Hallo,
eine Frage. Lohnt es sich gegen folgenden Fall vorzugehen?
Kurz:
Nach Unstimmigkeiten wurde ich von meiner ehemaligen Kooperationspartnerin beleidigt. Daraufhin beendete ich das Geschäftsverhältnis und es flogen Beleidigungen (Beim Facebook Chat, mit Nachweisen). Beleidigungen, die nicht mit einem einfachen "Schimpfwort" aufhörten sondern immer weiter gingen. Letztendlich wurde außerdem noch eine Aufforderung zum Suizid ausgesprochen.
Ich habe Nachweise davon und dazu gehört auch eine Sprachmemo.
Lohnt es sich dagegen vorzugehen? Anzeige wegen Beleidigung?
Gruss
-- Editier von telestar2 am 28.08.2017 20:42
Beleidigung im Chat? NACHWEISE
28. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 28. August 2017 | 20:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung im Chat? NACHWEISE
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. August 2017 | 21:55
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:Lohnt es sich gegen folgenden Fall vorzugehen?
Nein
-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.08.2017 21:55
#2
Antwort vom 31. August 2017 | 11:13
Von
Status: Praktikant (502 Beiträge, 179x hilfreich)
Zitat:Zitat:Lohnt es sich gegen folgenden Fall vorzugehen?
Nein
-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.08.2017 21:55
Wieso denn nicht
Mit Suizid ist stärker tobak, vielleicht noch Unterlassung hinterherschrieen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 31. August 2017 | 20:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Zitat:Wieso denn nicht
Weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen wird und Dich auf den Privatklageweg verweisen wird.
#4
Antwort vom 31. August 2017 | 20:58
Von
Status: Weiser (16464 Beiträge, 9282x hilfreich)
Beleidigungen, die nicht öffentlch gefallen sind, locken keinen Staatsanwalt hinter dem Ofen hervor.
Außerdem ist die Motivation der Staatsanwaltschaft, sich in geschäftliche Streitigkeiten einzumischen, nahe Null.
#5
Antwort vom 31. August 2017 | 21:37
Von
Status: Praktikant (502 Beiträge, 179x hilfreich)
Dann strafbewährte Unterlassungserklärungen zivilrechtlich
Und jetzt?
Schon
266.641
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten