Beratungshilfe bei O-vfg.

24. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)
Beratungshilfe bei O-vfg.

Hallo! Bekommt man eigentlich auch Beratungshilfe bei einem Ordnungsverfahren, sprich es handelt sich um die Anhörung vor Erlass einer solchen Verfügung? Oder bezieht sich die Beratungshilfe nur auf zivilrechtliche Angelegenheiten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Beratungshilfe gibt es auch im Strafrecht (im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe). Ob aber auch bei OWiG weiß ich ehrlich gesagt nicht. Einfach mal beim Gericht anrufen und nachfragen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke schon mal, aber eigentlich wollte ich wissen, ob der Bereich "Öffentliches Recht", nämlich Verfügung eines Amtes und zur Zeit noch Anörung nach dem VwVG vond er Beratungshilfe umfasst ist. Stimmt habe mich etwas schlecht ausgedrückt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Guckst du § Abs. 2 Nr. 2 BerHG.
Beratungshilfe wird grds. auch in Angelegenheiten des Verwaltungsrechts gewährt.

Gruß
Rpfl.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)

"Guckst du" ist erfolgt. Dankeschön! :)

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