Belästigung oder Beleidigung

1. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Perle1994
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Belästigung oder Beleidigung

Wenn eine Praktikantin von einem Kollegen zunächst mit anzüglichen Bemerkungen "belästigt" wird und später mit dem Rücken zur Wand steht der Kollege die Brust berührt und sich selbst den Gürtel auf macht und weiter aussagen trifft wie "Wenn du solche Polo wählst bist du doch selbst schuld und zeigst doch die Bereitschaft zu mehr" und "Wir wissen beide, dass du nie was sagen würdest denn ich habe eine Tochter und Beweise hast du eh nicht" ( Polos wegen einheitlicher Dienstkleidung), mehr aber nicht passiert ist die Beleidigung auf sexueller Basis oder geht das weiter?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Das könnte den neuen Tatbestand des §184i StGB erfüllen.

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#2
 Von 
Perle1994
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Ganze ist 2012 passiert. Wurde aber nicht angezeigt bis jetzt.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Dann kann es dem Paragraphen natürlich nicht unterfallen, weil es den damals noch nicht gab. Und als Beleidigung ist es verjährt, von der längst abgelaufenen Antragsfrist (3 Monate) mal ganz abgesehen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, in dem Fall ist natürl. aufgrund des fehlenden Strafantrags bereits seit mehreren Jahren ein Verfolgungshindernis bzgl. Beleidigung eingetreten. Und mehr ist/war es nach damaliger Rechtslage nicht.

Selbst wenn es den § 184i StGB damals schon gegeben hätte, könnte bereits Verjährung eingetreten sein (käme auf den Tatmonat/-Tag in 2012 an. Lag der vor dem 01.04. wäre verjährt).



-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.04.2017 14:40

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