Bekomme Mietbürgschaft nicht zurück

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sidius24
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 8x hilfreich)
Bekomme Mietbürgschaft nicht zurück

Hallo ich brauche mal etwas Hilfe,

ich bin im Februar 2005 in eine drei Zimmer Wohnung gezogen, die Kaution wurde als Mietbürgschaft der Bank hinterlegt. Im Alltag erwies ich die Wohnung als Katastrophe, Wände so dünn wie Papier, man hörte von den Nachbarn alles und das ist wirklich nicht übertrieben!

Daher haben wir zum 31. Mai die Wohnung gekündigt sind aber schon am 20. April 2005 ausgezogen.

Die Wohnung wurde ohne Mängel übergeben!

Jetzt Januar 2006 möchte ich meine Mietbürgschaft wieder zurück haben, da mir hier ja auch Kosten entstehen, aber der Vermieter möchte sie noch einbehalten und beruft sich auf eine Anlage zu Mietvertrag wo unter Punkt 5. dieses steht:

„Bei Beendigung des Mietverhältnisses – wenn die Renovierung durchgeführt und eine Wohnungsabnahme erfolgt ist, wird die Bürgschaft gegen Hinterlegung einer Sicherheit in bar in Höhe der zuletzt geleisteten Nebenkosten-Nachzahlung zuzüglich der Ablesegebühr an den Mieter zurück gegeben. Nach Erstellung der Nebenkostenabrechnung, die der Beendigung des Mietverhältnisses folgt, werden die Vermieter unverzüglich die entsprechende Verrechnung vornehmen.“

Nun, wir haben die Wohnung von der vier Monaten Mietdauer, drei Monate BEWOHNT.
Für diese kurze Dauer gibt es keine Nebenkostennachzahlung die sie als Grundlage nehmen können, daher haben sie mir angeboten für 250 Euro Sicherheit die Bürgschaft auszuhändigen. Was ich eine Frechheit finde.

Was kann ich machen, denn es ist jetzt seit Auszug bald acht Monate her und ich möchte die Bürgschaft der Bank zurückgeben damit nicht weitere Kosten anfallen.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

wenden sie sich an den mietreschutz, ich befürchte dass sie allein ihren vermieter nicht "beeinträchtigen" werden.
gruss,
kristijan

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#2
 Von 
Sidius24
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 8x hilfreich)

Ist es denn rechtens so ein verhalten. Kann ein Vermieter denn fast zwei Jahre die Bürgschaft einbehalten??

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

da gibt es unterschiedliche meinungen und urteile. die komplette kaution darf er auf jeden fall nicht länger als 3-6 monate einbehalten. bieten sie ihm einen betrag von 3 nebenkostenvorauszahlungen an.
gruss,
kristijan

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