Mandant A erhält Beratung bei einem Anwalt in einer sozialrechtlichen Angelegenheit.
Der Mandant soll nun einen Beratungshilfeschein beibringen.
Wenn nun der Anwalt mit Behörden korrespondiert und evtl. Anträge stellt, wird dies noch von der Beratungshilfe gedeckt oder braucht man dafür dann PKH ?
Danke
Beratungshilfe und/ oder PKH
5. Juli 2007
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Frage vom 5. Juli 2007 | 16:11
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 29x hilfreich)
Beratungshilfe und/ oder PKH
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#1
Antwort vom 5. Juli 2007 | 17:10
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 906x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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