Ich betreibe eine Plattform im Internet, bei der ich journalistisch möglichst objektiv und neutral verschiedene Software vergleiche. Nun bin ich bei einer Software über folgende Klausel in der Lizenzvereinbarung gestolpert:
"Der Lizenznehmer darf die Ergebnisse von Benchmark-Tests der Software im Vergleich zu Software des Wettbewerbs nicht veröffentlichen, es sei denn, diese Einschränkung ist unter dem jeweils anzuwendenden Recht ausdrücklich nicht zulässig."
Ist so eine Klausel in Deutschland legal? Können die mir was, wenn ich trotzdem journalistisch darüber berichte und die Software mit anderen vergleiche?
Benchmark-Test für Software verboten - ist das legal?
1. Februar 2017
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Frage vom 1. Februar 2017 | 09:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Benchmark-Test für Software verboten - ist das legal?
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dazugeholt von JensCl
#2
3. Februar 2017 | 12:19
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich kann man es Ihnen nicht verbieten, einen Benchmark gegenüber anderer Software zu verbieten, da diese Klauseln überraschend sein dürften, sofern Sie diese Klausel nicht extra vereinbart haben. Gerade allerdings im Wettbewerbsrecht ist die Rechtsprechung allerdings nicht einheitlich, sodass ich Ihnen empfehlen kann, die spezielle Lizenzvereinbarung inhaltlich noch einmal zu überprüfen. Ein gewisses Restrisiko bleibt allerdings auch hier.
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