Beleidigung im Chat? NACHWEISE

28. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
telestar2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung im Chat? NACHWEISE

Hallo,

eine Frage. Lohnt es sich gegen folgenden Fall vorzugehen?

Kurz:
Nach Unstimmigkeiten wurde ich von meiner ehemaligen Kooperationspartnerin beleidigt. Daraufhin beendete ich das Geschäftsverhältnis und es flogen Beleidigungen (Beim Facebook Chat, mit Nachweisen). Beleidigungen, die nicht mit einem einfachen "Schimpfwort" aufhörten sondern immer weiter gingen. Letztendlich wurde außerdem noch eine Aufforderung zum Suizid ausgesprochen.
Ich habe Nachweise davon und dazu gehört auch eine Sprachmemo.

Lohnt es sich dagegen vorzugehen? Anzeige wegen Beleidigung?

Gruss

-- Editier von telestar2 am 28.08.2017 20:42

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Lohnt es sich gegen folgenden Fall vorzugehen?


Nein

-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.08.2017 21:55

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Lohnt es sich gegen folgenden Fall vorzugehen?


Nein

-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.08.2017 21:55


Wieso denn nicht
Mit Suizid ist stärker tobak, vielleicht noch Unterlassung hinterherschrieen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Wieso denn nicht


Weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen wird und Dich auf den Privatklageweg verweisen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Beleidigungen, die nicht öffentlch gefallen sind, locken keinen Staatsanwalt hinter dem Ofen hervor.
Außerdem ist die Motivation der Staatsanwaltschaft, sich in geschäftliche Streitigkeiten einzumischen, nahe Null.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Dann strafbewährte Unterlassungserklärungen zivilrechtlich

0x Hilfreiche Antwort

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