Belastete Eigentumswohnung = Vermögen ???

23. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
windelwinnie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Belastete Eigentumswohnung = Vermögen ???

Einen schönen Guten Tag !

Ich brauche dringend einen Rat !!!

Ich bin Mutter von zwei Kindern 7 u. 8 J. Ich lebe von dem Vater seit 2 Jahren getrennt und bis jetzt klappt es mit dem Unterhalt gar nicht. Habe auch schon Unterhaltsvorschuss beantragt aber es zieht sich noch hin. Seit einem Jahr lebe ich in einer neuen Beziehung, und bin jetzt im 5. Monat schwanger. Mein Partner arbeitet mehr denn je um uns allen durchzufüttern, da ich bis jetzt selbständig als Tänzerin gearbeitet habe, was mir aber in der Schwangerschaft leider nicht mehr möglich ist. Aber da usere Miete 800 Euro hoch ist und mein Partner nur 1500 Euro verdient geht es nicht länger. Ich habe Alg2 beantragt, wurde aber heute abgelehnt weil mein Partner eine Wohnung besitzt die er vermietet hat, wobei die monatlichen Raten die er zu zahlen hat 150 Euro höher sind als die Mieteinnahmen !!! Das Problem ist jetzt daß ich, seit der Schwangerschaft, noch nicht einmal beim Arzt war da wir uns eine KV selber nicht leisten können. Habe ich irgendwelche Chancen ein Recht zu bekommen ??? Wer kann mir helfen ? Wir wissen nicht weiter !!!

Danke !!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Meine perönliche Meinung zum SGBII mal außer Acht gelassen:
Sie leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Ihr Partner vefügt über Einkommen (Arbeitseinkommen und Mieteinnahmen) die sozialrechtlich angerechnet werden müssen. AlgII wird bewilligt, wenn Hilfsbedürftigkeit vorliegt, und jemand, der eine nicht selbstbewohnte Wohnung besitzt, egal, ob die abbezahlt ist, ist nicht hilfebedürftig.
Unter tacheles.de finden Sie viele Beratungsstellen für Sozialrecht, vielleicht haben die ja noch eine Idee.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
windelwinnie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten !

Es lässt mir einfach keine Ruhe : Ist es einem Mann überhaupt zumutbar dass er nach einer 1/2 jährigen Beziehung seine Wohnung verkauft um eine noch fast fremde Frau samt Kindern durchzufüttern???

Welcher Mann würde das schon tun? Und welche Frau mit ein bisschen Anstand würde es schon zulassen ?!?

Das wäre doch was anderes wenn wir eine 30jährige Beziehung hinter uns hätten...
Ich rechne ihm schon sehr hoch an und bin ihm unendlich dankbar dass er uns bis jetzt so gut wie es geht unterstützt hat !

Und ausserdem was hätte die ARGE davon wenn er die Wohnung verkaufen würde ?? Die Schulden die abzubezahlen wären sind ja höher als der Verkaufspreis !!!

Also, Wohnung weg + restliche Schulden ??? Wo bleibt da die Logik ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

--Ist es einem Mann überhaupt zumutbar dass er nach einer 1/2 jährigen Beziehung seine Wohnung verkauft um eine noch fast fremde Frau samt Kindern durchzufüttern???--

Grundsätzlich haben Sie recht, nur aufgrund eines halben Jahres Beziehung kann der Partner nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Versucht die ArGe immer wieder, wer sich dagegen wehrt, hat auch gute Chancen.
Aber: Da Sie ein gemeinsames Kind erwarten, kann man kaum davon reden, dass Sie eine fast fremde Frau für Ihren Partner sind. Sie planen doch offensichtlich Ihre Zukunft zusammen.

1x Hilfreiche Antwort

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