Bei ab-in-den-urlaub SPEZIAL gebucht, Aufpreis für Wunschflugzeit gezahlt, Flug trotzdem geändert

28. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Bei ab-in-den-urlaub SPEZIAL gebucht, Aufpreis für Wunschflugzeit gezahlt, Flug trotzdem geändert

Hallo zusammen,

ich habe eine Reise nach Hamburg von München aus gebucht über ab in den urlaub.de
Dort gibt es die Rubrik ab-in-den-urlaub-spezial by urlaubstours, bei welchem man zum hotel selbst die flugzeit bestimmen kann, gegen einen aufpreis.

Dabei habe ich gegen einen geringen Aufpreis eine Wunsch-Flugzeit ausgewählt, die ich auch im Login-Bereich so bestätigt bekommen habe. (im AIDU-Portal)

Nun habe ich allerdings die Rechnung über den vollen Betrag, aber mit geänderten Flugzeiten von Urlaubstours bekommen, Hinflug später, Rückflug früher, also beides zu meinem Nachteil.
Der Rückflug wurde von 18.40 auf 10.20 vorgezogen, der Tag ist also wertlos.

Was lässt sich nun machen? Hat schon jemand probleme dieser Art gehabt? Ich habe ja extra Aufpreis gezahlt.

Bisher hat die Wunsch-Flugzeit immer geklappt. und die jungs von der Unister-Gruppe, (urlaubstours, ab in den urlaub...) bekommt man sehr schlecht an das Telefon..

Ich habe eine Reklamationsmail geschrieben, und die automatische Antwort hat eine Wartezeit von 4 (!) Wochen ausgegeben.

Danke!

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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Dabei habe ich gegen einen geringen Aufpreis eine Wunsch-Flugzeit ausgewählt, die ich auch im Login-Bereich so bestätigt bekommen habe. (im AIDU-Portal)


Kann man denn die Bestätigung der Wunsch-Flugzeit nachweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:Dabei habe ich gegen einen geringen Aufpreis eine Wunsch-Flugzeit ausgewählt, die ich auch im Login-Bereich so bestätigt bekommen habe. (im AIDU-Portal)
Kann man denn die Bestätigung der Wunsch-Flugzeit nachweisen?


Danke für ihre Antwort.

Ja, die Bestätigung kann ich erstens nachweisen, durch einen Zeugen, der die Buchung mit gesehen hat und zweitens, durch Screenshots.

Denn die Buchung ist im AIDU-Portal richtig eingetragen mit meiner Wunsch-Flugzeit, aber der nachfolgende Buchungsauftrag, sowie die Rechnung sind fehlerhaft.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Denn die Buchung ist im AIDU-Portal richtig eingetragen mit meiner Wunsch-Flugzeit, aber der nachfolgende Buchungsauftrag, sowie die Rechnung sind fehlerhaft.


Dann ist wohl kein Reisevertrag zu Stande gekommen (fehlende übereinstimmende Willenserklärung).
Das gilt insb. dann, wenn für die Wunschflugzeiten explizit ein Aufpreis verlangt wurde.

Kein Vertrag = keine Zahlungspflicht

Wurde denn bereits etwas bezahlt? Falls nicht, dann muss man sich quasi um nichts mehr kümmern.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Es wurde quasi schon bezahlt, da das SEPA-Mandat erteilt ist, und die Abbuchung der Anzahlung am Montag erfolgt.

Das Paradoxe ist allerdings, dass trotz der Möglichkeit, die Wunschflugzeit auszuwählen und zu bezahlen, im Portal steht:

Unverbindliche Flugzeiten:
Hinflug: Di. 20. Okt 2015 ab 6:15 Uhr - an 7:35 Uhr
Rückflug: Sa. 24. Okt 2015 ab 18:40 Uhr - an 20:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Angaben um voraussichtliche und unverbindliche Flugzeiten handelt.
Ihre aktuellen Flugzeiten erhalten Sie mit den Reiseunterlagen Ihres Reiseveranstalters. Bei Änderungen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wir bitten Sie spätestens 24 Stunden vor Abflug noch einmal über die Internetseite des Startflughafens oder der gebuchten Fluggesellschaft Ihre Flugzeiten abzugleichen.

Das kann doch niemals rechtens sein. Denn dann kann ich ja nur Geld ins Leere schießen, wenn die Wunschflugzeit sowieso keine Auswirkung haben kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)



So schaute die Auswahl der Wunschzeit aus. Für mich eindeutig, sogar mit Fluggesellschaft!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Die entscheidende Frage dürfte doch sein, wie weit man einen WUNSCH berücksichtigen muss.
Das 1 EUR für die Berücksichtigung des Wunsches bezahlt wurdem bedeutet janicht automatisch das der Wunsch auch erfüllt wird.

Was genau ist denn vertraglich bezüglich der Verbindlichkeit der "Wunschflugzeit" festgehalten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die entscheidende Frage dürfte doch sein, wie weit man einen WUNSCH berücksichtigen muss.
Das 1 EUR für die Berücksichtigung des Wunsches bezahlt wurdem bedeutet janicht automatisch das der Wunsch auch erfüllt wird.
Was genau ist denn vertraglich bezüglich der Verbindlichkeit der "Wunschflugzeit" festgehalten?


Bei der Auswahl steht deutlich: "Ihr GEWÄHLTER Flug", also gehe ich davon aus, dass dieser natürlich dann auch fix ist.

Ich habe gerade festgestellt, dass der Betrag für meine gewählte Flugzeit nicht mehr, so wie ich es gebucht habe, im Endbetrag enthalten ist.

Das heißt:
Der Rechnungsbetrag wurde nun ohne mein Einverständis einfach gekürzt, und mir andere Flugzeiten zugewiesen.
Somit habe ich nun im Portal folgendes stehen:

Gesamtpreis: 2x 302 Euro per Person, + Zahlungsgebühren. Dieser Betrag wurde nun einfach reduziert, und die Flugzeit geändert

Und darunter trotzdem wieder meine urmals gebuchten Flugzeiten:

Unverbindliche Flugzeiten:
Hinflug: Di. 20. Okt 2015 ab 6:15 Uhr - an 7:35 Uhr
Rückflug: Sa. 24. Okt 2015 ab 18:40 Uhr - an 20:00 Uhr

Es widerspricht sich nun also komplett.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Bei der Auswahl steht deutlich: "Ihr GEWÄHLTER Flug", also gehe ich davon aus, dass dieser natürlich dann auch fix ist.

Nö, dann stünde da "ihr BESTÄTIGTER Flug".

In übrigen zählt nicht von man ausgeht, sondern das was man vertraglich vereinbart hat.


Oben links im Screeshot sehe ich im übrigen auch die Worte "vorraussichtliche Flugdaten" ...



Zitat:
Es widerspricht sich nun also komplett.

Es sieht so aus, als hätte man Deinen Antrag zum Abschluss eines Vertrages nicht angenommen und Dir ein neues Angebot gemacht. Das kann man nun annehmen oder lassen.

Eventuell war das aber auch in Ordnung, weil das so in den vertraglichen Vereinbarungen steht. Dann wäre man immer noch an den Vertrag gebunden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

1. Abschluss des Reisevertrags, Unterlagenversand

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibungen bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Gegenstand des Reisevertrages werden die von Ihnen über „Ab-in-den-Urlaub.de Spezial" ausgewählten Hoteleinzelleistungen oder Pauschalpakete. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Email vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit der Annahme durch den Reiseveranstalter kommt der Reisevertrag (dieser bedarf keiner bestimmten Form) zustande.

1.2. Weichen Inhalt und Vereinbarungen der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Ihnen mitgeteilten Annahmefrist die Annahme erklären, was auch durch Zahlung erfolgen kann.

1.3. Wir bitten Sie, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich, möglichst noch am Tag der Buchung, auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und uns auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen im Vergleich zur beabsichtigten Buchung hinzuweisen.


Kann mir jemand die Annahmefrist bitte erläutern?
Und: Durch das SEPA-Mandat teile ich nun automatisch die Annahme mit, weil die einfach abbuchen.
Darf ich dann einfach so zurückbuchen ?

-- Editiert von andreas602 am 29.08.2015 16:20

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Es wurde quasi schon bezahlt, da das SEPA-Mandat erteilt ist, und die Abbuchung der Anzahlung am Montag erfolgt.


Gut! Somit ist eine Rücklastschrift innerhalb von 8 Wochen möglich.

Zitat:
Ich habe gerade festgestellt, dass der Betrag für meine gewählte Flugzeit nicht mehr, so wie ich es gebucht habe, im Endbetrag enthalten ist.


Damit liegt ein neues Angebot vor, insb. wenn ein neuer Preis vorliegt. Das neue Angebot muss man nicht annehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn ich mir das Dokument anschaue, dass Sie hier eingescannt haben, dann ist das keine verbindliche Reisebestaetigung, sondern ein Buchungsauftrag. Es steht dort ganz klar, dass zur Hoehe der verfuegbaren Plaetze keine endgueltigen Informationen vorliegen. Lediglich zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes waren die gewuenschten Plaetze vorhanden, die koennen aber Sekunden spaeter weg gebucht worden sein.

Zitat (von andreas602):
......Ja, die Bestätigung kann ich erstens nachweisen, durch einen Zeugen, der die Buchung mit gesehen hat und zweitens, durch Screenshots. Denn die Buchung ist im AIDU-Portal richtig eingetragen mit meiner Wunsch-Flugzeit, aber der nachfolgende Buchungsauftrag, sowie die Rechnung sind fehlerhaft......

Das ist dann aber keine fuer beide Seiten verbindliche Reisebestaetigung, sondern ein neues Angebot mit jetzt allerdings fest verfuegbaren Plaetzen..

Zitat (von Harry van Sell):
......Es sieht so aus, als hätte man Deinen Antrag zum Abschluss eines Vertrages nicht angenommen und Dir ein neues Angebot gemacht. Das kann man nun annehmen oder lassen......

Das wuerde ich nach Lage der Dokumentation genauso sehen.

--------

Wenn Sie also der Annahme der Reisebestaetigung widersprechen und damit Ihren Buchungsauftrag annullieren, dann koennen Sie kostenfrei von der Buchung zuruecktreten. Sie sollten auch sofort die Genehmigung zum Bankeinzug widerrufen bzw. das Geld zurueckrufen, falls bereits abgebucht wurde.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Mein Tip:

Ich würde nunmehr Alles gerichtsfest dokumentieren.
Nach einer Rücklastschrift wird Unister sehr übel reagieren. Nichtsdestotrotz sehe ich den Reisenden im Recht, dass aktuell keine Zahlungspflicht vorliegt, denn es besteht kein Vertrag.

Man sollte in den kommenden 6 Monaten den eigenen Briefkasten (insb. zur besten Urlaubszeit und zu Weihnachten) zwecks Mahnbescheid im Auge behalten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hab jetzt diese Mail an Urlaubstours (im Hause von ab-in-den-Urlaub) geschickt
Hoffe, dass das so in Ordnung geht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mit Frau XXX telefoniert, von ab-in-den-urlaub-spezial, welche mich hingewiesen hat, mich bei ihnen nochmals zu melden.

Da ich Screenshots der Buchung habe, sowie einen Zeugen, der bei der Buchung anwesend war, und die Auswahl der Wunschflugzeit gegen Aufpreis gesehen hat, soll ich diese Screenshots anhängen und nochmals übersenden.
Ebenfalls habe ich gehört, dass sich diese Probleme in letzter Zeit häufen, dass die Flugzeiten trotz Wunschflugzeit sich immer wieder ändern.

Ich weise darauf hin, dass es nicht rechtens ist, mir den vollen Betrag für die Dienstleistung zu berechnen, die sie nicht erbringen.

„Eine Klausel, in der sich der Veranst-Bereich bestätigt.
Allerdings habe ich jetzt die Rechnung erhalten, mit der Buchungsnummer XXX, welche folgende Flugzeiten aufweist:

Abflug: 10.15, damit zu meinem Nachteil
Rückflug: 10.20, ebenfalls zu meinem Nachteil

Ich weise darauf hin, dass diese Flugzeitenänderung seit 2013 nicht mehr ohne wichtigen Grund erfolgen darf.
Zudem habe ich am Abflugtag nachmittags noch Tickets für ein Event gebucht, die ich so nicht besuchen kann.

Da die Flugzeiten explizit angegeben und wählbar gebucht wurden, und die Flugzeitenbuchung gegen Aufpreis erfolgte, ist laut §BGB die Buchung seitens des Urlaubsveranstalters einzuhalten (seit 2013).

Ich bitte um Überprüfung und um Abänderung der Flugzeiten, so wie ich sie gebucht habe, und wie sie mir auch zustehen.

Ich bitte in jedem Fall um Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas XXX


-- Editiert von andreas602 am 30.08.2015 13:13

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
alternativ eine kostenlose Stornierung des gesamten Urlaubs (Hotel inkl. Flug)


Das ist nicht gut!
Hier gibt es nichts zu stornieren, da es eben keinen Vertrag gibt.

Man hätte besser schreiben müssen: Ich nehme das neue Angebot nicht an.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:alternativ eine kostenlose Stornierung des gesamten Urlaubs (Hotel inkl. Flug)
Das ist nicht gut!
Hier gibt es nichts zu stornieren, da es eben keinen Vertrag gibt.
Man hätte besser schreiben müssen: Ich nehme das neue Angebot nicht an.


Das neue Angebot wurde nun durch die SEPA-Lastschrift "automatisch" eingewilligt. Soll ich dann überhaupt noch auf eine Rückantwort warten, oder direkt zurückbuchen, und bei Mahnung etc. darauf hinweisen, dass ich das Angebot nicht annehmen möchte?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von andreas602):
.....-alternativ eine kostenlose Stornierung des gesamten Urlaubs (Hotel inkl. Flug).....

Das ist juristisch sicherlich nicht korrekt formuliert, aber das kann auch Keiner Ihnen zum Stolperstein machen und wird auch im Falle eines Falles kein Richter machen. Also lassen Sie sich nicht scheu machen!!

Sie haben Ihren Willen unmissverstaendlich uebermittelt. Das zaehlt!

Zitat (von andreas602):
.....Soll ich dann überhaupt noch auf eine Rückantwort warten, oder direkt zurückbuchen,....

Man haette in diesem Fall wohl nicht abbuchen duerfen, also koennen Sie das Geld auch sofort rueckbuchen. Wahrscheinlich waere es sinnvoller ein paar Tage die Reaktion des Reiseveranstalters auf Ihre beiden mails abzuwarten. Kommt man Ihrem urspruenglichen Buchungswunsch nach, dann waere ja alles in Ordnung. Ansonsten koennen Sie dann immer noch dem Bankeinzug widersprechen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Laut der automatischen Buchungsbestätigung, die Sie direkt nach der
Buchung erhalten haben sind folgende unverbindlichen und voraussichtlichen
Flugdaten von Ihnen ausgewählt wurden:

AB6300 München - Hamburg 10:15 - 11:35 Uhr
AB6301 Hamburg - München 10:20 - 11:40 Uhr

Genau diesen Flug haben wir Ihnen auch bestätigt.

Generell sind Flugdaten immer unverbindlich und voraussichtlich.

Allgemein bedeutet dies, dass Fluggesellschaft, Flugzeiten und
Streckenführungen unter dem Vorbehalt etwaiger notwendiger Änderungen
stehen. In einigen wenigen Fällen kann es leider auch mehrmals zu
Änderungen kommen. Bedingt durch Verschiebungen von Landezeiten auf
ausländischen Flughäfen, Überlastungen der Luftkorridore oder Umstellungen
durch höhere oder geringere Passagierzahlen, können kurzfristige
Zeitänderungen, vor allem während der Vor- oder Nachsaison, auftreten.

Wir als Veranstalter haben auf die Vergabe der Flugzeiten keinerlei
Einfluss, da diese außerdem von den jeweiligen Flughäfen und den
nationalen Flugaufsichtsbehörden an die Fluggesellschaften vergeben
werden. Die idealen Wunschflugzeiten für den einzelnen Kunden lassen sich
dadurch nur selten verwirklichen.

Demnach liegt kein Mangel im Sinne des Reiserechts vor.

Vielen Dank.

Bei eventuellen Rückfragen erreichen Sie uns unter den u. g. Kontaktdaten.

Viele Grüße aus Leipzig

Ihr Reiseteam von
ab-in-den-urlaub Spezial

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Thomas Wagner
Amtsgericht Leipzig, HRB 22337

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Jetzt wird es tatsächlich auf mich abgeschoben.

Ich kann klar mittels Screenshots beweisen, dass

a) sich der Reisebetrag um 2x 1 € (Aufpreis für die gewählte Flugzeit) reduziert hat
b) nach wie vor im Loginbereich meine gewünschten Zeiten (Abflug 6.15, Heimflug 18.40) stehen
c) dass die gewünschte Flugzeit angeklickt wurde, und auch übermittelt wurde, da b) auch dementsprechend eingetreten ist

Zudem kommt, dass eine Person den kompletten Buchungsvorgang mit gesehen hat.

Ich werde jetzt schreiben, dass ich das neue Angebot (da neuer Preis, andere Bedingungen) nicht annehmen werde, und ausschließlich eine Flugzeitenänderung für mich die Buchung gültig macht.
Ich hatte keine Willenserklärung abgegeben, für eine andere Flugzeit, und ebenfalls nicht für das neue Angebot. Dementsprechend hätte ich auch kein SEPA-Mandat vergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.

Leider muss ich sie darauf hinweisen, dass ihre Aussage, dass ich diese Flugdaten, die sie mir durch ihre unten angehängte Mail ausgewählt habe, falsch ist.
Ich kann die komplette Buchung mittels Screenshots belegen. Einen Teil werde ich nun auch dieser Mail anhängen.

1. Screenshot – Auswahl der Flugzeit von 06.15 Hinflug bzw. 18.40 Rückflug, gegen Mehrpreis von 1€ p. Person (siehe mehrpreis_buchung_10_ham.jpg).
Dieser Flug wurde von mir mit Haken bestätigt, wie auch im Bild zu sehen und erst nach Auswahl dieser Zeit habe ich auf „Zur Buchung geklickt.
Die gesamte Buchung geschah im Beisein der Kollegin Frau XXX.
2. Bestätigungs-PDF (hamburg_oktober_2015.pdf), die unmittelbar nach Buchung gedruckt wurde. In dieser Mail sieht man auch den höheren, richtigen Preis von 606 € zzgl. Bezahlungsgebühren von 7,98 €, welche eine Summe von 613,98€ ergeben hätte. Ebenfalls ist dort meine gewählte Flugzeit zu sehen. -> Somit korrekter Reisepreis, wie durch mich gewählt und gewünscht, und korrekte Flugzeit, wie vorher ausgewählt.
Nur in dieser Konstellation mit diesem Betrag und der Flugzeit habe ich meine Willenserklärung für diese Buchung abgegeben, und nur in diesem Zusammenhang mein SEPA-Lastschriftsmandat erteilt.
3. Nach wie vor, stehen meine ausgewählten Flugzeiten im Login-Bereich von ab-in-den-urlaub.de, wie sie anhand (31082015_1851.jpg, 31082015_1851_2.jpg) sehen können.
Dort ist aber nun der Preis um 2x1€ von 613,98€ auf 611,98€ reduziert, was genau dem Aufpreis für die gewünschte Flugbuchung entspricht.
Somit lautet nun der neue Betrag 611,98€. Trotz dieser Preisänderung durch ab-in-den-urlaub.de, sind meine Flugzeiten in diesen Screenshots nach wie vor richtig hinterlegt und bis dato noch so einsehbar.
4. Ab dem verbindlichen Buchungsauftrag vom 26.08., 07:09 wurde der Betrag reduziert auf 611,98€, und mir andere Flugzeiten zugewiesen. Dementsprechend ist auch die Reisebestätigung/Rechnung vom 28.08.2015, 16:04 mit falschem Betrag und falschen Flugzeiten ausgestellt.
5. Halten Sie bitte mit ihren Kollegen im Hause von ab-in-den-urlaub.de Rücksprache, welche meine Screenshots bestätigen können.

Laut ihren AGB, urlaubstours, Stand April 2015, weisen sie unter Punkt 1.2 auf Folgendes hin: (ebenfalls angehängt)

„1.2. Weichen Inhalt und Vereinbarungen der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Ihnen mitgeteilten Annahmefrist die Annahme erklären, was auch durch Zahlung erfolgen kann. „

Dementsprechend haben sie mir mit dem geänderten, reduzierten Betrag ein neues Angebot unterbreitet, dass ich nicht annehmen werde und will.
Es fehlt an meiner Willenserklärung für die Preisänderung ohne weitere Benachrichtigung, sowie die Flugzeitenänderung ohne zusätzlichen Hinweis des Reiseveranstalters.

Da ich nicht mit dieser Preisänderung und Flugzeitenänderung einverstanden bin, somit ich nicht nicht den Willen habe, ihr neues Angebot anzunehmen, teile ich ihnen hiermit mit, dass ihr neues Angebot von mir abgelehnt wird.
Ebenso widerrufe ich hiermit mein SEPA-Mandat für diese Buchung und weise sie darauf hin, keine Zahlungen von meinem Konto einzuziehen.

Darüber hinaus hat Frau XXX am Telefon (29/10/2015, 10:18) zugegeben, dass es mehrfach in letzter Zeit zu diesen Fehlbuchungen mit den Flugzeiten gekommen ist.
Bitte prüfen sie, ob es an technischen Problemen liegt.

Sollte es ihnen möglich sein, mir die Flugzeiten, wie ich sie in den Screenshots gewünscht habe, zuzuweisen, können Sie mir gerne ein neues Angebot machen.
Bitte teilen sie mir mit, für welchen Weg sie sich entscheiden.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas XXX

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Lieber Andreas!
Du investiert Zeit und Nerven für nutzlose Aktionen.
Unister wird nicht einknicken. Da können Sie schreiben, was Sie wollen. Unister wird immer mit Textbausteinbriefen antworten.
Was nun Unister macht oder nicht -> darauf kommt es aber gar nicht an.
Es kommt nur darauf an, ob die Forderung gerichtlich durchsetzbar ist. Es liegen ernsthafte Anhaltspunkte dafür vor, dass kein Vertrag besteht. Demnach besteht keine Zahlungspflicht des Reisenden.
Der Reisende könnte nun die Lastschrift problemlos zurückbuchen.
Unister wird dann mahnen, ein Inkassobüro beauftragen, welches schlußendlich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt.

Keine Sorge! Einem solchen Mahnbescheid kann man problemlos widersprechen.

Unister müsste vor Gericht, eine übereinstimmende Willenserklärung nachweisen. Das werden die nicht können.
Ob ein Reisemangel vorliegt oder nicht, ist unerheblich, denn es existiert überhaupt kein Vertrag.

Zitat:
Wir als Veranstalter haben auf die Vergabe der Flugzeiten keinerlei
Einfluss, da diese außerdem von den jeweiligen Flughäfen und den
nationalen Flugaufsichtsbehörden an die Fluggesellschaften vergeben
werden.


Hahaha! Es handelt sich um einen innerdeutschen Flug. Der Einfluss des LBA auf die Flugzeiten von Air Berlin sind vernachlässigbar.

-- Editiert von vundaal76 am 31.08.2015 22:06

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von andreas602):
Das neue Angebot wurde nun durch die SEPA-Lastschrift "automatisch" eingewilligt.

Nein, wurde es nicht. Wenn dem tatsächlich so wäre, dann könnten die Dir eine völlig andere Reise anbieten und die würde dann durch die Abbuchung über die zuvor für eine andere Reise erteilte Einzugsermächtigung von Dir bestätigt. Es sollte einleuchten, dass es so nicht funktionieren kann. Und so ist der AGB-Absatz sicher auch nicht gemeint.

Er dürfte aus dem Grund aber trotzdem insgesamt nichtig sein, weil er theoretisch zu so einer Konstellation führen würde. Die Inhaltskontrolle ist da recht streng.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von andreas602):
.....Wir als Veranstalter haben auf die Vergabe der Flugzeiten keinerlei Einfluss,....

Das ist natuerlich in diesem Fall nicht relevant, da unterschiedliche Flugzeiten unterschiedlich berechnet werden. Demnach ist die Buchung an bestimmte Flugzeiten gebunden.

@Andreas602 sollte nun dem Bankeinzug bei seiner Bank widersprechen und damit rueckgaengig machen. Weiteres muss meiner Auffassung nach nicht geschehen, da er seine Ablaeufe der Buchung sowohl dem Reiseveranstalter als auch dem Vermittler klar und deutlich mitgeteilt hat.

Zitat (von vundaal76):
.....Unister wird dann mahnen, ein Inkassobüro beauftragen, welches schlußendlich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt......

Mal wieder Vundaal-Logik. Oder kennen Sie sich mit den Unister-Ablaeufen perfekt aus, vielleicht sind Sie sogar Mitarbeiter des Hauses Unister. Ansonsten waere es wahrscheinlich sinnvoller, diese Ablaeufe nicht als gegeben zu unterstellen, sondern eher zu mutmassen.

Ich denke mir, dass @Andreas602 das Forum ueber den Fortgang informieren wird um sich ggfl. Ratschlaege ueber notwendige Reaktionen seinerseits einzuholen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Vertrauen.

Wie Sie sicher bei Buchung auf unserer Homepage den AGB Ihres
Reiseveranstalters entnehmen konnten, lassen sich notwendige Änderungen
der Fluggesellschaft, der Flugzeiten sowie der Streckenführung leider
nicht immer vermeiden. Eine kostenfreie Stornierung der Gesamtbuchung ist
dadurch nicht möglich.

Allgemein bedeutet dies, dass Fluggesellschaft, Flugzeiten und
Streckenführungen unter dem Vorbehalt etwaiger notwendiger Änderungen
stehen. In einigen wenigen Fällen kann es leider auch mehrmals zu
Änderungen kommen. Bedingt durch Verschiebungen von Landezeiten auf
ausländischen Flughäfen, Überlastungen der Luftkorridore oder Umstellungen
durch höhere oder geringere Passagierzahlen, können kurzfristige
Zeitänderungen, vor allem während der Vor- oder Nachsaison, auftreten.

Wir als Veranstalter haben auf die Vergabe der Flugzeiten keinerlei
Einfluss, da diese außerdem von den jeweiligen Flughäfen und den
nationalen Flugaufsichtsbehörden an die Fluggesellschaften vergeben
werden. Die idealen Wunschflugzeiten für den einzelnen Kunden lassen sich
dadurch nur selten verwirklichen.

Sie haben eine ... Tage Reise gebucht. Die Reisedauer bemisst sich nicht
nach dem Aufenthalt am Urlaubsort, sondern wird immer inklusive der An-
und Abreise angegeben.
Auch in Gerichtsentscheidungen gelten der erste und der letzte Tag einer
gebuchten Reise als Beförderungstage, die nicht zur Erholung dienen.

Demnach liegt kein Mangel im Sinne des Reiserechts vor.

Sollten Sie dennoch eine Stornierung wünschen, ist diese nur zu den
Gebühren laut unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich.

Bitte teilen Sie uns schnellstmöglich mit wie wir verbleiben dürfen.
Vielen Dank.

Bei eventuellen Rückfragen erreichen Sie uns unter den u. g. Kontaktdaten.

Viele Grüße aus Leipzig
Ab-in-den-Urlaub.de Spezial by Urlaubstours Team

Urlaubstours GmbH
Barfußgässchen 11
D-04109 Leipzig
Deutschland

Telefon: +49 (0) 341 - 65050 80900
Fax: +49 (0) 0800 - 589 224 081 (0,14 Euro/Min)

Mail: info@urlaubstours.eu

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Thomas Wagner
Amtsgericht Leipzig, HRB 22337

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Thomas Wagner
Amtsgericht Leipzig, HRB 22337


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Sie haben eine ... Tage Reise gebucht. Die Reisedauer bemisst sich nicht
nach dem Aufenthalt am Urlaubsort, sondern wird immer inklusive der An-
und Abreise angegeben.
Auch in Gerichtsentscheidungen gelten der erste und der letzte Tag einer
gebuchten Reise als Beförderungstage, die nicht zur Erholung dienen.


Hier auch wunderbar die Textbausteine zu erkennen.

Ist es wasserdicht, wenn ich es nun so auffasse, dass kein Vertrag besteht, und entsprechend das Geld zurückbuche oder gibt es ein Restrisiko?

Danke!

Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von andreas602):
....Ist es wasserdicht, wenn ich es nun so auffasse, dass kein Vertrag besteht,.....

Na ja, was ist schon wasserdicht. Wenn ich die von Ihnen vorgelegten / vorgetragenen Unterlagen bewerte, kann kein Reisevertrag bestehen, denn es existiert keine uebereinstimmende Willenserklaerung.

Der Veranstalter offerierte Ihnen unterschiedliche Reisepreise, die an bestimmte Flugzeiten gekoppelt waren. Die Flugzeiten, die Sie gewaehlt haben und die somit an einen bestimmten Preis gebunden waren konnte der Reiseveranstalter nicht bestaetigen.

Er unterbreitete Ihnen sodann ein Alternativangebot, dass Sie nicht angenommen haben. Demnach duerfte kein verbindlicher Reisevertrag zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter geschlossen worden sein. Ruecktrittsgebuehren duerfen also nicht berechnet werden.

Ich wuerde es drauf ankommen lassen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Mal wieder Vundaal-Logik. Oder kennen Sie sich mit den Unister-Ablaeufen perfekt aus, vielleicht sind Sie sogar Mitarbeiter des Hauses Unister. Ansonsten waere es wahrscheinlich sinnvoller, diese Ablaeufe nicht als gegeben zu unterstellen, sondern eher zu mutmassen.


Wie ich bereits vorhergesagt habe, wird es Andreas nicht schaffen, Unister zu überzeugen, dass kein Reisevertrag besteht.
Bei einer Rücklastschrift wird es zu einem Inkassoverfahren kommen. Andreas soll sich davon aber nicht beeindrucken lassen, denn ein Inkassobüro kann das Recht nicht zu seinen Gunsten drehen.

Der Text von Unister ist ein reiner Bausteinbrief:

Zitat:
Wie Sie sicher bei Buchung auf unserer Homepage den AGB Ihres
Reiseveranstalters entnehmen konnten, lassen sich notwendige Änderungen
der Fluggesellschaft, der Flugzeiten sowie der Streckenführung leider
nicht immer vermeiden.


Ich wüsste nicht, welche "Notwendigkeit" nun ausgerechnet zwischen der Buchung und der Rechnungserstellung vorgefallen, der die Änderung der Flugzeiten wirksam begründet.

Zitat:
Eine kostenfreie Stornierung der Gesamtbuchung ist
dadurch nicht möglich.


Das ist auch egal. Einen nicht existenter Vertrag kann/braucht nicht storniert zu werden.

Zitat:

Allgemein bedeutet dies, dass Fluggesellschaft, Flugzeiten und
Streckenführungen unter dem Vorbehalt etwaiger notwendiger Änderungen
stehen.


Zum Glück existiert eine sog. EU Fluggastverordnung EC261/2004, die einer solchen Willkür einen gewissen Riegel vorschiebt.
Da kein Vertrag besteht, braucht Einem EC261/2004 gar nicht zu interessieren.

Zitat:

In einigen wenigen Fällen kann es leider auch mehrmals zu
Änderungen kommen. Bedingt durch Verschiebungen von Landezeiten auf
ausländischen Flughäfen, Überlastungen der Luftkorridore oder Umstellungen
durch höhere oder geringere Passagierzahlen, können kurzfristige
Zeitänderungen, vor allem während der Vor- oder Nachsaison, auftreten.


Ausländische Flughafen (München - Hamburg) - alles klar!
Vor- und Nachsaison auf der Strecke München-Hamburg - sehr lustig!

Zitat:
Wir als Veranstalter haben auf die Vergabe der Flugzeiten keinerlei
Einfluss, da diese außerdem von den jeweiligen Flughäfen und den
nationalen Flugaufsichtsbehörden an die Fluggesellschaften vergeben
werden.


Ach, die Flugzeiten bestimmen die Flughäfen München, Hamburg und das LBA.
Das ist ein Märchen.
München und Hamburg sind i.d.R. nicht slot-kontrolliert, d.h. die Fluggesellschaften bestimmen die Flugzeiten.

"Wir" (also Unister) haben natürlich Einfluss auf die Flugzeiten, denn Unister hat den Fluggast einfach auf den billigsten Flug an dem Anreisetag gebucht.

Zitat:
Die idealen Wunschflugzeiten für den einzelnen Kunden lassen sich
dadurch nur selten verwirklichen.


Die idealen Wunschflugzeiten lassen sich ganz einfach dadurch realisieren, indem Unister den Fluggast auf den Flug bucht, die der Passagier ausgewählt hat. Der Flug findet ja trotzdem statt.

Zitat:
Sie haben eine ... Tage Reise gebucht. Die Reisedauer bemisst sich nicht
nach dem Aufenthalt am Urlaubsort, sondern wird immer inklusive der An-
und Abreise angegeben.
Auch in Gerichtsentscheidungen gelten der erste und der letzte Tag einer
gebuchten Reise als Beförderungstage, die nicht zur Erholung dienen.


Genau, jetzt macht man dem Reisenden Angst und zitiert das Wort Gerichtsentscheidungen.

Zitat:
Demnach liegt kein Mangel im Sinne des Reiserechts vor.


Das ist eben der Punkt. Unister geht überhaupt nicht auf die Argumentation des Reisenden ein, dass kein Vertrag vorliegt.
Die ganze Argumentation von Unister zielt auf Verwirrung und Angstmacherei ab.

Zitat:
Sollten Sie dennoch eine Stornierung wünschen, ist diese nur zu den
Gebühren laut unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich.


Auch hier, das gleiche Spiel. AGB können nur bei geschlossenen Verträgen wirksam werden.

Zitat:
Bitte teilen Sie uns schnellstmöglich mit wie wir verbleiben dürfen.
Vielen Dank.


Man müsste hier gar nicht mehr reagieren. Andreas führt die Rückbuchung vor, die er bereits mehrfach angekündigt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ist es wasserdicht, wenn ich es nun so auffasse, dass kein Vertrag besteht, und entsprechend das Geld zurückbuche oder gibt es ein Restrisiko?


Die Antwort von Unister suggeriert ja gerade dieses Restrisiko.
Man sollte sich davon nicht beeindrucken lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wiederhole gerne noch einmal, unter Berücksichtigung folgender Punkte:

-Sie, als Veranstalter offerierten mir unterschiedliche Reisepreise, die an bestimmte Flugzeiten gekoppelt waren. Die Flugzeiten, die ich gewählt habe und die somit an einen bestimmten Preis (613,98 € inkl. Zahlungsgebühren per Lastschrift) gebunden waren, können sie mir so nicht mehr bestätigen. Dies ist geschehen, durch die unangekündigte Preisreduzierung von 613,98 € auf 611,98 € inkl. der Zahlungsgebühren per Lastschrift.

-Dadurch kommt folgender Punkt ihrer AGB zur Geltung:
„1.2. Weichen Inhalt und Vereinbarungen der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Ihnen mitgeteilten Annahmefrist die Annahme erklären, was auch durch Zahlung erfolgen kann. „
Ich habe ihnen bereits in vorangegangen E-Mails mitgeteilt, dass ich ihr neues Angebot nicht annehmen werde und will.

Ihr aufgeführter Punkt in der vorangegangenen E-Mail:
„Demnach liegt kein Mangel im Sinne des Reiserechts vor."
ist nichtig, da kein Vertrag zwischen urlaubstours und Herrn Andreas XXX vorliegt, da das neue abgeänderte Angebot seitens urlaubstours, von Herrn Andreas XXX nicht angenommen wurde.
Für dieses neue Angebot habe ich auch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, und sie buchten trotzdem mit Valuta 01.09.2015 von meinem Konto folgenden Betrag ab:

Auftraggeber:
Urlaubstours GmbH
Buchungstext:
AUFTRAGSNUMMER XXX,ANREISE 20
.10.2015,ANZAHLUNG,XXX
End-to-End-Ref.:
XXX
XXX/ Mandatsref.:
XXX
Gläubiger-ID:
XXX
Ref. XXX -158,98

Diese Abbuchung ist unrechtmäßig.
Ich weise sie an, mir den Betrag unverzüglich gutzuschreiben, und weitere Abbuchungen zu unterlassen. Ich habe bereits mit gestriger Mail mein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat widerrufen, und möchte sie nochmals daran erinnern! Auch das SEPA-Mandat ist gesichert und dieser E-Mail angehängt.

Zudem weise ich darauf hin, dass sie mir keine Stornierungsgebühren androhen müssen/brauchen, da ein nicht geschlossener Vertrag nicht storniert werden kann. Ich bitte Sie, diesen Schriftverkehr nicht mehr mit Textbausteinen zu beantworten, sondern ihrer Rechtsabteilung zur Verfügung zu stellen.

Sie schrieben:
„Wie Sie sicher bei Buchung auf unserer Homepage den AGB Ihres Reiseveranstalters entnehmen konnten, lassen sich notwendige Änderungen der Fluggesellschaft, der Flugzeiten sowie der Streckenführung leider
nicht immer vermeiden."

Darüber hinaus können AGB nur bei geschlossenen Verträgen wirksam werden.


Eine notwendige Änderung in weniger als 30 Minuten zwischer meiner Buchung und der Zusendung der Reisebestätigung am 26.08.2015 um 07.09 kann nicht gegeben sein. Dies unabhängig vom neuen Angebot seitens urlaubstours.

Ich setze eine Frist von 14 Tagen, in denen sie die die unrechtmäßige Abbuchung von meinem Konto rückgängig machen werden, ansonsten löse ich eine Rückbuchung dieser Lastschrift bei meiner Bank aus. Die Gebühren dafür, sind durch urlaubstours zu tragen.

Nun nehme ich auch mein Angebot zurück, mich auf meinen ursprünglich gewünschten Flug einzubuchen, und teile ihnen abermals mit:

a) Es besteht kein Vertrag zwischen den beiden Parteien XXX./. urlaubstours
b) Die Abbuchung von meinem Konto erfolgte unrechtmäßig, und ist somit sofort wieder gutzuschreiben
c) Ich werde kein weiteres Angebot seitens urlaubstours mehr annehmen
d) Eine Frist von 14 Tagen wurde gesetzt, um die Abbuchung wieder gutzuschreiben, ansonsten erfolgt Rückbuchung durch XXX A.

Bitte bestätigen sie den Erhalt dieser Mail und die Gutschrift der abgebuchten Anzahlung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas XXX

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
andreas602
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich denke, jetzt sollte alles geklärt sein, und ich habe nun auch mein Vorschlag für ein neues Angebot abgelehnt, und die Rückzahlung gefordert.

Somit sollte ich alles erledigt haben, wogegen urlaubstours ankämpfen könnte.

Ich möchte zwischendurch auch ein herzliches Dankeschön an Euch sagen! Danke für eure Hilfe und euren Support!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Gab es schon eine Reaktion seitens Urlaubstours/Unister?

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