Hallo alle zusammmen,
Vor ca. 2 Monaten wollte ich vor einer party mit freunden noch etwas zu trinken kaufen. Dazu traf ich mich mit 5 leuten, von denen ich 3 noch gar nicht kannte.
Als wir im Laden waren haben wir uns übelegt welche getränke wir kaufen, dann waren plötzlich 3 weg und bei spirituosen.... Ich bin dorthin gegangen um zu schauen was sie dort machen und sie haben geklaut!
ich habe nur geschaut ob sie wirklich etwas mitnehmen und bin dann wieder woanders hin gegangen weil ich damit nichts zu tun haben wollte!!
habe als nicht schmiere gestanden oder die Straftat in anderen Form erleichert.
sie wurden dann von einem Privatdetektiv erwischt und es wurde gesagt das ich auch wegen Beihilfe zum Diebstahl schuld sei.?
morgen habe ich nun eine Vorladung bei der Polizei, deshalb allerdings meine Frage ist es überhaupt Beihilfe wenn man nur für kurze Zeit dabei steht und dann wieder geht, d.h. die Straftat nicht erleichtert oder ähnliches.?
bitte um schnelle antwort. LG
-----------------
""
-- Editiert Moderator am 10.01.2013 19:24
Beihilfe zum Diebstahl(bitte schnell antworten)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Du kannst
zur Polizei gehen, musst es aber nicht.
So wie du das schilderst spricht aber nichts dagegen, hinzugehen und die Sache so zu schildern, wie du es hier gemacht hast.
Zur Info: Es gibt etwas, das sich psychische Beihilfe nennt.
Der, der neben einem Straftäter steht und eigentlich nichts macht außer durch seine Anwesenheit "Mut zumachen", leistet bereits so eine psych. Beihilfe.
Wenn man aber, so wie du es geschildert hast, sieht, dass ein anderer etwas klaut und weggeht, weil man damit nichts zu tun haben will, ist das strafrechtlich gar nichts.
Also kannst du das bei der Polizei auch so sagen.
okay..vielen dank!
ja ich werde morgen auch dorthin gehen und das klarstellen.
so hab ich mich auch schon informiert aber ich habe ihn auch sicherlich nicht psychisch animiert, ich habe auch noch etwas gesagt wie macht das nicht. und bin dann wie gesagt weg gegangen
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ich habe auch noch etwas gesagt wie macht das nicht.
Bilderbuchmäßig wäre, wenn das noch jemand bestätigen könnte.
Es wird übrigens oft dazu geraten, bei der Polizei keine Aussage zu machen, und das ist in vielen Fällen auch richtig. Aber in so einem Fall ist es sinnvoll, die eigene Sicht der Dinge möglichst frühzeitig zum Verfahren mitzuteilen. Es würde ja nichts bringen, wenn du erst angeklagt werden würdest, um dann in einer Hauptverhandlung deine Sichtweise darzulegen.
Muss ich mal sehen ob das jemand bestätigen kann.!
ja das stimmt
vielen dank!
also habe ich so auch keine Beihilfe geleistet oder?
-----------------
""
Nein, frag nicht bei den anderen nach. Evtl. werden die nämlich auch danach gefragt, was ihr untereinander geredet habt. Dann wäre es unschön, wenn der C. alle gefragt hat, ob sie nicht bestätigen können, dass er nichts gemacht hat. Sag einfach deine Version. Die klingt, jedenfalls nach dem, was du zum Sachverhalt sagst, ziemlich gut.
Ach ja, was wurde von denen eigentlich geklaut? Also ungefährer Preis bzw. was war es denn?
Gut okay mach ich so.
Nun ja, ich muss zugeben das ich das selbst nicht genau weiß weil ich nur gesehen haben wie sie eine Palette Feiglinge geklaut haben und dann bin ich ja schon weg gegangen daher kann ich das nicht genau angeben...
-----------------
""
Na noch besser! Die Feiglinge dürften noch geringwertig sein. Selbst wenn es eine Beihilfe wäre, die es nach dem, was du sagst, nicht ist, wäre das etwas, was nach einer Einstellung schreit.
Mach dir also keine großen Sorgen. Aber mach klar, dass du aus deiner Sicht niemals vor hattest, etwas zu stehlen. Das sollte reichen.
Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden melde dich einfach nochmal, dann sehen wir weiter.
gut vielen herzlichen Dank.
aber wie ist das, weißt du ob ich vielleicht zum personal hätte gehen müssen und melden, dass geklaut wird.?
hätte ich in dieseer hinsicht vielleicht etwas zu befürchten?
-----------------
""
und ich weiß nicht ob es von bedeutung ist, ich habe in erfahrung gebracht was die, die geklaut haben machen müssen...sie mussten 15 sozialstunden ableisten
-----------------
""
weißt du ob ich vielleicht zum personal hätte gehen müssen und melden, dass geklaut wird.?
Ja, weiß ich. Musstest du nicht.
Niemand ist verpflichtet, die Straftaten anderer anzuzeigen oder, wie in diesem Fall, dem Personal mitzuteilen. Davon gibt es nur ein paar Ausnahmen, z.B. bei Mord.
sie mussten 15 sozialstunden ableisten
Häh? Wieso ist denn das Verfahren gegen die schon abgeschlossen?
Wie auch immer: Wenn die eigentlichen Täter nur 15 Stunden machen mussten kann dir nicht mal dann was ernsthaftes passieren, wenn man dir deine Angaben nicht glauben sollte. Höchstens ein paar Jahre im Steinbruch oder so.
Gehst du morgen hin?
Falls ja: Wäre es ok, mal deinen Eindruck von der Vernehmung zu posten?
gut, dann bin ich beruhigt! nur für den fall, weißt du zufällig wo das im gesetz steht.?
ja die wurden schon vor mehreren wochen geladen, aber ich aus irgendeinem grund erst morgen.
ja klar kann ich nach der schule gerne machen. hoffe es geht alles gut
-----------------
""
Wo was im Gesetz steht?
das ich nicht verpflichtet bin das zu melden das die klauen.
aber ich soll der polizei auch sagen, dass ich gesehen habe das die geklaut haben und das ich dann weggegangen bin
-----------------
""
das ich nicht verpflichtet bin das zu melden das die klauen.
Das steht nirgends. Das liegt daran, dass nicht geregelt werden kann, was alles nicht
verboten ist.
aber ich soll der polizei auch sagen, dass ich gesehen habe das die geklaut haben und das ich dann weggegangen bin
Wir sind in einem Ermittlungsverfahren, und da ist jeder sich selbst der nächste. Da das Verfahren bezüglich der anderen schon erledigt ist, kannst du denen ja auch nicht schaden (falls das dein Hintergedanke sein sollte). Also ist es aus deiner Sicht - und auf die kommt es an - sinnvoll, die Sache aus deiner
Sichtweise zu schildern. Die anderen werden dazu nichts gesagt haben. Hätten die gesagt, der C. hat damit nichts zu tun, hättest du keine Ladung bekommen.
Nur mal so: Es ist absolut nicht schlimm, wenn man sieht, wie andere klauen und dann wegzugehen. Das wirft man dir ja auch nicht vor. Vorwurf ist Mittäterschaft oder Beihilfe an deren
Diebstahl.Den solltest du dir von der Backe halten.
Die Antwort auf deine Frage ist also ein schlichtes Ja.
okay gut vielen dank, du bist ne große hilfe!
-----------------
""
Anscheinend bin ich heute auch der einzige von den üblcihen Antwortgebern, der sich hier tummelt
Hattest du schon mal mit der Polizei zu tun?
scheint so,
ne noch nie.! so einer bin ich nicht
-----------------
""
ne noch nie.!
Dann mache ich mir wegen morgen auch keine Sorgen. Den Grund verrate ich dir nach der Vernehmung.
Bleib einfach bei deiner Geschichte. Lass dich auf nichts ein, ob es nicht so oder so gewesen sein könnte. Erzähl wie es war. Mehr kannst du ja nicht wissen.
Manche hier schreiben ziemliche Horrorgeschichten über Vernehmungen. Falls du sie gelesen hast: Vergiss sie.
Nochmal: In dieser Situation ist es sinnvoll, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Du kriegst das sicher auch hin. Schließlich kannst du dich ja hier auch ausdrücken.
Schreib mal wie es war.
Und viel Erfolg!!!!!!!!!!!!!!
vielen dank
warum erst nach der vernehmung?
ja mach ich!
-----------------
""
warum erst nach der vernehmung?
Du bist einfach unbefangener. Außerdem denkst du sonst zu viel nach was du sagst. Das bringt aber nichts, weil du ja nur das sagen kannst/sollst, was war. Unter den Umständen reicht das ja auch völlig.
Erzähl einfach was passiert ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
11 Antworten
-
11 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten