Hallo zusammen,
Ich habe gestern zusammen mit einem Kumpel ein ca 1 mal 3 meter großes Graffiti an eine Wand gesprüht. Als wir dabei waren kam ein Paar vorbei und wir flohen. Leider haben wir, wie wir im nachhinein festgestellt haben, eine Dose am Tatort vergessen. Als wir später zurück gegangen sind war diese nichtmehr dort. Ich bin 17 Jahre und habe den neuen Personalausweis, bei dem ich damals meine Fingerabdrücke abgegeben habe. Nun stellt sich die Frage, ob die Polizei diese Fingerabdrücke besitzt und mich damit identifizieren und überführen kann. Dass, das Paar eine Strafanzeige stellt ist mehr als höchstwahrscheinlich, da sie doch sehr sauer waren und uns noch einige 100 meter hinterher gelaufen sind.
Ich (und mein Freund) sind vorher noch nie auffällig geworden und hatten somit noch nie Kontakt mit der Polizei. Wenn sie uns die Straftat anhand der Fingerabdrücke auf der Dose nachweisen können und wir daraufhin direkt gestehen, wie wird dann die Strafe ausfallen?
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Beim Graffiti sprühen erwischt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Nun stellt sich die Frage, ob die Polizei diese Fingerabdrücke besitzt
Nein, die besitzt das Einwohnermeldeamt, aber nicht zu früh freuen, denn...
quote:
und mich damit identifizieren und überführen kann.
...die Polizei kann diese im Rahmen der Amtshilfe zur Aufklärung dieser Straftat (Sachbeschädigung) dennoch beschaffen.
quote:
Wenn sie uns die Straftat anhand der Fingerabdrücke auf der Dose nachweisen können und wir daraufhin direkt gestehen...
Na, ob ein Geständnis nach der Überführung und vermutlich wenige Zweifeln so strafmildernd sein wird...
Sofern man sich freiwillig stellt und Reue zeigt, ständen alleine schon die zivilrechtlichen Chancen besser, dass man mit den Eigentümern der Wand gütig verhandeln kann, zB hoffentlich eigene Reinigung etc. durchführen darf.
Wird man dagegen durch Ermittlungen erwischt, werden die wütenden Eigentümer vermutlich auf die Reinigung durch eine Fachfirma bestehen. Wenn du das Geld jetzt noch nicht hast, dann ja sicherlich aber (zzgl. Zinsen und Auslagen) innerhalb der nächsten 30 Jahre, in denen dich diese Forderungen verfolgen werden.
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-- Editiert seba79 am 22.12.2011 23:48
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Hallo,
ich kann dich an dieser Stelle beruhigen: Die Fingerabdrücke, die du für deinen neuen Personalausweis freiwillig abgegeben hast, werden ausschließlich auf dem Ausweis gespeichert. Sie stehen also den Ämtern nur dann zur Verfügung, wenn sie den Ausweis auslesen.
Ich bin immer wieder überrascht wie manche User in diesem Forum es schaffen, ihre Unwissenheit durch reine Überzeugungskraft zu überdecken.
Viele Grüße,
TimW
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Die Ämter sind auf Gegenseitigkeit zur Amtshilfe verpflichtet.
wirdwerden
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quote:
Ein Blick ins Gesetz erspart mir daher viel Geschwätz.
eben.
In dem zitierten Absatz geht es nur darum, die bei der Personalausweisbehörde gespeicherten Fingerabdrücke zu löschen.
Ist auch kein Problem, wurden diese doch mittlerweile weitergeleitet.
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Hallo zusammen,
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Ich wünsche euch ein schönes Weihnachtsfest.
TimW
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