Sehr geehrte Forummitglieder,
ich habe eine kurze Frage... Bin ich Recht der Annahme, dass es sich bei einer Berufsschule - hier Berufsschule des Landkreises X - um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt ? Ich bin ein auszubildender Verwaltungsfachangestellter bei einer Kommune, im 2. Lehrjahr. Ich hatte vor längerer Zeit eine Klausur in AVR (Allgemeines Verwaltungsrecht) und hatte das auch hereingeschrieben, aber der Lehrer ist der Ansicht, dass es sich bei einer Berufsschule um eine natürliche Person handeln soll. Daraufhin sagte ich ihm, dass eine natürliche Person nur eine Person nach § 2 BGB
sein kann. Ich sagte ihm, dass eine Berufsschule ein öffentlicher Rechtsträger ist. Wer hat hier Recht?
MfG K@yOne
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Berufsschule j.P.d.ö.R. ?
27. Februar 2010
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Frage vom 27. Februar 2010 | 19:57
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
Berufsschule j.P.d.ö.R. ?
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#1
Antwort vom 28. Februar 2010 | 01:36
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
dass es sich bei einer Berufsschule um eine natürliche Person handeln soll
Das ist natürlich Blödfug, denn eine natürliche Person ist nur eine solche, die das von Natur aus ist, ergo zwingend ein Mensch.
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#2
Antwort vom 1. März 2010 | 19:06
Von
Status: Bachelor (3728 Beiträge, 1170x hilfreich)
quote:
… denn eine natürliche Person ist nur eine solche, die das von Natur aus ist, ergo zwingend ein Mensch.
Völlig richtig!
Ob eine Berufsschule davon eine j.P.d.ö.R. ist, wäre unabhängig davon zu klären (muss nicht sein, ist aber wahrscheinlich).
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