Beistandschaften

18. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mamaviola
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)
Beistandschaften

Hallo zusammen.

Mein Mann hat 2 Kinder, die jetzt bald 18 werden. Die kids werden durch eine Beistandschaft betreut. Nun meldet sich das JA hier, um mitzuteilen, dass die Beratung über den 18 Geburtstag weiter läuft. Was darf das JA in seiner Position denn dann noch???

LG und danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Das JA darf die barunterhaltspflichtigen Elternteile darum bitten, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen, um das volljährige Kind, bei der Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche, zu beraten.

Forderungen, egal welcher Art, kann das JA nicht mehr stellen.

LG nero

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die Beratung kann bis zum 21. Geburtstag weiter gehen, steht im Gesetz.

wirdwerden

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#3
 Von 
Mamaviola
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo, und besteht dann nicht auch Auskunftspflicht auf beiden Seiten. Wir sollen nämlich keinerlei Infos bekommen und blind der Berechnung des JA vertrauen...???? LG und danke

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nö, das soll der Vater natürlich nicht. Ab 18 muss ja neu gerechnet werden. Wie immer die 1. Frage: existiert ein Titel, der über den 18 Geburtstag der Kids hinaus geht?

wirdwerden

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sie sollten keinesfalls blind den Berechnungen des Jugendamts vertrauen! Das wäre sogar ziemlich naiv, weil die "Berechner" genau genommen angelernt werden in dieser Berechnung und die Interessen des Zahlers eher nicht berücksichtigt werden. Da sollte man sich entweder sehr gut im Internet schlau machen, wie ein Gehalt bereinigt wird oder man sucht sich einen Fachanwalt für Familienrecht. Außer man hat genug Geld, um es zu verschenken.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mamaviola
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo

Befristet bis Volljährigkeit. Werden von der Beistandschaft permanent bedroht und uns wird mitgeteilt, das es nicht nötig sei Unterlagen zu fordern. Wollen die uns für blöd verkaufen???? Lg

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