Berechnung vom Verkaufspreis

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
dplus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung vom Verkaufspreis

Hallo,

ich wende mich an dieses Forum mit einer Frage deren Antwort sicher fast jedem klar ist, nur mir noch nicht.

Es geht um das Thema Onlinehandel.
Ich weiß nicht genau auf welcher Grundlage ich einen Verkaufspreis berechnen müsste.

Angenommen ich kaufe beim Großhandel/Hersteller ein Produkt im Wert von €100, dann muss ich €119 inkl. MwSt zahlen. Die MwSt bekomme ich als Gewerbetreibender vom Finanzamt zurück. Wenn ich den Artikel für €200 inkl. MwSt an den Endverbraucher verkaufe, muss ich €31,93 an das Finanzamt abführen.

Nun die Frage, muss ich meinen Verkaufspreis aufgrund der €119 inkl. MwSt oder aufgrund der €100 berechnen, da ich die €19 zurück bekomme?

Ich wäre sehr dankbar falls mich jemand aufklären könnte.

Viele Grüße

dplus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
muss ich meinen Verkaufspreis aufgrund der €119 inkl. MwSt oder aufgrund der €100 berechnen, da ich die €19 zurück bekomme?


Ich verstehe die Frage nicht. Wie Du auf den Verkaufspreis von 200€ inkl. MwSt. kommst, ist steuerrechtlich doch egal.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dplus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.
Ich meine eigentlich ob ich von einem Einkaufspreis von €100 oder €119 ausgehen muss.
Wenn ich z.B. für €150 verkaufe habe ich €50 verdient, wenn ich mit einem Einkaufspreis von €100 rechne. Wenn ich mit dem €119 Einkaufspreis rechne habe ich nur €31 Profit erwirtschaftet. (mir ist bewusst, dass ich die MwSt auf den Verkaufspreis abführen muss)

Also muss ich die Einkaufspreis MwSt bei der Berechnung der Handelsspanne weglassen oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Unterstellt sei:
-Unternehmereigenschaft im Sinne §2 UStG ist gegeben
-keine Anwendung des §19 UStG
-keine Steuerbefreiung nach §4 UStG
-Regelsteuersatz 19%, §12 Abs.1 UStG

Wenn ich einen Artikel für 100 Euro (netto) einkaufe und einen (Roh-)Gewinn von 100 Euro erzielen will, muss ich den Artikel für 238 Euro (brutto) verkaufen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Oder um bei diesem Beispiel zu bleiben:

Angenommen ich kaufe beim Großhandel/Hersteller ein Produkt im Wert von €100, dann muss ich €119 inkl. MwSt zahlen. Die MwSt bekomme ich als Gewerbetreibender vom Finanzamt zurück. Wenn ich den Artikel für €200 inkl. MwSt an den Endverbraucher verkaufe, muss ich €31,93 an das Finanzamt abführen.

Die Handelsspanne (=Rohgewinn) beträgt hier 68,07€.

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