Meine Tochter Hat Jura studiert. Während der Vorbereitung auf das Examen wurde sie durch den Stress krank und musste in eine Psychatrische Klinik für 8 Wochen. Danach hat sie in den darauffolgenden 2 Jahren immer wieder versucht sich wieder auf das Examen zu konzentrieren. Letztendlich hat sie sich exmatrikuliert. Dann hat sie HartzIV bezogen. In der Therapie dann weiter versucht wieder fit zu werden. Jetzt arbeitet sie auf 450 Euro und hat sich bei der Fern Uni eingeschrieben als halbtags Student um vielleicht doch noch ihre Ausbildung fertig zu stellen.
Vom Jobcenter bekommt sie nun immer Vorschläge sich für eine Arbeit ganztags zu bewerben.
Muss sie nun im Lebenslauf angeben das sie krank war und noch immer ist ?
Oder muss sie das im Bewerbungsgespräch angeben , wenn sie gefragt wird warum sie das Studium nicht beendet hat.
-- Editier von Wind am 02.08.2017 21:02
Beim Bewerbungsgespräch Krankheit angeben ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sie darf nichts tun oder sagen, was eine mögliche Einstellung verhindert. Wenn sie gefragt wird, sollte sie meine Meinung nach allerdings ehrlich antworten.
Schlecht wäre natürlich, das Bewerbungsgespräch mit den Worten "Ich bin öfter krank und falle dann meist auf längere Sicht aus" einzuleiten. Also Ehrlichkeit, wenn gefragt wird... Aber nicht von sich aus den möglichen Arbeitgeber drauf stoßen. So würde ich es machen.
Es ist so, dass die Arbeitgeber dem Arbeitsamt Rückmeldung geben sollen, warum das Bewerbungsgespräch nicht zur Einstellung geführt hat. Wenn dort dann stehen würde, dass der Bewerber bzw die Bewerberin ausführlich auf ihre Krankheit und Fehlzeiten eingegangen ist, könnte der Sachbearbeiter auf dumme Ideen kommen...
Zitat:Sie darf nichts tun oder sagen, was eine mögliche Einstellung verhindert. Wenn sie gefragt wird, sollte sie meine Meinung nach allerdings ehrlich antworten.
Das widerspricht sich m. E., denn damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine EInstellung NICHT erfolgt, weil ein potentieller AG befürchtet, dass sie auch in Zukunft öfter ausfällt.
Ich persönlich würde die genauen Hintergründe nicht nennen, weil chronische Krankheiten und auch psychische Störungen nicht förderlich bei der Arbeitsuche sind - das ist leider so - aber sie darf auch nicht lügen. Dann hat sie eben zu viel Zeit erfolglos im Studium verbummelt! Warum, muss der AG nicht wissen. Es sei denn, sie wolle einen Job nicht.
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Vielen Dank für die Antwort. Heute ist meine Tochter bei ihrem Arzt gewesen. Er meint das sie im Moment noch nicht fähig ist Ganztags zu arbeiten. Was nun?
Jetzt hat sie Angst das wenn sie dem Jobcenter mitteilt das der Arzt sie noch nicht gesund genug für eine Ganztagsbeschäftigung hält, sie sich als Teilzeit-Studentin an der Fern Uni auch exmatrikulieren muss.
Jetzt ist sie im Moment total am Boden. Sie hat ja nun keine Ausbildung , hat aber an der Fern Uni schon eine Zusage zu einer Clausur.
Wo kann sie sich überweitere Schritte beraten lassen?
Vom Arzt attestieren lassen, dass eine Ganztagsbeschäftigung derzeit nicht möglich ist und das Jobcenter informieren.
EIn Ferstudium dürfte einer zukünftigen Halbtagsbeschäftigung nicht im Wege stehen. Für Präsenz- oder Prüfungstage müsste sie dann eben um Urlaub bitten.
Oh danke- wird denn die Halbtagsbeschäftigung- und ein Teilzeitstudium nicht dann als Vollzeit gesehen.
Im Moment hat sie ja einen 450 euro Job.
Warum Teilzeitstudium? Wie läuft das Studium denn ab?
Unter einem Fernstudium verstehe ich, dass Lehrender und Lernender räumlich getrennt sind und der Student seine Lektionen zu Hause bearbeitet und ggfs. Präsenzphasen hat.
ja genauso ist es- und nur zum Klausuren schreiben geht man zu irgendeiner Uni und schreibt sie dort. eben diesen einen Tag.
oh dann müssen wir uns ja keine Sorgen machen. Ganz herzlichen Dank
ZitatMeine Tochter Hat Jura studiert. Während der Vorbereitung auf das Examen wurde sie durch den Stress krank :
Dann ist sie ja schon ziemlich weit gewesen und bei der FernUni Hagen dürfte so einiges angerechnet werden. Ein Teilzeitstudium steht auch weder einem ALG2-Bezug noch einer Vollzeitbeschäftigung (ist hart, aber machbar) entgegen. Wenn der Arzt sie allerdings nicht für voll erwerbsfähig hält, sollte sie ein entsprechendes Attest einreichen und dann findest eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst statt.
Retels, Du hast es auf den Punkt gebracht. Sie hatte ein abgeschlossenes Studium, ist dann aus irgendwelchen Gründen am Examen gescheitert. 1-2 Semester plus eben die Zeit für die Hausarbeit, die Klausuren, das wars. Und das muss nicht ganztägig sein. Da sind ja auch die Angaben widersprüchlich. Einerseits kann sie nicht arbeiten, andererseits aber ein Studium abschliessen?
Meine dringende Empfehlung. Ganz normal bewerben, so wie es der Steuerzahler von einem ALG II Empfänger erwartet. Und das mit vernünftigen Unterlagen. Und nicht mit einem "ich kann ja eh nicht arbeiten, ich bin ja nur hier, weil ...." Und in der Zeit kann man doch nun wirklich das Studium abschliessen. So Arbeitsplätze für so Leute fallen doch nicht vom Himmel.
wirdwerden
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