Beleidigung im Internet (ebay kl-anzeigen)

23. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
norianda
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)
Beleidigung im Internet (ebay kl-anzeigen)

Guten morgen, ich wurde gestern in einem privaten Nachrichtenverlauf beleidigt, nachdem ich eine Kleinanzeige online stellte und zwei Tage lang nicht auf eine (unfreundliche) Nachricht geantwortet hatte.
Die beleidigende Nachricht war diese:
"Nur zur Info du A*****och man hat gefälligst zu antworten!"
(Sternchen habe ich hinzugefügt, im Original wurde das Schimpfwort ausgeschrieben)

Mir liegen die persönlichen Daten der Absenderin vor.
1. Reicht diese Beleidigung für eine Anzeige aus?
2. Ich würde der Person gerne anbieten, dass ich die Sache vergesse, also nicht anzeige, wenn sie mir 150€ zahlt.
Ist das rechtens oder Erpressung? Ich meine hier im Forum schonmal gelesen zu haben, dass dies sogar manchmal von Polizisten so gehandhabt wird, um Gerichtskosten zu sparen.

Ich bedanke mich schon einmal für eure Antworten.
Liebe Grüße und einen schönen Tag.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von norianda):
1. Reicht diese Beleidigung für eine Anzeige aus?


Ja.

Zitat (von norianda):
2. Ich würde der Person gerne anbieten, dass ich die Sache vergesse, also nicht anzeige, wenn sie mir 150€ zahlt.


Kann man anbieten, halte ich aber für nah an der Grenze.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
1. Reicht diese Beleidigung für eine Anzeige aus?

Ja.
Sie sollten sich aber nicht zu viel davon versprechen. Die Justiz hat meistens wichtigere Fälle zu bearbeiten. Bei Beleidigungen, die sich "nur" zwischen zwei Personen abgespielt haben (also nicht-öffentlich gefallen sind), verlaufen die Verfahren meist im Sand.

Zitat:
2. Ich würde der Person gerne anbieten, dass ich die Sache vergesse, also nicht anzeige, wenn sie mir 150€ zahlt.
Ist das rechtens oder Erpressung?

Es ist zumindest grenzwertig. Ich persönlich vertrete die Ansicht, dass die Drohung mit einer (berechtigten) Anzeige, nicht unrechtmäßig ist. Knackpunkt ist aber, dass auch ein Drohung mit einer an sich rechtmäßigen Sache, nämlich der Anzeigeerstattung ("Wenn Sie nicht zahlen, zeige ich Sie an"), rechtswidrig werden kann, wenn das Mittel/Zweck-Verhältnis unangemessen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Solch eine Forderung hat für mich auch einen unangenehmen Beigeschmack. Ich würde die Nachricht einfach löschen und meine Zeit für bessere Dinge verwenden.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mir liegen die persönlichen Daten der Absenderin vor.
Wie könnte man die Daten beweisbar zuordnen? Erstens, dass es überhaupt der Account der Person ist, und zweitens, dass nicht etwa der Sohn oder sonst wer die betreffende Nachricht geschrieben hat.

Zitat:
2. Ich würde der Person gerne anbieten, dass ich die Sache vergesse, also nicht anzeige, wenn sie mir 150€ zahlt.
Da wäre ich nicht so zurückhaltend wie andere hier, imho eindeutig Erpressung.

Zitat:
Ich meine hier im Forum schonmal gelesen zu haben, dass dies sogar manchmal von Polizisten so gehandhabt wird, um Gerichtskosten zu sparen.
Echt jetzt? Da kommen ja dann gleich noch weitere Straftaten hinzu.

Zitat:
Ich persönlich vertrete die Ansicht, dass die Drohung mit einer (berechtigten) Anzeige, nicht unrechtmäßig ist.
Grundsätzlich korrekt. Aber wenn man das dann mit einer - unberechtigten - Geldforderung verbindet dann wird es halt zur Erpressung (genauso wenn ich einem Bankräuber gegen einen Anteil an der Beute anbiete, ihn nicht anzuzeigen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Solch eine Forderung hat für mich auch einen unangenehmen Beigeschmack. Ich würde die Nachricht einfach löschen und meine Zeit für bessere Dinge verwenden.


Ich würde mir noch den Spaß machen und die Nachricht korrigiert zurücksenden.

"Nur zur Info du Du (da wir uns nicht kennen) Sie A*****och, man hat gefälligst zu antworten!"

Wenn schon beleidigen, dann bitte mit Niveau! :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
norianda
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für eure Antworten.
Es geht mir vorwiegend nicht um das Geld, sondern eher darum, dass diese Person lernt, dass man so etwas nicht tun sollte.
Da ich schon gelesen habe, dass solche Anzeigen gerne eingestellt werden, kam mir der oben genannte Beitrag in den Sinn.
(Diesen habe ich übrigens gefunden, für diejenigen, die es interessiert: http://www.123recht.net/au%C3%9Fergerichtliche-Einigung-mit-Polizei-__f515957.html)

Dann werde ich aber von der Idee der Geldforderung jetzt Abstand nehmen und mir überlegen, ob ich es anzeige, damit die Person zumindest mal Post von der Polizei bekommt und dadurch vielleicht merkt, dass sie was Falsches getan hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Da wäre ich nicht so zurückhaltend wie andere hier, imho eindeutig Erpressung.

Es kommt - wie immer - auf die Formulierung und die Höhe der Forderung an.
Bezüglich der Höhe empfehle ich mal ein paar aktuelle Urteile zu dem Sachverhalt zu suchen und daraus den Durschnitt zu errechnen. Wenn man dann noch 10% abzieht, sollte man auf der sicheren Seite sein.



Zitat (von reckoner):
Echt jetzt? Da kommen ja dann gleich noch weitere Straftaten hinzu.

Echt jetzt? Spontan würden mir da keine einfallen.

Der Gesetzgeber selbst hat diese Möglichkeint eines Versuchs der außergerichtlichen Einigung geschaffen und in einigen Fällen sogar verpflichtend vorgeschrieben bevor es zum Gericht geht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Echt jetzt? Spontan würden mir da keine einfallen.
OK, ich hatte die normale Polizeiarbeit im Kopf (von einer Anzeige wegen falsch Parken wird gegen Zahlung von 20 Euro abgesehen).
Wenn es hingegen auch nur um eine Beleidigung geht dann könnte das in Ordnung sein.

Zitat:
Ich würde mir noch den Spaß machen und die Nachricht korrigiert zurücksenden.
Dazu würde ich in diesem Fall auch raten. :grins:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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