Hallo,
ich habe mir schon einige Sachen im Internet durchgelesen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Und zwar habe ich einen Beratungsschein vom Amtsgericht bekommen und bin mit diesem zu einem Anwalt gegangen. Dort habe ich um ein Erstberatungsgespräch gebeten.
Leider war ich mit diesem Anwalt nicht sehr zufrieden. Ich weiß, dass ich jetzt nicht nochmal zum Amtsgericht rennen kann und mir für die gleiche Sache noch einen Beratungsschein besorgen kann.
Der Anwalt hatte mir gesagt, dass er für dieses Gespräch 35 € bekommt.
Nun habe ich mir folgendes überlegt:
Wie würden meine Chancen stehen, wenn ich mit dem Anwalt nochmal rede und ihn frage, ob ich ihm 50 € gebe (nur wenn er noch nichts abgerechnet hat) und er mir dann den Beratungsschein wieder zurückgibt. Somit lasse ich ihn nicht ohne Bezahlung stehen und ich könnte dann mit dem Beratungsschein zu einem anderen Anwalt gehen.
Was meint ihr, stehen meine Chancen gut oder eher schlecht, dass er da mitspielt?
Und was sollte ich ihm am besten als Grund für den Wechsel sagen?
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Beratungshilfe und Anwaltswechsel
5. Januar 2012
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Frage vom 5. Januar 2012 | 11:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Beratungshilfe und Anwaltswechsel
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2012 | 11:58
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
Ist im Zweifel längst abgerechnet.
wirdwerden
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#2
Antwort vom 5. Januar 2012 | 13:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
quote:
Ist im Zweifel längst abgerechnet.
Wird das immer so schnell gemacht, ich war vorige Woche bei dem Erstberatungsgespräch?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Januar 2012 | 15:30
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
Warum nicht? Wenn die Erstberatung vorbei ist, lautet die Verfügung des Anwaltes normalerweise: 1. Abrechnen; 2. WV 1 Monat (Kontrolle des Geldeinganges).
Auf was soll der warten?
wirdwerden
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