Bei Auszug NOCHMALS Wände weiß überstreichen?

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
QueenPandora
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Auszug NOCHMALS Wände weiß überstreichen?

Hallo zusammen,

ich werde in wenigen Wochen umziehen. Mein Vermieter hat mir vor einigen Tagen die Mail geschrieben, dass ich daran denken solle vor meinem Auszug alle Wände weiß überzustreichen so wie es im Mietvertrag steht. Alle meine Wände sind bereits weiß.
Allerdings möchte er tatsächlich von mir, dass ich sie alle NOCHMALS weiß überstreiche.
In meinem Mietvertrag steht handschriftlich die Bemerkung (wortwörtlich): "Vor Auszug sind alle Räume weiß zu streichen."

Als ich ihn damals darauf ansprach meinte er, dass er dies vermerke, da nach einiger Zeit Abdrücke von den Möbeln auf den Wänden entstehen würden.

Heute ärgere ich mich über meine Naivität damals, dass ich diese Klausel mehr oder weniger hingenommen habe. Allerdings habe ich auch sehr dringend eine Wohnung gesucht und konnte mir vom Azubi-Gehalt nichts anderes leisten.
Leider ist mein Vermieter aber auch jemand, der Renovierungsarbeiten sehr schlampig erledigt. Er sicherte mir zu, dass er meine Terrasse komplett erneure. Doch als er dies tat, sah sie schlimmer aus als vorher...
Überhaupt wirkt vieles hier sehr "notdürftig" zusammen gebaut und ich musste ihn oft zu Reparaturmaßnahmen drängen, was mich auch tierisch ärgert.
Ebenso habe ich über 3 Jahre hinweg immer wieder regelmäßig mit Baustellenlärm leben müssen, da er den Keller unter meiner Wohnung ebenfalls zu einer Wohnung ausbauen möchte.

Jetzt habe ich das Gefühl, dass er diese "Schönheitsrparatur" auf mich abwälzen möchte.
Alle meine Wände sehen (abgesehen von einigen wenigen Bohrlöchern, die ich füllen werde) völlig ok aus und sind wie bereits gesagt weiß.

Kann mir jemand bitte sagen, ob die Klausel in meinem Mietvertrag tatsächlich wirksam ist?

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wann sind Sie eingezogen, wie lautet der GENAUE WORTLAUT dieser Klausel insgesamt?

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#2
 Von 
QueenPandora
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin am 15.10.2014 eingezogen.

Der genaue Wortlaut der Klausel ist oben schon beschrieben und lautet: "Vor Auszug sind alle Räume weiß zu streichen"

Mehr steht dazu nicht.

-- Editiert von QueenPandora am 27.07.2017 10:08

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Also ... vorbehaltlich, dass wirklich nichts anderes im MV steht als

Zitat:
"Vor Auszug sind alle Räume weiß zu streichen"


ist mE diese Klausel unültig.

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#4
 Von 
QueenPandora
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Schaut in dem Falle nach einer Individualvereinbarung aus, und § 17 sollte man auch ein wenig beachten, der ist uneingeschränkt gültig.

Zitat (von QueenPandora):
Als ich ihn damals darauf ansprach meinte er, dass er dies vermerke, da nach einiger Zeit Abdrücke von den Möbeln auf den Wänden entstehen würden.

Und wie schaut es real aus?

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#6
 Von 
QueenPandora
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Als ich gestern die Bilder abgenommen habe, war kein Abdruck zu erkennen.
Auch eine Kommode habe ich bereits entsorgt und auch an der Stelle, an der sie stand, ist nichts zu erkennen.

Wobei ich natürlich bereit wäre über gewisse Schrammen oder unschöne Stellen drüber zu streichen, sofern ich welche entdecken sollte.

Jedoch scheint es mir sehr benachteiligend alle Räume/Wände zu streichen ohne mir ersichtlichen Grund.
Zumal die Wände vom Vermieter auch nicht in einem Top-Zustand übergeben wurden... Teilweise sind die Wände nicht einheitlich weiß und nicht besonders sauber gestrichen worden.


Edit: Ist für eine Individualvereinbarung nicht erforderlich, dass der Vermieter mir eine Art Gestaltungs- bzw. Verhandlungsfreiraumfreiraum einräumt? Diese Klausel hat er zumindest lediglich so aufgestellt.



-- Editiert von QueenPandora am 27.07.2017 12:22

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

An einigen Stellen "überzustreichen" schadet mehr denn es nutzt..

Ich bleibe dabei, mE ist die Klausel nicht gültig.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von QueenPandora):
Zumal die Wände vom Vermieter auch nicht in einem Top-Zustand übergeben wurden... Teilweise sind die Wände nicht einheitlich weiß und nicht besonders sauber gestrichen worden.

Hat man dies im Übergabeprotokoll vermerkt?
Ohne das man eben die tatsächlichen Umstände wie der Zustand bei Einzug war nicht kennt, lassen sich keine Abschätzungen machen. Man ist hier in einem Laienforum welche nur zu Diskussionen anregt, es gibt hier keinerlei Rechtsberatung, das sollte man schon im Vorfeld bedenken.
Zitat (von QueenPandora):
Als ich gestern die Bilder abgenommen habe, war kein Abdruck zu erkennen.

Farbveränderungen welche man bei Tageslicht sieht, auch nicht?

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#9
 Von 
QueenPandora
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dies speziell wurde nicht im Übergabeprotokoll vermerkt.
Jedoch diverse andere Dinge wie z.B. das Fehlen von Abdeckungen bei diversen Steckdosen, fehlende Abdichtungen, diverse Mängel an Türen, Fehlen von Teppichleisten, diverse Löcher oberhalb der Fußleiste in den Wänden etc.
Die etwas fleckigen, ungleichmäßig gestrichenen Wände waren da wirklich das geringste Übel...

Ich habe den Vermieter mehrmals damals zu Nachbesserungsarbeiten in meine Wohnung geordert, was wirklich nervig war.
Kam mir selbst schon irgendwann echt blöde dabei vor.

Auch den Toilettendeckel habe ich damals vom Geld aus eigener Tasche (bzw. meine Eltern waren so freundlich) ersetzt, da er zerbrochen war, was ich allerdings erst kurz nach dem Einzug feststellte. Darüber hatte ich ihn bisher nicht mal in Kenntniss gesetzt... Worüber ich mich heute auch wieder ärgere.


Nein, auch bei Tageslicht ist rein gar nichts zu sehen.
Ich muss auch erwähnen, dass es sich bei meinen Wänden auch um keine normale Raufasertapete handelt, sondern sich das Material fast "plastikartig" anfühlt.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von QueenPandora):
Ist für eine Individualvereinbarung nicht erforderlich, dass der Vermieter mir eine Art Gestaltungs- bzw. Verhandlungsfreiraumfreiraum einräumt?


Im Grunde genommen ja, aber den hattest Du faktisch auch bis zur Vertragsunterzeichnung. Es entspricht nicht meinem Rechtsempfinden, wenn erst offensichtliche (also nicht versteckte) Klauseln akzeptiert werden, und diese später - wenn es dann darauf ankommt - zu diskutieren. Aber man kann dazu auch anderer Meinung sein.

Ungeachtet dessen solltest Du vielleicht mal pragmatisch an die Sache herangehen. Ein paar leere Räume zu rollen kostet nicht die Welt und erfordert auch keinen allzugroßen Zeiteinsatz, erspart aber erheblichen Ärger und u.U. sogar das Risiko eines Kautionsrückzahlungsprozesses. Es muss nicht immer der harte Weg sein.

Berry

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#11
 Von 
QueenPandora
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe tatsächlich gerade spontan einen Rechtsanwalt zur Beratung aufgesucht und bin die Sache mit ihm durchgegangen.
Fazit: Die Klausel ist tatsächlich unwirksam.

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von QueenPandora):
Ist für eine Individualvereinbarung nicht erforderlich, dass der Vermieter mir eine Art Gestaltungs- bzw. Verhandlungsfreiraumfreiraum einräumt?

Im Grunde genommen ja, aber den hattest Du faktisch auch bis zur Vertragsunterzeichnung. Es entspricht nicht meinem Rechtsempfinden, wenn erst offensichtliche (also nicht versteckte) Klauseln akzeptiert werden, und diese später - wenn es dann darauf ankommt - zu diskutieren. Aber man kann dazu auch anderer Meinung sein.
Berry


Die Klausel hat er quasi zur Unterzeichnung des Vertrages erst nieder geschrieben.
Quasi nach dem Motto: "Ich schreib immer noch rein, dass die Mieter zu Auszug alles weiß streichen sollen wegen der Abdrücke von den Möbeln an den Wänden."

Ein Angebot darüber zu verhandeln oder mir in irgendeiner Form entgegen zu kommen, hat er mir nicht gemacht.
Deswegen ist es auch keine Individualvereinbarung (laut des Anwalts).

Fall ist damit erledigt :)
Danke aber dennoch für die zahlreichen Antworten!!!

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#12
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von QueenPandora):
Ist für eine Individualvereinbarung nicht erforderlich, dass der Vermieter mir eine Art Gestaltungs- bzw. Verhandlungsfreiraumfreiraum einräumt?


Im Grunde genommen ja, aber den hattest Du faktisch auch bis zur Vertragsunterzeichnung. Es entspricht nicht meinem Rechtsempfinden, wenn erst offensichtliche (also nicht versteckte) Klauseln akzeptiert werden, und diese später - wenn es dann darauf ankommt - zu diskutieren. Aber man kann dazu auch anderer Meinung sein.

Ungeachtet dessen solltest Du vielleicht mal pragmatisch an die Sache herangehen. Ein paar leere Räume zu rollen kostet nicht die Welt und erfordert auch keinen allzugroßen Zeiteinsatz, erspart aber erheblichen Ärger und u.U. sogar das Risiko eines Kautionsrückzahlungsprozesses. Es muss nicht immer der harte Weg sein.

Berry


Hm, also ist es auch in Ordnung, wenn rechtswidrig keine Urlaubstage gemäß Arbeitsvertrag vereinbart sind oder der Mindestlohn umgangen wird mit € 5,-, weil das ja im Vertrag vermerkt wurde.

Dein Rechtsempfinden ist Unsinn.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Hier hat sich ein Richter mal die Mühe gemacht zuerläutern, was eine Indiviualvereinbarung ist.

Danach ist die seltener als der Yeti.

[link=https://openjur.de/u/670285.html]AG Nienburg Entscheidung vom 29.08.2012 6/ C 59/12 .[/link]



Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Hier hat sich ein Richter mal die Mühe gemacht zuerläutern, was eine Indiviualvereinbarung ist.

Danach ist die seltener als der Yeti.

[link=https://openjur.de/u/670285.html]AG Nienburg Entscheidung vom 29.08.2012 6/ C 59/12 .[/link]


:grins: der war gut, toller LINK

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
so besser

[link=https://openjur.de/u/670285.html]AG Nienburg Entscheidung vom 29.08.2012 6/ C 59/12 [/link]

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Es entspricht nicht meinem Rechtsempfinden, wenn erst offensichtliche (also nicht versteckte) Klauseln akzeptiert werden, und diese später - wenn es dann darauf ankommt - zu diskutieren. Aber man kann dazu auch anderer Meinung sein.

Der BGH (und andere Gerichte) sind öfter nicht kompatibel zu Deinem Rechtsempfinden.

Die "alles weiß" Klausel wurde schon vor längerem gekippt.



Wenn die Klausel gültig wäre, dann könnte das Verlangen "streichen aus Prinzip obwohl nicht notwendig" gegen das Schikaneverbot verstoßen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von asd1971):
Es entspricht nicht meinem Rechtsempfinden, wenn erst offensichtliche (also nicht versteckte) Klauseln akzeptiert werden, und diese später - wenn es dann darauf ankommt - zu diskutieren. Aber man kann dazu auch anderer Meinung sein.

Der BGH (und andere Gerichte) sind öfter nicht kompatibel zu Deinem Rechtsempfinden.

Die "alles weiß" Klausel wurde schon vor längerem gekippt.



Wenn die Klausel gültig wäre, dann könnte das Verlangen "streichen aus Prinzip obwohl nicht notwendig" gegen das Schikaneverbot verstoßen.


Das Zitat stammt doch von Berry und nicht von asd.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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