Beratungsschein vom Amtsgerecht!

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463845-33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Beratungsschein vom Amtsgerecht!

Hallo,
Ich hätte eine Frage und zwar, darf ich mich als Ausländer für einen Beratungsschein beim Amtsgercht beantragen und bekommen und wenn ja, was von Unterlagen ,soll ich mitbringen?
Danke!

-- Editiert von Moderator am 11.10.2017 15:04

-- Thema wurde verschoben am 11.10.2017 15:04

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@fb:

Der Anspruch auf einen Beratungshilfeschein ist nicht von der Staatsangehörigkeit abhängig. Insofern ja, wenn Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, kannst Du grundsätzlich einen Beratungshilfeschein bekommen. Ob der Anspruch besteht, hängt zum einen davon ab, um was es geht, und zum Zweiten von Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Mitnehmen musst Du Unterlagen zum Sachverhalt, für den Du Beratungshilfe in Anspruch nehmen möchtest, aktuelle Einkommensnachweise, Nachweise über laufende Ausgaben (insbesondere Miete), Kontoauszüge und einen Ausweis.

Gruß,

Axel

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