Beleidigung als Vollidiot - Schadensersatz ?

20. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)
Beleidigung als Vollidiot - Schadensersatz ?

Hallo, von meinem Chef wurde ich in unserer Firmen-Whatsapp Gruppe als Vollidiot beleidigt. Im Internet habe ich gelesen, dass ich meinen Chef auf Schadensersatz anklagen kann. Wie gehe ich am Besten vor ?

Selbst eine Anzeige bei der Polizei aufgeben und dann abwarten oder direkt zum RA und über RA auf Schadensersatz anklagen ?

Wie hoch wäre dieser , wenn der Nettoverdienst von der Person bei 2900 € liegt ?

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wie hoch wäre dieser
Da du ja Schdensersatz fordern willst (im übrigen ist das reines Zivilrecht) kannst du doch genau sagen wie hoch der Schaden ist, der dir entstanden ist.
Es gibt nur genau das was dir an Schaden entstanden ist, nicht mehr, dies ist auch nicht EInkommensabhängig...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Wie hoch wäre dieser
Da du ja Schdensersatz fordern willst (im übrigen ist das reines Zivilrecht) kannst du doch genau sagen wie hoch der Schaden ist, der dir entstanden ist.
Es gibt nur genau das was dir an Schaden entstanden ist, nicht mehr, dies ist auch nicht EInkommensabhängig...


Danke für die schnelle Antwort. Gilt die Faustformel " halbes Monatsnettogehalt " oder "1500 € bei Idiot" nicht bzw. verwechsel ich etwas ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Schadensersatz, Dir hat Jemand etwas kaputt gemacht oder dir sonstwie einen finanziellen Schaden zugefügt! Dann gibts genau das was benötigt wird um den Schaden zu bereinigen, nicht mehr aber auch nicht weniger!

Meinst du Schmerzensgeld? Na ob sich da der Aufwand lohnt und viel zu holen ist!?!? Und mal ehrlich, dann solltest du auch jedesmal wenn du einen Kumpel als Vollidiot betitelst was zahlen, gross dürften die "Schmerzen" bei sowas eigentlich eher nicht sein...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Shindy2015):
Gilt die Faustformel " halbes Monatsnettogehalt " oder "1500 € bei Idiot" nicht bzw. verwechsel ich etwas ?

Das verwechselt man wohl mit der strafrechtlichen auferlegten Geldstrafe.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Im Internet habe ich gelesen, dass ich meinen Chef auf Schadensersatz anklagen kann. Haben Sie da auch gelesen, daß das IHR geld kostet?
Selbst eine Anzeige bei der Polizei aufgeben Das kostet zumindest nichts, aber es bringt vermutlich auch nichts.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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