Guten morgen, ich wurde gestern in einem privaten Nachrichtenverlauf beleidigt, nachdem ich eine Kleinanzeige online stellte und zwei Tage lang nicht auf eine (unfreundliche) Nachricht geantwortet hatte.
Die beleidigende Nachricht war diese:
"Nur zur Info du A*****och man hat gefälligst zu antworten!"
(Sternchen habe ich hinzugefügt, im Original wurde das Schimpfwort ausgeschrieben)
Mir liegen die persönlichen Daten der Absenderin vor.
1. Reicht diese Beleidigung für eine Anzeige aus?
2. Ich würde der Person gerne anbieten, dass ich die Sache vergesse, also nicht anzeige, wenn sie mir 150€ zahlt.
Ist das rechtens oder Erpressung? Ich meine hier im Forum schonmal gelesen zu haben, dass dies sogar manchmal von Polizisten so gehandhabt wird, um Gerichtskosten zu sparen.
Ich bedanke mich schon einmal für eure Antworten.
Liebe Grüße und einen schönen Tag.
Beleidigung im Internet (ebay kl-anzeigen)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat1. Reicht diese Beleidigung für eine Anzeige aus? :
Ja.
Zitat2. Ich würde der Person gerne anbieten, dass ich die Sache vergesse, also nicht anzeige, wenn sie mir 150€ zahlt. :
Kann man anbieten, halte ich aber für nah an der Grenze.
Zitat:1. Reicht diese Beleidigung für eine Anzeige aus?
Ja.
Sie sollten sich aber nicht zu viel davon versprechen. Die Justiz hat meistens wichtigere Fälle zu bearbeiten. Bei Beleidigungen, die sich "nur" zwischen zwei Personen abgespielt haben (also nicht-öffentlich gefallen sind), verlaufen die Verfahren meist im Sand.
Zitat:2. Ich würde der Person gerne anbieten, dass ich die Sache vergesse, also nicht anzeige, wenn sie mir 150€ zahlt.
Ist das rechtens oder Erpressung?
Es ist zumindest grenzwertig. Ich persönlich vertrete die Ansicht, dass die Drohung mit einer (berechtigten) Anzeige, nicht unrechtmäßig ist. Knackpunkt ist aber, dass auch ein Drohung mit einer an sich rechtmäßigen Sache, nämlich der Anzeigeerstattung ("Wenn Sie nicht zahlen, zeige ich Sie an"), rechtswidrig werden kann, wenn das Mittel/Zweck-Verhältnis unangemessen ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Solch eine Forderung hat für mich auch einen unangenehmen Beigeschmack. Ich würde die Nachricht einfach löschen und meine Zeit für bessere Dinge verwenden.
Hallo,
Wie könnte man die Daten beweisbar zuordnen? Erstens, dass es überhaupt der Account der Person ist, und zweitens, dass nicht etwa der Sohn oder sonst wer die betreffende Nachricht geschrieben hat.Zitat:Mir liegen die persönlichen Daten der Absenderin vor.
Da wäre ich nicht so zurückhaltend wie andere hier, imho eindeutig Erpressung.Zitat:2. Ich würde der Person gerne anbieten, dass ich die Sache vergesse, also nicht anzeige, wenn sie mir 150€ zahlt.
Echt jetzt? Da kommen ja dann gleich noch weitere Straftaten hinzu.Zitat:Ich meine hier im Forum schonmal gelesen zu haben, dass dies sogar manchmal von Polizisten so gehandhabt wird, um Gerichtskosten zu sparen.
Grundsätzlich korrekt. Aber wenn man das dann mit einer - unberechtigten - Geldforderung verbindet dann wird es halt zur Erpressung (genauso wenn ich einem Bankräuber gegen einen Anteil an der Beute anbiete, ihn nicht anzuzeigen).Zitat:Ich persönlich vertrete die Ansicht, dass die Drohung mit einer (berechtigten) Anzeige, nicht unrechtmäßig ist.
Stefan
ZitatSolch eine Forderung hat für mich auch einen unangenehmen Beigeschmack. Ich würde die Nachricht einfach löschen und meine Zeit für bessere Dinge verwenden. :
Ich würde mir noch den Spaß machen und die Nachricht korrigiert zurücksenden.
"Nur zur Info
Wenn schon beleidigen, dann bitte mit Niveau!
Hallo, vielen Dank für eure Antworten.
Es geht mir vorwiegend nicht um das Geld, sondern eher darum, dass diese Person lernt, dass man so etwas nicht tun sollte.
Da ich schon gelesen habe, dass solche Anzeigen gerne eingestellt werden, kam mir der oben genannte Beitrag in den Sinn.
(Diesen habe ich übrigens gefunden, für diejenigen, die es interessiert: http://www.123recht.net/au%C3%9Fergerichtliche-Einigung-mit-Polizei-__f515957.html)
Dann werde ich aber von der Idee der Geldforderung jetzt Abstand nehmen und mir überlegen, ob ich es anzeige, damit die Person zumindest mal Post von der Polizei bekommt und dadurch vielleicht merkt, dass sie was Falsches getan hat.
ZitatDa wäre ich nicht so zurückhaltend wie andere hier, imho eindeutig Erpressung. :
Es kommt - wie immer - auf die Formulierung und die Höhe der Forderung an.
Bezüglich der Höhe empfehle ich mal ein paar aktuelle Urteile zu dem Sachverhalt zu suchen und daraus den Durschnitt zu errechnen. Wenn man dann noch 10% abzieht, sollte man auf der sicheren Seite sein.
ZitatEcht jetzt? Da kommen ja dann gleich noch weitere Straftaten hinzu. :
Echt jetzt? Spontan würden mir da keine einfallen.
Der Gesetzgeber selbst hat diese Möglichkeint eines Versuchs der außergerichtlichen Einigung geschaffen und in einigen Fällen sogar verpflichtend vorgeschrieben bevor es zum Gericht geht.
Hallo,
OK, ich hatte die normale Polizeiarbeit im Kopf (von einer Anzeige wegen falsch Parken wird gegen Zahlung von 20 Euro abgesehen).Zitat:Echt jetzt? Spontan würden mir da keine einfallen.
Wenn es hingegen auch nur um eine Beleidigung geht dann könnte das in Ordnung sein.
Dazu würde ich in diesem Fall auch raten.Zitat:Ich würde mir noch den Spaß machen und die Nachricht korrigiert zurücksenden.
Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
54 Antworten