Beratungshilfeschein nichts wert?

22. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
logger2007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Beratungshilfeschein nichts wert?

Ich habe Beratungshilfe auf dem Gericht beantragt und bewilligt bekommen.
Damit zum Anwalt der schon vorher für mich tätig war.
Was sagt der mir?
Dafür arbeite ich nicht.
Nach kurzem Gespräch und bitte es doch zu tun und der Andeutung meiner Frau das er doch mit diesem Schein abrechnen soll und über das was er mehr haben will könne man ja noch Verhandeln, willigte der Anwalt ein.
Nach dem ersten Anschreiben an meinen Gläubiger kam von diesem ein Angebot das ich 6 Jahre lang eine erträgliche Summe pro Monat zahlen soll als gütlicher Einigungsversuch.
Meine Frau und ich haben uns beraten und diesem mit kleiner Änderung zugestimmt.
Das wurde von dem Anwalt verfast und so ist es nun.
Jetzt erhalte ich eine sehr hohe Rechnung von meinem Anwalt und kein Worth mehr über Beratungshilfeschein.
Ich habe meinen Anwalt angerufen und dieser meinte am Telefon nur das könne man nicht anders abrechnen und bewilligte mir Ratenzahlung.

Demnach ist dieser Beratungshilfeschein vom Amtsgericht also nicht wert, oder?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bexto
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)

hmm ich hab die Geschichte nicht ganz verstanden. Aber ich hab bisher min. 5mal in Anspruch genommen und es ist "das letzte" :o(

Gestern war wieder so ein Tag. Ich ging zu meiner neuen Anwältin, legte Ihr den "Wisch" auf den Tisch und sie meinte nur "das war mir schon klar". Das Gespräch verlief insoweit, dass ich schon nach den ersten paar Sätzen das Gefühl hatte nicht wirklich richtig vertreten zu werden - geschweige den die Anwältin wäre auf meiner Seite.

Armes Deutschland - sobald ich kann fliehe ich von hier - viel Spaß auf dem sinkenden Schiff GER!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
orne
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 47x hilfreich)

Wie lange ist ein Beratungshilfeschein gültig? 1 Jahr? 2 Jahre?

32x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ logger

Man muß sich einfach mal bewußt machen, daß der Beratungsschein lediglich eine BERATUNG abdeckt.

Mit diesem Schein kann man zu einem Anwalt gehen und mit ihm über die Geschichte, die man auf dem Herzen hat, reden. Der Anwalt berät dann, ob die Sache Aussciht auf Erfolg hat, ob man klagen soll oder ob man es vergessen soll.

Das ist alles !!

Wenn es aber darum geht, die Interessen tatsächlich zu vertreten, zum Beispiel durch Briefe schreiben, Forderungen geltend machen, an einer Einigung mitwirken, dann fällt das nicht mehr unter 'Beratung'.

Der Beartungsschein ist keine kostenlose Interessenvertretung, sondern eben nur eine erste BERATUNG !

@ bexto:

Was meinen Sie damit, wenn Sie sagen, die Anwältin war nicht 'auf Ihrer Seite' ?

Ich vermute eher, die Anwältin hat Ihnen im Rahmen dieser Beratung gesagt, daß Ihr Anliegen keine Aussicht auf Erfolg hat und Sie daher einen Prozess lieber bleiben lassen sollen.

Eine solche Beratung ist eigentlich ein Anzeichen für eine besonders seriöse Beratung. Viele Anwälte reden nämlich den Mandanten nch dem Mund, nur um einen teuren Prozess führen zu können, und hinterher ist der Mandant der Dumme, wenn er die Rechnung für einen verlorenen Prozess kriegt.

Eine Anwältin, die nach Prüfung der rechtslage zu der Überzeugung kommt, daß man mit seinem Anliegen nicht durch kommt und daher von einem weiteren Vorgehen abrät, ist eigentlich als wirklich seriös zu bezeichnen.

Gruß Justice

-- Editiert von justice005 am 24.05.2007 14:40:45

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ob die beiden das nach 2 Monaten noch lesen?

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4x Hilfreiche Antwort

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