Bekomme keine Auskunft über meinen leiblichen Vater

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
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Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)
Bekomme keine Auskunft über meinen leiblichen Vater

Hallo an alle,

ich habe erst spät von meiner Adoption erfahren und weiß nicht mehr weiter. Man will mir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft zu meinen leiblichen Vater bekommen, bei meiner leiblichen Mutter war das kein Problem, aber das ist mittlerweile kaum Kontakt da und sie kennt ihn ja auch kaum. Die Adoption war in den 70er Jaren (ingknito-Adoption). Leider habe ich auch schon fest gestellt,nachdem ich auch erst mal über einen Anwalt nur an meine Adoptionsunterlagen bekommen bin (war auf normalen Wege leider gar nicht möglich) auch hier wurde mir die Auskunft verweigert, bin ich nun mit meinen Latein am Ende, was meinen leiblichen Vater betrifft.

Es kann doch nicht sein, das ich als leibliches Kind keine Auskünfte bekomme, was meinen leiblichen Vater betrifft. Mittlerweile weiß ich wo er geboren wurde, aber auch das Standesamt an dem Ort verweigert mir weitere Auskünfte (hatte sogar schriftich alles hingeschickt) nix zu machen.

Ich habe doch eigentlich das Recht zu erfahren, woher ich komme, wo meine Wurzeln sind. Ich mache diesbezüglich auch schon private Familienforschung. Bei meiner leiblichen mütterlichen Linie bin ich jetzt in die 5 Generation ohne große Probleme zurück gekommen, nur väterlicherseits geht das nicht.

Bevor ich evtl wieder rechtlichen Beistand benötige, würde ich gerne wissen wollen, ob das Sinn macht noch weiter zu suchen und welche § hier noch evtl, in Betracht kommen, nach meinen leiblichen Wurzeln zu suchen. Eine Zwangsadoption soll das nicht gewesen sein.Seinen Namen der nicht häufig ist, habe ich bereits über sämtliche Suchmaschinen laufen lassen, selbst deswegen bin ich auch bei FB gelandet, aber bislang ohne Ergebnis. Ich möchte für mich privat mit der Sache mal abschließen, auch um zu wissen, ob man noch evtl, Halbgeschwister hat usw. Die Situation ist schon ziemlich emotional belastend für mich..

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9 Antworten
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#1
 Von 
edy
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Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Schneewittchen27):
Ich habe doch eigentlich das Recht zu erfahren, woher ich komme


der leibliche Vater hat wohl auch das Recht, nicht genannt zu werden.

lg
edy

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#2
 Von 
wirdwerden
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Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

In den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts hatten wir eine völlig andere Rechtslage als heute. Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern nicht verheiratet waren. Die nichtehelichen Kinder waren mit den Vätern nicht verwandt. Und es gab nur die absolut anonyme Adoption. Womit schon klar ist, dass man an die Grenzen gestoßen ist. Wenn der leibliche Vater nicht will (so er denn bekannt ist und überhaupt ein Vaterschaftstest gemacht wurde), dann will er nicht. Möglicherweise ist der Vater im Adoptionsverfahren genannt. Das Aktenzeichen des gerichtlichen Verfahrens sollte man beim Standesamt erfragen können, dann beim Gericht Akteneinsicht beantragen. Aber, wegen der Rechtslage muss der Vater auch im Gerichtsverfahren nicht genannt sein.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
In den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts hatten wir eine völlig andere Rechtslage als heute. Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern nicht verheiratet waren. Die nichtehelichen Kinder waren mit den Vätern nicht verwandt. Und es gab nur die absolut anonyme Adoption. Womit schon klar ist, dass man an die Grenzen gestoßen ist. Wenn der leibliche Vater nicht will (so er denn bekannt ist und überhaupt ein Vaterschaftstest gemacht wurde), dann will er nicht. Möglicherweise ist der Vater im Adoptionsverfahren genannt. Das Aktenzeichen des gerichtlichen Verfahrens sollte man beim Standesamt erfragen können, dann beim Gericht Akteneinsicht beantragen. Aber, wegen der Rechtslage muss der Vater auch im Gerichtsverfahren nicht genannt sein.

wirdwerden


Aus meinen mir vorliegenden Unterlagen (dicke Akte bereits vom Gericht durch Anwalt bekommen) geht draus hervor, das die Vaterschaft nach über 1 Jahr anerkannt wurde, allerdings saß er weswegen auch immer zu dem Zeitraum in Haft. Warum geht aus den Unterlagen natürlich nicht hervor. Meine leibliche Mutter war zum Zeitpunkt meiner Adoption (ich bin jetzt über 40) schon volljährig. Aber sie hatte das wohl entschieden weil sie so jung war mich weg zu geben. Der letzte Ausweg wäre für mich an Bitte melde dich zu schreiben, wollte ich aber noch mit warten. Er hatte damals sogar die Unterhaltszahlungen ers anerkannt und dann doch nicht bezahlt. Das hatten meine Adoptiveltern übernommen, ob das so in Ordnung war, kann ich bei der alten Gesetzlage nicht mehr nach vollziehen, ich bin vor 1976 geboren, davor war das noch ein anderes Gesetz und ich meine gelesen zu haben,d das sich das nach 1976 geändert haben muss. Im V sieht doch das manchmal alles so einfach aus, aber ich denke manchmal auch das is alles nicht echt, was da präsentiert wird....sonst hätte ich diesen Weg evtl. schon eingeschlagen. Würde ja gerne noch wissen wollen, ob ich noch Halbgeschwister habe und Familie. Wer möchte das denn nicht wissen wollen....

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Vaterschaftsanerkenntnis hieß seinerzeit nicht Verwandtschaft. Und 1976 war der erste große Umbruch im Familienrecht. Abschaffung des Verschuldensprinzip bei Ehescheidung, das war wohl das Wesentliche. Und, die Vaterschaftsanerkennung ging seinerzeit gar nicht vorher. Es gab keine Schnelltests wie heute. Der Bluttest konnte frühestens nach 9 Monaten durchgeführt werden, dann noch die Untersuchung, das dauerte halt. Also, ganz andere Rechtslage als heute, auch die tatsächliche Lage war anders. Du hast einen Vater, der nicht mit Dir verwandt war. Die Mutter konnte allein über die Adoption entscheiden. Und die wurde dann durchgeführt.

Es gibt übrigens auch Entscheidungen von Gerichten, die sagen, das unter Abwägung der Interessen auch die Mutter den Namen des Kindsvaters verweigern kann.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

oh so genau wusste ich das natürlich nicht, danke für die Info. Ich habe mir schon fast gedacht, das es sowas wie Vaterschaftstests noch nicht wirklich gab. Ich hatte ihn ja schon mal ausfindig gemacht kurzen Kontakt gehabt, aber dann änderten sich meine Nummern, weil das Handy im Eimer war, Adresse stimmte nicht mehr unbekannt verzogen.

Darum hat er wohl erst 1 Jahr später die Vaterschaft offiziell anerkannt, die Adoption wurde 1975 rechtskräftig, das heißt 1 Jahr vor dem großen Umbruch. Meine leibliche Mutter war da zwar schonvolljährig, und konnte oder wollte mich nicht behalten, bin auch mit einer leichten Behinderung geboren worden und ich vermute mal das ist der Grund, warum sie mich u.a. auch zur Adoption frei gegeben hat. Ich weiß das ich mütterlicherseits noch 2 Halbgeschwister habe kenne die auch, ichhoffe das ich das zu meinen Lebzeiten mal aufklären kann, Wer mein leiblicher Vater wirklich ist und wo ich die Fähigkeiten manchmal her habe, würde ich schon gerne wissen wollen, ebenso wichtig für mich sind meinen Fall auch diverse Erbkrankheiten, aber ich kann von der väterlichen Seite ja gut wie nix sagen. Das ist das große Problem was ich wegen meiner Gesundheit auch bei Ärzten habe. Solange man keinen lebensnotwendigen Spender braucht, geht es ja, das wäre für mich aus das weitaus größere Problem was ich hätte.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Es gab natürlich Vaterschaftstests. Das waren die Bluttests, die man frühestens 9 Monate nach der Geburt machen konnte. Vorher ist das Blut des Kindes noch nicht so weit. Zumindest nach den damaligen Untersuchungsmethoden war das so. Und in Adoptionen war der biologische Vater überhaupt nicht involviert. Das hörte auch nicht mit der großen Familienrechtsreform auf. Nichteheliche Kinder blieben "unverwandt" mit dem Vater, der Vater musste für sie weniger Unterhalt zahlen als für eheliche Kinder (billigen Einheitssatz) und bis vor etwa (achtung, gefühlt) 20 Jahren ging eine Adoption auch ohne Zustimmung des Vaters, obwohl inzwischen verwandt. Man hat dann zwar so nach und nach die Rechte der nichtehelichen Kinder angepasst, aber sehr, sehr zöglerlich. Erst vor ca. 20 Jahren kam die unterhaltstechnische Gleichstellung, das Zustimmungserfordernis zur Adoption durch den biologischen Vater kam noch später.

Selbst die Adoptiveltern wurden seinerzeit nur sehr unvollkommen informiert. Ich habs so in der Zeit bei einer Nachbarin erlebt, die gemeinsam mit ihrem Mann (klar) ein Kind adoptierten. Über die leiblichen Eltern war nur bekannt, dass die Mutter Studentin war und der Vater verheiratet. Also nicht einmal die Unterlagen, die existieren, müssen was hergeben. Den einzigen Ansatz, den ich sehe, der ist das Adoptionsverfahren bei Gericht, das Az. ist beim Standesamt niedergelegt. Wenn da nichts drinnen steht, ist der Drops gelutscht.

wirdwerden

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wenn du doch shon mal Kontakt zum Vater hattest (wie auch immer), dann solltest du dich mit der Vorgehenweise dieser

TV-Serie vertraut machen.

Zitat (von Schneewittchen27):
Der letzte Ausweg wäre für mich an Bitte melde dich zu schreiben, wollte ich aber noch mit warten.


edy

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#8
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gab natürlich Vaterschaftstests. Das waren die Bluttests, die man frühestens 9 Monate nach der Geburt machen konnte. Vorher ist das Blut des Kindes noch nicht so weit. Zumindest nach den damaligen Untersuchungsmethoden war das so. Und in Adoptionen war der biologische Vater überhaupt nicht involviert. Das hörte auch nicht mit der großen Familienrechtsreform auf. Nichteheliche Kinder blieben "unverwandt" mit dem Vater, der Vater musste für sie weniger Unterhalt zahlen als für eheliche Kinder (billigen Einheitssatz) und bis vor etwa (achtung, gefühlt) 20 Jahren ging eine Adoption auch ohne Zustimmung des Vaters, obwohl inzwischen verwandt. Man hat dann zwar so nach und nach die Rechte der nichtehelichen Kinder angepasst, aber sehr, sehr zöglerlich. Erst vor ca. 20 Jahren kam die unterhaltstechnische Gleichstellung, das Zustimmungserfordernis zur Adoption durch den biologischen Vater kam noch später.

Selbst die Adoptiveltern wurden seinerzeit nur sehr unvollkommen informiert. Ich habs so in der Zeit bei einer Nachbarin erlebt, die gemeinsam mit ihrem Mann (klar) ein Kind adoptierten. Über die leiblichen Eltern war nur bekannt, dass die Mutter Studentin war und der Vater verheiratet. Also nicht einmal die Unterlagen, die existieren, müssen was hergeben. Den einzigen Ansatz, den ich sehe, der ist das Adoptionsverfahren bei Gericht, das Az. ist beim Standesamt niedergelegt. Wenn da nichts drinnen steht, ist der Drops gelutscht.

oh danke wirdwerden so genau hab ich das jetzt nicht gewusst, war das auch üblich, wenn ich jetzt als Baby bereits aus dem Heim adoptiert wurde das meine Adoptiveltern schon beide meine Adoptivmutter Anfang 40 und mein Adopvivater bereits an die 50 war? Die waren beide ein paar Jahre auseinander. Normal heißt es doch immer ab einem gewissen Alter geht das mit der Adoption nicht mehr....Aus den Gerichtsunterlagen geht noch hervor, das der leibliche Vater den Unterhalt zahlen sollte, dies aber nicht getan hat, sondern es meine Adoptiveltern gemacht haben, das ist für mich auch ein wenig verwirrend.

wirdwerden

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Altersfestlegung der Adoptiveltern ist doch auch nicht zwingend. Siehe unser Altbundeskanzler Schröder, der in einem Alter noch Kids adoptiert hat, bei denen er auch gut der Großvater hätte sein können. Und seinerzeit war es noch ganz anders. Durch die Kriegsfolgen war man doch über Jahrzehnte glücklich, wenn sich Adoptiveltern für Kinder fanden. Und Unterhalt spielte seinerzeit bei nichtehelichen Kindern eine sehr untergeordnete Rolle. Das hat sich ja erst etwa 1997 geändert. Abgesehen davon, auch während der Adoptionsphase, die ja schon immer sehr lang war, ist der biologische Vater von der Unterhaltspflicht schon befreit. Und der Unterhalt hat mit der Adoption gar nichts zu tun.

wirdwerden

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