Berufsschule j.P.d.ö.R. ?

27. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
K@yOne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Berufsschule j.P.d.ö.R. ?

Sehr geehrte Forummitglieder,

ich habe eine kurze Frage... Bin ich Recht der Annahme, dass es sich bei einer Berufsschule - hier Berufsschule des Landkreises X - um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt ? Ich bin ein auszubildender Verwaltungsfachangestellter bei einer Kommune, im 2. Lehrjahr. Ich hatte vor längerer Zeit eine Klausur in AVR (Allgemeines Verwaltungsrecht) und hatte das auch hereingeschrieben, aber der Lehrer ist der Ansicht, dass es sich bei einer Berufsschule um eine natürliche Person handeln soll. Daraufhin sagte ich ihm, dass eine natürliche Person nur eine Person nach § 2 BGB sein kann. Ich sagte ihm, dass eine Berufsschule ein öffentlicher Rechtsträger ist. Wer hat hier Recht?

MfG K@yOne

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
dass es sich bei einer Berufsschule um eine natürliche Person handeln soll


Das ist natürlich Blödfug, denn eine natürliche Person ist nur eine solche, die das von Natur aus ist, ergo zwingend ein Mensch.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)


quote:
… denn eine natürliche Person ist nur eine solche, die das von Natur aus ist, ergo zwingend ein Mensch.

Völlig richtig!
Ob eine Berufsschule davon eine j.P.d.ö.R. ist, wäre unabhängig davon zu klären (muss nicht sein, ist aber wahrscheinlich).


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2x Hilfreiche Antwort

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