Hi,
wir heiraten im Oktober dieses Jahres. Mein Mann wird Steuerklasse 3 sein und ich 5. Wir dies dann rückwirkend für das ganze Jahr 2007 sein oder erst ab Oktober 2007 und vorher beide jeweils 1?
Danke für Eure Antworten!
Mia
Bei Heirat im Oktober rückwirkend Steuerklasse 3?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Steuerklasse gilt erst ab Heirat. Jedoch kann bei Zusammenveranlagung für das Jahr der Heirat der Splittingtarif in Anspruch genommen werden und zwar für das ganze Jahr, auch wenn man erst am 31.12. heiratet.
Schonmal danke!
Ist bei folgendes Konstellation: Er 63.000 € und Sie 30.000 € die Steuerklase 3 und 5 zu empfehlen oder noch 4 und 4?
Danke und viele Grüße
Mia
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Bei der Steuerklassenkombination III/V ergibt sich folgende Jahressteuerbelastung:
10.912€ + 9.102€ = 20.024€
Bei der Steuerklassenkombination IV/IV ergibt sich folgende Jahressteuerbelastung:
16.998€ + 4.860€ = 21.858€
Die tatsächliche Steuerbelastung nach Steuererklärung beträgt jedoch 20.778€.
Ohne Berücksichtigung von weiteren Werbungskosten, Sonderausgaben u.ä. erfolgt daher bei der Steuerklassenkombination III/V eine Nachzahlung von 754€ und bei der Steuerklassenkombination IV/IV eine Rückzahlung in Höhe von 1.080€.
Bei der Steuerklassenkombination III/V besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.
Solltet Ihr vorhaben, Kinder zu bekommen und die Frau dann in Elterzeit geht, dann wäre die Steuerklassenkombination IV/IV günstiger, da sich das Elterngeld nach dem Nettogehalt richtet.
Bei Krankheit (>6 Wochen) oder Arbeitslosigkeit richten sich die Ansprüche ebenfalls nach dem Nettogehalt, so dass dan die Kombination III/V Vorteile für den Mann bringt und die Kombination IV/IV Vorteile für die Frau.
Hallo,
vielen Dank für die ausführliczhe Antwort!!!!
Sorry, sind Laien im bezug auf das Steuerrecht, daher folgende Frage:
Wann ist den ratsam die Steuerkombination von 3 und 5 zu wählen - sind daher davon ausgegangen, dass wenn der Gehaltsunterschied so groß ist wie bei uns, wäre dies die empfohlene Variante.
Kann man die Steuerklassen später wieder ändern - z.B. wenn der Kinderwunsch da wäre oder ist diese dann fix?
Gruß und nochmals rechtherzlichen Dank
Mia
Die Steuerklasse kann man einmal jährlich ändern.
Elterngeld und Mutterschaftsgeld richten sich nach dem Nettogehalt. Die Frau bekomt also ein höheres Elterngeld, wenn sie in den 12 Monaten zuvor eine günstigere Steuerklasse hat.
Es wäre daher zu überlegen, ob die Steuerklassenkombination 4/4 geählt wird.
Eine nachteilige Steuerklassenwahl wird im Steuerrecht durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ausgeglichen, beim Elterngeld jedoch nicht.
Die Frau bekomt also ein höheres Elterngeld, wenn sie in den 12 Monaten zuvor eine günstigere Steuerklasse hat.
Es wäre daher zu überlegen, ob die Steuerklassenkombination 4/4 geählt wird.
Wäre da nicht V/III noch
günstiger ?
Hallo,
Wir heiraten am 20.12.13.
Wenn ich rückwirkend für das Jahr 2013 III/V haben möchte, muss ich dann heuer noch (also bis zum 31.12.13 die Steuerklassen umstellen oder reicht das, wenn ich das nächstes Jahr umstelle bzw. bei der Steuererklärung angebe?
Danke und Gruß
Christian
Hallo Christian,
es reicht bei der Steuererklärung.
Stefan
Und jetzt?
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