Nein, hier geht's ausnahmsweise mal nicht um den Beitrag selbst.
Eine Praxisfrage aus dem Bereich "Beitragsservice als Arbeitgeber":
Wenn ich beim Beitragsservice
in Lohn und Brot stehe, keinen Lohn bekommen, kann ich den dann verklagen oder nicht? Da der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, ist das doch ein Ding der Unmöglichkeit oder?
Kann es sein, dass die Mitarbeiter alle tatsächlich bei einer der Landesrundfunkanstalten arbeiten und nur für den Beitragsservice abgestellt sind?
Alternativ die Frage: Die Domain läuft tatsächlich auf den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Würde da nun auf der Homepage ein Urheberrechtsverstoß begangen, kann ich den Beitragsservice ja nicht kostenpflichtig abmahnen. Mahne ich dann alle Landesrundfunk-Anstalten ab oder?
Nicht dass ich mich da bewerben will oder die abmahnen will, aber ich frage mich, wie das in der Praxis läuft jenseits des Rundfunkbeitrages selbst. Weiß das einer zufällig? Habe leider keine wirkliche Quelle gefunden, wohl auch, weil alles immer sofort auf den Beitrag lenkt und es schwer ist, andere Infos jenseits davon zu finden.
Beitragsservice und Rechtsfähigkeit
7. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 7. September 2017 | 17:21
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Beitragsservice und Rechtsfähigkeit
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. September 2017 | 09:16
Von
Status: Schüler (264 Beiträge, 418x hilfreich)
Da der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, ist das doch ein Ding der Unmöglichkeit oder? Gib bitte die Quelle an, woher das stammt?
Hardy DD
#2
Antwort vom 9. September 2017 | 10:43
Von
Status: Praktikant (691 Beiträge, 457x hilfreich)
ZitatGib bitte die Quelle an, woher das stammt? :
zB aus dem Impressum von deren HP...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Beitragsservice, GEZ" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. September 2017 | 11:03
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
exakt. Und deswegen frage ich. Angeschrieben habe ich die schon. Sollte ich eine Antwort bekommen, kann ich es auch gerne mal hier reinstellen.
Und jetzt?
Schon
268.344
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
19 Antworten
-
6 Antworten