Berücksichtigung der Direktversicherung bei Übergang in die inso bei Pfändung beim Arbeitsgebers

5. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
R.Hankel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Berücksichtigung der Direktversicherung bei Übergang in die inso bei Pfändung beim Arbeitsgebers

Hallo, folgende Frage stellt sich mir.
Pfändung beim Arbeitgeber liegen vor. eine Direktversicherung (Rente) wird im Anschluss abgeschlossen. diese wird nicht vorrangig behandelt, berücksichtigt, da Abschluss nach Pfändung.
Wie sieht es denn beim Übergang in die Privat Inso aus, da ja alle alten Pfändungsbescheide "ungültig" bzw in die Inso gehen? im Gegenzug jedoch der Pfändbare Anteil (Neu?) einbehalten wird? -

Als Hinterrund bei Pfändungen wird das real netto herangezogen, das bei einer Direktversicherung sinkt.
Berücksichtigt wird diese jedoch nur, wenn diese Vor der Pfändung abgeschlossen wurde.

über rege Anregung, ggfs fundierte Erfahrungen würde ich mich freuen - Danke

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen