Bei Wasserschaden bei bekannten wohnen wer bezahlt?

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz421159-3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Bei Wasserschaden bei bekannten wohnen wer bezahlt?

hallo. wir haben seit letztes Jahr im August, wahrscheinlich auch schon länger einen schleichenden Wasserschaden und unsere Küche und Bad schimmelt ganz doll.Die Hausverwaltung hat bis November nichts unternommen außer das ein zwei Firmen da waren und haben sich das angeschaut. Daraufhin wollten wir die Miete mindern, aber da kam von der Hausverwaltung zurück das sie das nicht aktzeptieren können, weil wir uns ja hätten bei den Firmen melden sollen. jetzt meine erste Frage... kann ich die Miete auch nachträglich irgendwie kürzen bzw was zurückverlangen ? und meine zweite frage ..... in der Zeit wo wir die Wohnung nicht nutzen können weil im Bad und in der Küche gebaut wird und wir bei Verwandten wohnen und nicht in einem Hotel, bezahlt das die HV auch? Es entstehen ja trotzdem Kosten.

mfg Cindy

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von amz421159-3):
Es entstehen ja trotzdem Kosten


Welche zusätzlichen denn?
Für diese Zeit zahlen Sie doch keine Miete.

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#2
 Von 
amz421159-3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

ja das stimmt aber wenn ich in die angebotene Pension ziehen würde für die zeit würde das die HV auch bezahlten

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von amz421159-3):
wenn ich in die angebotene Pension ziehen würde für die zeit würde das die HV auch bezahlten


Ja, dann mach das doch.

Welche Kosten sollen denn beim Wohnen bei Verwandten entstehen, die die eingesparte Miete übersteigen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

Zitat (von amz421159-3):
bezahlt das die HV auch?

Sollte man sinnigerweise die HV fragen ...

Die Bekannten schreiben eine entsprechende Rechung?
Desweiteren steht einem bei unbenutzbarkeit eine Minderung von bis zu 100% zu. Diese dientzur Finanzierung solcher Kosten.



Zitat (von amz421159-3):
Daraufhin wollten wir die Miete mindern, aber da kam von der Hausverwaltung zurück das sie das nicht aktzeptieren können, weil wir uns ja hätten bei den Firmen melden sollen.

Soll jetzt was genau bedeuten?
Die waren doch vor Ort zum schauen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
amz421159-3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

weil eben monatelang nichts passiert ist und uns keiner was gesagt hat, wie gesagt die firmen waren hier und haben sich das angeschaut....dann ist über drei monate nichts passiert ....das legt sich auf die gesundheit das merke ich an meinem husten

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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Genaugenommen zahlt die Hausratsversicherung die Pensionskosten. Gibt es denn eine?

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