Bepflanzung an Grundstücksgrenze

22. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
Bepflanzung an Grundstücksgrenze

moinsen...

folgende (fiktive) situation: reihenhaussiedlung wo die jeweiligen gartenstreifen nach beiden seiten nicht begrenzt sind durch zäune oder so. also eine grünfläche über mehrere grundstücke. nun ist mittendrin ein neuer besitzer eingezogen und will sein grundstücks streifen nach beiden seiten mit hecken abgrenzen. und zwar so, dass man nicht mehr auf sein grundstück schauen kann. bei einer gesamtbreite von ca 5,5 meter ist das schon sicher nett :-)

frage ist nun, welche regeln muss er beim pflanzen der hecken einhalten. ich kenne die vorgabe, dass er ca 1/3 der höhe der hecke als abstand zum nachbarn haben muss. bei 2 meter höhe also ca 66cm. stimmt das so ? und wer schneidet die hecke auf die "richtigen" masse wieder zurück und wie oft muss er das machen ? muss man ihn für diese arbeiten auf das eigene grundstück lassen. sollte man sowas schriftlich festlegen, bevor die hecken gepflanzt werden ?

fragen über fragen... ich hoffe verständlich... naja ein paar tips wird doch sicher jemand haben, oder ?

gruß
Reiner

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Wie hoch und mit welchem Abstand eine Hecke gepflanzt werden darf, findet ihr im Nachbarschaftsrecht eueres Bundeslandes.

Nehmen wir dann mal an, das wäre geregelt, dann ist natürlich auch der Besitzer der Hecke zum Schneiden und Beseitigen der Schnittabfälle verpflichtet. Geschnitten wird eine Hecker in der Regel 2x jährlich (Frühling/Herbst).

Falls der Nachbar die Hecke auf z. b. deiner Seite nicht mehr von seiner Seite aus schneiden kann, dann darf er dein Grundstück nur nach Absprache mit dir betreten. Ob er verpflichtet ist, deine Heckenseite von seinem Grundstück aus zu schneiden, weiß ich nicht!

Wenn es eine eindeutige Regelung zur Einfriedung in eurem Bundesland gibt, muss nichts extra schriftliche festgelegt werden, es reicht, wenn sich jeder an die Vorgaben hält.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Meistens ist im Nachbarschaftsrecht auch geregelt, wer zu welcher Seite für die Einfriedung zuständig ist.
Die Hecken dürfen meistens eine Höhe von 2m nicht überschreiten.
Sich natürlich ein Reihenhaus zu kaufen und es hinterher so "eingrünen" dass niemand in den Garten sieht - ist schon fast gartentechnisch ein Ding der Unmöglichkeit, denn vermutlich haben die Häuser mehr als nur EG;)

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Regelungen hierzu sind je nach Bundesland unterschiedlich. Außerdem können sich noch besondere Regelungen aus Bebauungsplänen oder Verträgen ergeben.

Wenn für die Reihenhäuser das WEG gilt, dann ist zudem die Teilungserklärung zu beachten.

Als Beispiel die Regelungen aus dem Nachbarschaftsgesetz für NRW:
1. Es besteht Einfriedungspflicht, es sei denn Einfriedungen sind nicht zulässig oder nicht üblich.
2. Die Einfriedung muss von beiden Nachbarn auf Verlangen eines Nachbarn gemeinsam errichtet werden.
3. Die Einfriedung muss ortsüblich sein. Wenn es kein Ortsüblichkeit gibt, dann darf sie maximal 1,20m hoch sein.
4. Die Einfriedung ist auf der Grenze zu errichten.
5. Die Kosten der Einfriedung sind von beiden Nachbarn zu tragen.
6. Unter Einfriedung ist normalerweise ein Maschendrahtzaun zu verstehen, wenn nichts anderes ortsüblich ist.

Wenn die Einfriedung bei Euch nicht zulässig oder nicht ortsüblich ist, dann sind die Vorschriften aus dem Nachbarschaftsrecht für Bepflanzungen zu beachten, beispielhaft ebenfalls am Nachbarschaftsrecht NRW dargestellt:

1. Hecken bis 2m Höhe müssen einen Grenzabstand von 0,50m einhalten
2. Hecken von mehr als 2m Höhe müssen einen Grenzabstand von 1,00m einhalten.
3. Der Abstand wird zur Stamm der Hecke, d.h. zur Heckenmitte gemessen.

In anderen Bundesländern gelten z.T. andere Regelungen und Abstandsmaße.

4x Hilfreiche Antwort

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