Berufsschule ;Lehrer

17. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Justin2003
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsschule ;Lehrer

Hy Leute,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
Wie jeden Montag ging ich zur Berufsschule und die erste Stunde verlief wie immer . Die zweite jedoch war deutlich als Stillbeschäftigung ausgeschrieben, weil der Lehrer angeblich nicht anwesend ist. Ich habe mein Buch aus dem Schließfach geholt und bin mit max. 5 min Verspätung ins Klassenzimmer. Der Lehrer stand vor dem Klassenzimmer (wenn er da ist wieso macht er dann keinen Unterricht ??) und hat mir (wie auch Anderen) nen Anschiss verpasst und uns für die ersten 5 min als fehlend eingetragen. Zusätzlich hat er für diese 5 min eine Betriebliche Entschuldigung eingefordert.
2 min vor Ende dieser Stunde (Der Lehrer war plötzlich verschwunden ) Ging ich zur Toilette, in diesem Moment betrat laut Aussage von Klassenkameraden der Lehrer erneut das Klassenzimmer und trug mich erneut als fehlend ein mit der Aussage er würde im Betrieb anrufen um das zu melden.
Wie ist meine rechtliche Situation??
Kann ich irgendwie gegen diese Schikane vorgehen, d.h. mich wehren ?? Bitte helft mir
MfG
Justin2003

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Justin,

ich kann dich verstehen, wenn der Lehrer sich in diesem Fall so penibel verhält. Das kennen wir ja schliesslich noch alle aus der guten Schulzeit.

Wenn man es jedoch ganz genau sieht, so hast du die Pflicht pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und nicht erst 5 Minuten danach. Das gleiche gilt für das Ende der Stunde. Denn du bist verpflichtet die gesamte Unterrichtsstunde abzuleisten, das heisst auch die restlichen 2 Minuten.

Andererseits ist es natürlich auch unbillig, dich gleich als gesamt fehlend einzutragen, wenn du wirklich nur die letzten 2 Minuten gefehlt haben solltest. Dieses solltest du mit dem Lehrer klären. Sollte sich keine Einigung erzielen lassen, so nimm ein paar Klassenkameraden mit als Zeugen zur Schulleitung, damit sich der Sachverhalt aufklärt. Denn eine Benachrichtigung des Betriebes ist in den meisten Fällen mit Nachteilen verbunden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen