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Berechnung Pflichtteil
Berechnung Pflichtteil
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Hauptstraße 16 a, 25488 Holm, Tel: 04103/9236623, Fax: 04103/9236748
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Strafrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Familienrecht
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Berechnung Pflichtteil enthält folgende Leistung:
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Überblick
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, das der Pflichtteilsberechtigte erben würde.
Bei der Zugewinngemeinschaft bestehen insoweit Besonderheiten bei der Berechnung des Pflichtteils.
Ich erkläre Ihnen im Einzelnen die Begrifflichkeiten und gebe Ihnen eine Struktur der Pflichtteilsberechnung an die Hand.
Die Beratung schließt damit wie Sie den Pflichtteilsanspruch durchsetzen können. Sollten Sie erwägen mich hierbei zu mandatieren, würde das Beratungshonorar in voller Höhe angerechnet werden.
Bei der Zugewinngemeinschaft bestehen insoweit Besonderheiten bei der Berechnung des Pflichtteils.
Ich erkläre Ihnen im Einzelnen die Begrifflichkeiten und gebe Ihnen eine Struktur der Pflichtteilsberechnung an die Hand.
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