Beim Finanzamt anschwärzen?

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
mondane
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beim Finanzamt anschwärzen?

Hallo!

Ich wollte mal eure Meinung zu diesem Thema wissen und vielleicht könnt ihr mir ja sagen was ihr machen würdet und wo.

Es geht um einen eBay-Verkäufer, der bei eBay mit Elektromaterial handelt. Angemeldet ist er als privater Verkäufer. Ich (gewerblicher Verkäufer) habe vor kurzem selbst etwas bei ihm gekauft, erstmal nichts weiter besonderes.

Aber mir ist aufgefallen, dass er seit dem täglich neue Artikel einstellt. Habe dann mal etwas seine Bewertungen durchgesehen und festgestellt, dass er in den vergangenen Jahren hunderte Bewertungen von Käufern gesammelt hat. Allein seit Dezember hat er ca. 3.000 EUR Umsatz gemacht, alles Neuware.

Jetzt meine Frage, meint ihr ich übertreibe und soll ihn lieber einfach machen lassen? Ich habe in einem anderen Forum meine Frage gepostet da durfte ich mir nur anhören ob ich nichts besseres zu tun habe und sowas würde mich nichts angehen und ob ich auch Mülltonnen meiner Nachbarn durchsuche ob sie ihre Steuern zahlen.

Mir geht es nicht um Konkurrenz, mir geht es einfach darum, dass ich es unfair jedem Steuerzahler gegenüber finde, wenn jemand über Jahre Gewinne macht ohne seine Steuern dafür zu zahlen.

Kann man so jemanden melden? Es kann natürlich auch sein, dass er das ganze gewerblich macht und nur bei eBay nicht angegeben hat, aber das glaube ich nicht. Mir sieht es eher nach Privatperson aus die viel verkauft, woher die Waren kommen sei mal dahingestellt. Bei den Preisen und dem Wert der Waren jedenfalls nicht vom Großhandel, da sind sie teurer.

Würde mich über eure Meinung und Tipps freuen.

Danke!

-----------------
""

-- Editiert von Moderator am 12.01.2014 20:30

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

bitte das jetzt kommende ganz durchlesen!!!

Mal ehrlich gefragt, wieso immer gleich Leute beim Finanzamt oder was auch immer anschwärzen? Was soll das?

Wenn es dir schon darum geht, dass alles gerecht zugehen soll, dann nimm doch einfach Kontakt mit dem Käufer auf und bewege ihn ein entsprechendes Gewerbe anzumelden, evtl mit einem etwas dahingesprochenen Nachdruck!
Wenn du sowas machen würdest, dann würde ich sagen gehts dir wirklich um gerechtigkeit, denn dann hat er auch die entsprechenden Abgaben, Rechte/Pflichten etc! Also, wenn du was für den Steuerzahler machen willst, dann mach das, dass wäre das allerbeste für Alle!

Solltest du aber doch nur anschwärzen, dann gehts dir doch nur um Konkurrenz, denn die würde ja entstehen, wenn du den anderen dazu bewegen würdest das als offizielles Gewerbe zu machen...



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Anschwärzen kostet den Steuerzahler sogar sehr wahrscheinlich mehr als ignorieren ;)

Überleg mal was passiert wenn das Finanzamt bei ihm auf der Matte steht, Steuernachzahlung (allein das könnte viele schon finanziell ruinieren) und dazu noch eine evtl Haftstrafe (weist du was sowas kostet ?) und dann, weist du wie viel Gewinn er überhaupt macht oder ob etwaige Abgaben nicht seinen gesamten Gewinn auffressen würden ... Nachher ist er dann noch Arbeitslos und findet keinen Job und glaubst du wer dann für seinen Lebensunterhalt aufkommt ?

Was ich persönlich von diesem Anschwärzen halte, sage ich jetzt mal nicht, sollte aber auch klar sein...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sky4321
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 103x hilfreich)

An Deiner Stelle würde ich dem zuständigen Finanzamt eine Nachricht zukommen lassen.
Teile einfach dem Finanzamt Deiner Erkenntnisse mit, ohne Wertung.
Einfach mit der Anregung zu Prüfen,, ob der Verkäufer ein Gewerbe angemeldet hat und ob er dazu verpflichtet ist.

Die Mitteilung kannst Du auch anonym machen, dann aber bitte viele Informationen mit liefern. Am besten den Verweis auf den E-bay Namen und Deine Beobachtungen.

Das Finanzamt wird es Dir danken!

Und lass Dir nichts einreden das Du damit kosten beim Staat produzierst. Die Steuerfahnder sind sowieso da und in den Knast geht wegen so was niemand.

Der Verkäufer muss vielleicht, zu Recht, Steuern für die Allgemeinheit nachzahlen und bekommt ggf. eine Geldstrafe! Und da kann man nur sagen selbst Schuld!

Die anderen Antworten hier kann ich nicht nachvollziehen!
Der Verkäufer begeht vermeintlich Straftaten…. Das ist alles OK und nicht so schlimm, schlimm ist erst wenn jemand anderes dies Anzeigen will.
Wer hat denn den Schaden aus Steuerhinterziehung??? Jeder Bürger dieses Staates…. Und ich verkneife mir jetzt mal meine Meinung über Leute die so was gut finden!


-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
homer092
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 10x hilfreich)

na wenigstens einer hier, der eine vernünftige Meinung teilt.

Also wenn alle der Meinung wären anschwärtzen bringt doch nichts und das produziert nur mehr Kosten als es bringen würde und der Arme Arme Mensch der die Steuern hinterzieht....dann würden doch jetzt alle anfangen Steuern zu hinterziehen und sich nicht mehr an das Gesetz zu halten.

Wenn man so Argumentiert müsste man auch sagen es bringt nichts der Polizei zu sagen, dass man weiß wer der Mörder ist, Kostet den Staat doch nur Geld ihn wegzusperren. Und wer weiß was dann aus ihm wird, der Ärmste.

Sorry, ein krasses Beispiel aber vom Prinzip her das Selbe. Und ich finde ihn Anschreiben und dazu auffordern, ich denke so etwas weiß man einfach, und wenn man es nicht tut dann mit Vorsatz. Warum sollte ich ihn dann noch darum bitten sich anzumelden? Und falls er doch alles legal macht hat er ja nichts zu befürchten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Schon lustig. Dass derjenige ein Gewerbe angemeldet hat (Als Einzelperson/ Einzel-Kaufmann) und auch korrekt versteuert, kommt evtl. niemand. Ob dem so ist, das kann man vielleicht mal dem Finanzamt stecken. Bevor ihr hier Sachen wie Haftstrafen und dergleichen fantasiert, sollte man alternative Erklärungen ins Auge fassen. Davon ab wird das Finanzamt alles regeln, wenn rauskommt, dass es dann doch nicht versteuert wird.

Die Frage als Unternehmer, die ich mir stellen würde, ist eine andere: Kann man ihn womöglich von einem Anwalt kostenpflichtig abmahnen lassen, weil er durch die Anmeldung als privater Verkäufer versucht, sich Haftungsausschlüsse her zu dichten? Auktionstext genau lesen. Wenn er auch in den Auktionstexten als privater Verkäufer auftritt, schmerzt eine solche Abmahnungen durchaus zusätzlich. Und in dem Zusammenhang. Ja, da geht's um Konkurrenz, lesen-denken-handeln. Wenn sich ein eigentlich gewerblicher Händler einen Vorteil verschafft durch den offiziellen Status als privater Verkäufer, dann kann man das mit den Mitteln, die einem zur Verfügung stehen, bekämpfen. Unwissenheit des Verkäufers schützt ihn vor Strafe nicht. Die Abmahnungen sind für genau solche Sachen geschaffen worden und nicht für die Urmelchens aus Regensburg.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.01.2014 12:37

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Allerdings sind hier alle Antworten nur Spekulation. Vielleicht postet der TE ja den Usernamen hier, damit sich alle ein Bild machen können.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.379 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen