Berechnung Gerichts- und Anwaltskosten

13. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sinarecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Berechnung Gerichts- und Anwaltskosten

Das Gericht hat Schenkungen an den Beklagten (Bruder) in Höhe von über 65.000,00 Euro angenommen/geschätzt.
Meine Mutter Verstarb am 16.04.2007 / Urteil vom 10.11.2010.
Dürfen die Schenkungen bei der Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten mit einberechnet werden ?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Worum ging es denn in dem Gerichtsverfahren?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sinarecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ging in dem Verfahren um eine Erbauseinandersetzung, in dem mein Bruder aus einem Hausverkauf meiner Mutter die
100.000,00 Euro in seinem Haus nicht mehr auffinden konnte, obwohl sie zu dieser Zeit ein kleines Zimmer bei ihm bewohnte
und das Haus selbst nicht mehr verlassen konnte. Da nach dem Tod der Mutter Anschaffungen im Wert von über 50.000,00 Euro
getätigt wurden, er selbst arbeitslos und seine Ehefrau seit 20 Jahren 10 Stunden pro Woche arbeitet, wertete die Richterin diese Summe als Geschenk an meinen Bruder.
Wird dieser "Geschenk-Betrag" in die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten mit einberechnet ?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.072 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen