rückenbeschwerden.
Oder bei irgend einem anderen Arzt deswegen. Bis zu meinem Besuch im Dezember 2008
Hatte ich nie ruckenprobleme.
Und was den Heuschnupfen angeht, wer denkt denn an so was?


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ruf doch mal an und frag die Versicherung wie die auf so was kommen.

Danach bleibt nur der Rechtsweg. Such die aber eine echten Profi für die Sache.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Wurde die OP aus 2002 angegeben?
Wann waren Sie wegen des Heuschnupfens zuletzt in Behandlung?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.07.2017 08:31:10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Heuschnupfen hatte ich nur im Jahr 2002. Seitdem nicht mehr.
Und die OP wegen der Lipomen nicht angegeben. War ja mehr ästhetisch. Waren ein haufen knuppel unter der Haut.
Ist es denn so simpel sich aus einer Sache herauszureden, wegen einer anderen, nicht angegebenen?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Ich empfehle den Obudsmann für Versicherungen.

Lies mal hier: http://www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbaum/IhreBeschwerde/WieHelfen/index.html

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo eineado,

wenn die Versicherung im Antrag Fragen nach Vorerkrankungen gestellt hat und Du diese falsch oder gar nicht beantwortet hast, kann der Versicherer vom vertrag zurücktreten oder sogar wegen Arglist anfechten.

Eine Arglistanfechtung ist eigentlich die schärfste Waffe des Versicherers und wird in der Regel nur genutzt, wenn die Sachlage eindeutig ist.

Auf einen Zusammenhang mit der Erkrankung die zum Versicherungsfall führt, kommt es nicht an, weil ja nicht die Leistung dieses Falles sondern der Bestand des Vertrages angegriffen wird.

Stimmen die Vorwürfe des Versicherers, wirst Du kaum eine Chance haben.

SG

Berry

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