Beihilfe zum Prüfungsbetrug

24. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
mondray
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Beihilfe zum Prüfungsbetrug

Hallo,

nehmen wir an Person A fragt Person B, ob dieser jemand kennt, der Ihr beim Prüfungsbetrug (Schulprüfung zB Abitur) helfen kann.Person B vermittelt daraufhin Person C an Person A, mit dessen Hilfe ein Unterschleif bei der Prüfung (Schulprüfung) möglich ist. Für die Vermittlung von Person A und die Leistung von Person C zahlt Person A eine beträchtliche Summe.
Person B und Person C haben keinerlei Verbindung zur Schule oder zu den Mitarbeitern. Beide sind Studenten.
Welche Strafmaßnahmen könnte auf Person B und Person C im Falle einer Aufdeckung des Betrugsversuchs zukommen?

Danke für die schnelle Antwort.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Das kommt darauf an, wie dieser "Betrug" denn nun genau aussah. Grundsätzlich nuss man da an die Beihilfe zum jeweils durch A verwirklichten Strafdeliktes denken. Ohne weitere Angaben würde ich aber erstmal davon ausgehen, der Vorwurf gegen A vor allem aus dem einschlägigen Landesschul/-prüfungsrecht, also Ordnungswidrigkeiten, zu schöpfen wäre.

B und C sollten insbesondere damit rechnen, dass hier ganz empfindliche Geldzahlungen auf sie zukommen. Vielleicht nimmt man auch deren Abi nochmal genauer unter de Lupe.

Ich hege auch den Verdacht, dass Ihr Interesse daran nicht nicht nur theoretischer Natur ist. Ich würde es sein lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Ich hege auch den Verdacht, dass Ihr Interesse daran nicht nicht nur theoretischer Natur ist. Ich auch. Und darum ist hier jetzt zu.

2x Hilfreiche Antwort

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