Hallo, ich brauche eine Auskunft für die Wahl der Steuerklassen.
Ich habe bei meinem AG Steuerklasse 1 angegeben( Verdienst 780 € monatlich) zahle somit wegen geringen Einkommen keine Steuern. Jetzt kann ich einen Zweitjob annehmen in dem ich 1200 € monatlich verdienen kann.
Den Zweitjob müsste ich dann ja mit Steuerklasse 6 angeben, obwohl ich im ersten keine Steuern zahle?
Wie wird das beim Lohnsteuerjahresausgleich berechnet? Wird alles zusammen gezählt und dann auf eins abgerechnet? Dann müsste ich übers Jahr gesehen nachzahlen, egal welche Steuerklasse ich bei welchem Job angebe? Ich habe so gar keine Ahnung wie das berechnet wird.
Ich würde erst im September mit dem Zweitjob anfangen.
Kann mir hier jemand nähere Infos geben?
Vielen Dank!
Berechnung Steuerklassen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Den Zweitjob müsste ich dann ja mit Steuerklasse 6 angeben, obwohl ich im ersten keine Steuern zahle? Ja.
Wie wird das beim Lohnsteuerjahresausgleich berechnet? Wird alles zusammen gezählt und dann auf eins abgerechnet? Na sicher.
Dann müsste ich übers Jahr gesehen nachzahlen, egal welche Steuerklasse ich bei welchem Job angebe? Also, wenn man 12 Monate lang die erwähnte Kombination hat (also 780 auf 1 und 1200 auf 6), ergibt sich nur eine recht geringe Nachzahlung. Für 2015 dürfte es sogar eine Erstattung geben. Auf 1200 Euro in 6 fallen ja monatlich 200 Euro Steuer und Soli an (ohne Kirchensteuer) - macht ca. 800 Euro. Auf das Jahreseinkommen sind aber nur 369 Euro Steuer zu entrichten.
Zitat:Wird alles zusammen gezählt und dann auf eins abgerechnet?
Das ist im Prinzip richtig, auch wenn es tatsächlich etwas anders gerechnet wird.
Zitat:Ich würde erst im September mit dem Zweitjob anfangen.
Für 2015 kommt es dann zu einer Steuererstattung, da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist diese bei einem Bruttojahreseinkommen von 14.160€ fast 0€ beträgt. Ab 2016 kann es dann zu einer geringfügigen Nachzahlung kommen, wenn es dabei bleibt, dass der 1.200€-Job in Stkl. 6 abgerechnet wird. Zur Abgabe einer Steuererklärung bist Du dann übrigens verpflichtet.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die Antworten.
-- Editiert von Avalani am 17.08.2015 17:54
-- Editiert von Avalani am 17.08.2015 17:59
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten