Hallo,
nehmen wir mal an, ein Beamter ist freiwillig bei einer gesetzlichen KV versichert. Es wird eine Zahnbehandlung mit Implantat fällig, die nicht oder nur marginal von der gesetzlichen KV übernommen wird. Ist der Beamte auch hier von der Beihilfe ausgeschlossen, oder gilt das nur für die freiwilligen Beiträge zur KV ?
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Beihilfe freiwillig versicherter Beamter
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Er kann doch selbst die Rechnung zur Beihilfe einreichen und bekommt dann den prozentualen Betrag. Ob und wie der Beamte versichert ist, interessiert den Staat hier nicht.
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
quote:
nehmen wir mal an, ein Beamter ist freiwillig bei einer gesetzlichen KV versichert.
Das macht keinen Sinn. Es gibt keinen Beitragszuschuss des Dienstherrn, d.h. der freiwillig versicherte Beamte zahlt im Unterschied zu den Angestellten den gesamten Beitrag selbst.
Die meisten Länder-Beihilfen zahlen inzwischen nicht mehr als die GKV, so dass der Beamte i.d.F. die ganze Krankenversicherung selbst zahlt.
Da sollte man dringendst über den Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachdenken, es lohnt sich.
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quote:
Ölfuß schreibt:
(...) Ist der Beamte auch hier von der Beihilfe ausgeschlossen, oder gilt das nur für die freiwilligen Beiträge zur KV ?
Die Frage ist leider etwas ungünstig formuliert, doch wie von Seufz bereits richtig kommentiert, werden die Leistungen der Beihilfe i.d.R. unabhängig von der Restkostenversicherung (hier GKV) erstattet.
Der Kommentar von lawless ist zwar ebenfalls richtig, allerdings hat eine Beihilfe-GKV-Kombination fast immer Gründe, die der Beamte nicht ändern kann.
Möglicherweise ist die private Restkostenversicherung nicht zustande gekommen oder würde nicht zustande kommen, z.B. aufgrund Antragsblehnung oder zu hohen Risikozuschlägen wegen Gesundheitszustand, ggf. auch von mitzuversichernden Partner oder Kindern und Termin der Erstverbeamtung verpasst (PKV-Kontrahierungszwang unter bestimmten Voraussetzungen).
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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)"
Vielen Dank für die Antworten ! Normalerweise hat eine freiwillige KV für Beamte tatsächlich kaum einen Sinn, allerdings gilt dies wohl nicht, wenn Familienangehörige ohne KV und ohne Anspruch auf staatliche Leistungen mitversichert werden sollen. Wir leben ja leider nicht mehr in den 80ern, und die Partnerin ist promovierte Archäologin.....
Egal, wichtig war mir, ob freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte generell von jeder Beihilfe ausgeschlossen sind, aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Viele Grüße Ölfuß
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