Beleidung, Bedrohung und Ruhestörung !

3. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)
Beleidung, Bedrohung und Ruhestörung !

Leider Wohnt Person A in einem Mehrfamilienhaus mit 88 Wohnungen. Ein Mieterin über Person A Schlägt nachts gegen die Heizkörper und schreit Drohungen und Beleidigungen und Bedrohungen gegen Person A (namentlich) vom Balkon runter (Mitten in der Nacht 2 -3 Uhr). Desweiteren Stalkt diese Dame Person A und begeht Rufmord an dessen Arbeitsstelle, Kunden und Kollegen wird erzählt, dass Person A sich Nackt auf dem Balkon Rasiert und Hetzparolen gegen Ausländer vom Balkon Ruft. Anzeige bei der Polizei wurde bereits erstattet, jedoch wurde das Verfahren wegen nicht öffentlichem Interesse fallen gelassen. Dem Vermieter wurde bereits 2 mahl Mietminderung angedroht und auch durchgeführt. Dennoch zeigt der Vermieter Kein Interesse. Auch mehrere Nachbarn haben sich der Beschwerde wegen Beleidigung und Nachruhestörung angeschlossen. Der Vermieter schiebt das alles auf den Hauswart, der aber dafür nicht zuständig ist. Was Kann Person A nun Machen ?

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Sie könnten natürlich noch den zivilrechtlichen Weg gehen und die betreffende Person auf Schadensersatz verklagen. In Ermangelung eines bezifferbaren Schadens dürfte das kaum sinnvoll sein. Hingegen könnte man auf Unterlassung klagen, wobei ich eher nicht den Eindruck habe, daß sich die betreffende Person davon beeindrucken lassen würde.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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