A und B machen ein Berliner Testament, ernennen sich zu Alleinerben des Verstorbenen. Schlusserbe ist Tochter C nach Tod von beiden.
Das Testament ist komplett maschinell geschrieben, ohne notarielle Beglaubigung.
Wird es trotzdem zugelassen?
Vielen Dank
-- Editier von nude888 am 07.09.2017 09:09
Berliner Testament nicht handschriftlich
7. September 2017
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Frage vom 7. September 2017 | 08:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Berliner Testament nicht handschriftlich
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#1
Antwort vom 7. September 2017 | 09:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Wird es trotzdem zugelassen?
Nein
#2
Antwort vom 7. September 2017 | 09:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke das dachte ich mir. Also gilt in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge?
Wann und in welcher Form kriegt man denn Beschein vom Nachlassgericht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. September 2017 | 10:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Wann und in welcher Form kriegt man denn Beschein vom Nachlassgericht?
Wenn man den Erbschein beantragt.
Sollte lediglich die Testamentseröffnung beantragt worden sein, so prüft das Nachlassgericht die Wirksamkeit des Testamentes nicht.
#4
Antwort vom 7. September 2017 | 11:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Und wer soll den Erbschein beantragen? Mutter B, die davon ausgeht Alleinerben zu sein, oder Tochter C?
#5
Antwort vom 7. September 2017 | 12:19
Von
Status: Schüler (279 Beiträge, 101x hilfreich)
Einfach ´mal beim Nachlassgericht anrufen, die beißen da nicht!
Und jetzt?
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