Bei Titulierter forderung ein vergleich?

21. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Berlinspandau
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Titulierter forderung ein vergleich?

Hallo alle zusammen,

ich habe ein kleines Problem, ich habe für jemand etwas bestellt was wohl auch geliefert wurde. Nun ist es aber leider so, das die Rechnung nicht bezahlt wurde und es ist soweit gekommen, das es ein Titel dazu nun gibt. Alle mühe die ich mir gegeben habe waren erfolglos und nun soll ich zahlen. Der Anwalt geht auch sehr extrem gegen mich vor.
Der Anwalt behauptet ich hätte es vorsätzlich gemacht und wollte da ein Betrug begehen weil ich angeblich von Anfang an nicht zahlen wollte! (Natürlich nicht, war ja eigentlich auch nicht meine Bestellung) nun gut, er droht mit Anzeige wegen Betrug wenn ich nicht bezahle!

Ich habe eine Ratenzahlung beantragt die sie auch machen würden aber wollen dafür eine
Ratenzahlungsvergleich in Höhe von 188,00 Euro bei einer Forderung von 534,56 Euro.

Nun zu meinen Fragen: Ist es Rechtens, dass er mich Bedroht und nötigt, wenn ich nicht zahle das er mich anzeigt?
Darf er auf einen Titulierte Forderung ein Ratenzahlungsvergleich stellen und das ist dieser Höhe bei grade mal 534,56 Euro?
Ich brauche dringend Hilfe

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Nun zu meinen Fragen: Ist es Rechtens, dass er mich Bedroht und nötigt, wenn ich nicht zahle das er mich anzeigt?

Kommt drauf an. Wenn du weißt, dass du die Rechnung nicht bezahlen kannst, aber trotzdem bestellst, nenn man das "Eingehungsbetrug"

Zitat:
Darf er auf einen Titulierte Forderung ein Ratenzahlungsvergleich stellen und das ist dieser Höhe bei grade mal 534,56 Euro?

Man muss mit dir keine Ratenzahlung vereinbaren. Er kann jederzeit auf die gesamte Summe bestehen. Zinsen verjähren jedoch nach 3 Jahren.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es gab hierzu eine Vorgeschichte von wohl mehreren Monaten. Titel gibt es ja nicht "plötzlich".

Zitat:
Alle mühe die ich mir gegeben habe waren erfolglos

Was soll das für eine Mühe gewesen sein? Am Ende zählt nur, ob man tatsächlich jemals Geld bezahlt hat. Irgendwelche Worte zählen nichts.

Zitat:
ich habe ein kleines Problem, ich habe für jemand etwas bestellt was wohl auch geliefert wurde

Überlege dir mal, wieso dieser Jemand das nicht selbst bestellt hat. Wieso hat er dich gebraucht?
Man bestellt nichts für andere. Man schließt für andere keine Verträge ab.
Jeder kann selbst bestellen oder Verträge abschließen.
Wenn er das nicht mehr kann, hat das Gründe (zum Beispiel ist er Pleite) und du rennst dann in ein offenes Messer.

Es ist also nun so: Du hast bestellt und nicht bezahlt. Das ist wirklich dumm. Du hattest gehofft, der andere, der die Ware bekommen hat, würde zahlen. Was er nicht hat. Das ist auch dumm.

Was würde ich machen:

1. Direkt an den Anwalt so bald wie möglich abbezahlen. Einfach das überweisen, was geht. Die Ratenvereinbarung nicht unterschreiben. Die 188€ sind sowieso hoffnungslos überzogen. An den Anwalt mit Verwendungszweck "Nur HF". Was weg ist, ist weg.
Wie viel am Ende, musst du mal schauen.
Sollte eine Pfändung versucht werden, setzt man sich damit auseinander. Aber eine Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollzieher ist deutlich günstiger als bei diesem offenbar wucherischen Anwalt.

2. Strafanzeige und Strafantrag gegen den Warenempfänger wegen Betruges. Er hat dir versprochen, das zu bezahlen. Erst jetzt ist dir aufgegangen, dass er dich nur brauchte, weil er das entweder nie bezahlen wollte oder das von Anfang an nie konnte. Das ist somit dir gegenüber Betrug.
Wichtig ist gedanklich zu trennen, was mit deinem vertrag gegenüber dem Händler ist und was mit dem des Warenempfängers gegenüber dir.

3. Den Warenempfänger auffordern, dir unverzüglich das Geld zu zahlen oder die Ware auszuhändigen. Ankündigen dass man gerne via Gericht die Zahlung des Geldes oder die Herausgabe der Ware erzwingt. Schadensersatz in Höhe der Gerichtskosten und Anwaltskosten verlangen. Hier ggf. einen eigenen Anwalt einschalten.
Sobald du die Ware bekommen hast, kannst du schauen, dass du sie verkaufst und so wenigstens einen Großteil deiner Schulden abbezahlst.
Schadensersatz fordern klappt natürlich nur, wenn der Warenempfänger Geld hat oder irgendwann in dem ein oder anderen Jahr/Jahrzehnt nochmal zu Geld kommt.

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zusätzlich solltest du auch unbedingt - falls noch nicht geschehen - ein P-Konto bei deiner Bank einrichten lassen.

Wie sieht es denn finanziell bei dir aus?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Aber eine Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollzieher ist deutlich günstiger als bei diesem offenbar wucherischen Anwalt.

Um das noch einmal klar zu stellen. Ein Anwalt mag ggf. wirklich eine Einigungsgebühr verlangen.
ABER: Bezogen auf das, was im Titel steht, ist das eine 1,5 Gebühr bezogen auf 20% des Streitwertes (§31b RVG ).
Das macht dann bei dir 45€ mal 1,5 = 67,50€ plus 13,50€ Auslagen = 81€.

Der Anwalt überzieht hier also offenbar um über 100€, wenn er wirklich 188€ Einigungsgebühr verlangt.
Und die Drohung mit einer Anzeige, sei sie nun gerechtfertigt oder nicht, um diese über 100€ zu viel zu erpressen ist meiner Meinung nach eine Straftat des Anwalts (Nötigung).
Man könnte das vielleicht einmal anzeigen. Ich würde das im Hinterkopf behalten. Sollte der Anwalt nämlich wirklich Anzeige erstatten gegen dich, würde ich an deiner Stelle diese Nötigung auch direkt anzeigen und würde Strafantrag stellen. Würde erklären, dass man zwar grenzenlos naiv war, aber keinen Betrug begehen wollte und der Anwalt hier falsche Strafanzeigen androht und schaltet, nur um illegal richtig Geld abzugreifen, was ihm per Gesetz nicht zusteht.

Könnte für den Anwalt unangenehme Folgen haben.

Aber solange die Gegenseite still hält und auch von den überzogenen Gebühren Abstand nimmt, würde ich erst mal die Füße still halten.

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#5
 Von 
Berlinspandau
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

als Erstes möchte ich mich mal für die vielen Antworten bedenken.

Dann würde ich gerne einiges noch dazu sagen.

Zitat:
Warum habe ich es gemacht?
Ja es war meine Lebensgefährtin für die ich das gemacht habe.

Zitat:
Hatte ich von Anfang an vor es nicht zu Bezahlen?
Nein, natürlich nicht, wir waren schon in der Trennungsphase als ich gemerkt habe das sie so einiges nicht bezahlt hat. Ich habe daraufhin auch versucht bei einigen Gläubigern versucht eine gütliche Einigung zu treffen. Einiges hat geklappt, aber dieser Anwalt behauptet dinge von mir, da haut es mir den Boden weg.


Habe jetzt ein neues schreiben bekommen, da ist eine detaillierte Aufstellung drin und eine Änderung der des Ratenzahlungsvergleich. Er ist von 188 Euro runter auf 140 Euro.

Aber alles andere ist geblieben.

Leider bin ich zur Zeit Arbeitslos und bekomme nur ganz wenig Arbeitslosengeld I.
Ich habe ihn vorgeschlagen in Kleinstraten zu bezahlen, aber Zinsen will er so lange berechnen bis alles Bezahlt ist und die Ratenzahlungsvergleich Kosten will er nicht löschen.

Kann er nun wirklich diese Summe fordern? Kann ich mich da wirklich drauf berufen auf den §31b RVG ? Kann er dazu noch weitere Kosten Berechnen?

Es tut mir echt leid das ich euch damit behellige, aber ich weiß nicht was ich machen soll.

-- Editiert von Berlinspandau am 21.10.2016 14:10

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Natürlich kann der RA Zinsen berechnen ebenso eine Einigungsgebühr, über deren Höhe man sicherlich streiten kann. 140€ erscheinen mir zuviel.
Hast du die Vereinbarung am Tel. getroffen oder schriftlich.
Wann hast du evtl eine EV/VA geleistet und wann war die Bestellung? Die "Drohung" mit der Anzeige war schriftlich oder nur am Tel.?

Wie hoch ist das ALG 1 und welche Raten wurden von dir angeboten ... spricht gibt es was zu pfänden?

Du hast bestellt und musst die Konsequenzen tragen. Alles weitere ist mit der LG oder Ex LG zu klären und geht den RA nix an.

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#7
 Von 
Berlinspandau
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine EV habe ich noch nicht abgegeben, wollte ich auch nicht. Ja, pfänden könnte er ne menge hier :sad:
Alles wurde Schriftlich gemacht, auch die "Drohung"
Ich bekomme leider zur Zeit ALG 1 nur 600€ + Kindergeld. Ich habe angeboten 10,00€ Raten, bis ich wieder Arbeit habe, dann würde ich auch mehr zahlen.

Signatur:

Unwissenheit schützt vor strafe nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hmmm. bei der Ex kommen merkwürdige Gedanken auf. Ich würde dir empfehlen, hier einen eigenen Anwalt einzuschalten.
Gehe zum örtlichen Gericht und hole dir einen Beratungsschein. ALG1-Nachweis mitnehmen.

Ziel: Einmal den gegnerischen Anwalt wegen der überzogenen Gebühren und Drohungen zur Ordnung rufen. Das macht ein Anwalt normalerweise beim beratungsschein mit.
Zweitens die Strafanzeige gegen Ex. Sollte auch mit Beratungsschein möglich sein.
Und drittens: PKH-Antrag für die Klage auf Herausgabe des Gegenstandes und Schadensersatzes gegen Ex.

Wenn der gegnerische Anwalt das wahr macht mit der Anzeige gegen dich, wäre es gut, auch einen Anwalt zu haben, der bereits eingearbeitet ist. Daher wäre ein Anwalt für allgemeines Straf- und Zivilrecht hilfreich.

Achja: Ich wiederhole: Zahle einfach die 10€. Fang einfach damit an. Im Verwendungszweck unbedingt "Nur HF" schreiben, damit man sich nicht an Zinsen dusselig zahlt. Was weg ist, ist weg.

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