Berechnung Miete nach ortsüblichen Mietspiegel

9. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Miou12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Miete nach ortsüblichen Mietspiegel

Wenn ein Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umgewandelt wurde, zählt dann das Baujahr des Hauses oder die Bezugsfertigkeit (hier EG Wohng.)bei der Berechnung der Miete?
Danke lg

-- Editiert von Miou12 am 09.12.2017 15:24

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Wenn wesentliche Dinge (Elektrik, gefliestes Bad, etc.) erneuert wurden, dann dürfte das als Baujahr gelten.

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#2
 Von 
Miou12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Wenn wesentliche Dinge (Elektrik, gefliestes Bad, etc.) erneuert wurden, dann dürfte das als Baujahr gelten.

Danke Liane46 unseres Wissens wurde lediglich der Bogendurchgang (Zugang Treppenhaus in die nun abgeschlossenne EGWhg.) durch eine Tür ersetzt

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Miou12):
Wissens wurde lediglich der Bogendurchgang (Zugang Treppenhaus in die nun abgeschlossenne EGWhg.) durch eine Tür ersetzt

Wenn jetzt jedoch auch beide Wohnungen einen eigenen Stromzähler haben, ist auch wohl die Elektrik angepasst / erneuert.

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#4
 Von 
Miou12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Miou12):
Wissens wurde lediglich der Bogendurchgang (Zugang Treppenhaus in die nun abgeschlossenne EGWhg.) durch eine Tür ersetzt

Wenn jetzt jedoch auch beide Wohnungen einen eigenen Stromzähler haben, ist auch wohl die Elektrik angepasst / erneuert.

0815Frager Wenn so kleine 10 x 7 cm digi. Zähler(sind nicht v. den Stadtwerken o.a.)auch zählen.... allerdings erfasst dieser nicht den gesamten Strom des OG

dieses würde doch nur bei dem DG zutreffen weil ist ja alles fürs EG vorhanden da VM ja da mal gewohnt hat und jetzt im OG seine Zweitwohnung hat

-- Editiert von Miou12 am 09.12.2017 17:12

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Miou12):
Wenn so kleine 10 x 7 cm digi. Zähler(sind nicht v. den Stadtwerken o.a.)auch zählen

Dann wurde ja doch auch was erneuert. Es ging ja darum, ob die elektrische Anlage alt oder neuer ist, wie Lolle oben beschrieben hatte.

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#6
 Von 
Miou12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Miou12):
Wenn so kleine 10 x 7 cm digi. Zähler(sind nicht v. den Stadtwerken o.a.)auch zählen

Dann wurde ja doch auch was erneuert. Es ging ja darum, ob die elektrische Anlage alt oder neuer ist, wie Lolle oben beschrieben hatte.

0815 Frager die Anlage ist genau so alt wie das Haus

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Miou12):
die Anlage ist genau so alt wie das Haus

Von welchen Baujahr redet man überhaupt?
Welche Lichtschalter sind montiert?
Alles das wissen wir doch nicht. Jedoch wenn ein Zähler nachgerüstet wurde, egal ob vom NB oder für private Zählung musste die Anlage an die aktuellen Vorschriften angepasst werden, was ein Umbau bedeutet.

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