Bei Anreise ist das Hotel ausgebucht gewesen

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
tinobambino
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Anreise ist das Hotel ausgebucht gewesen

Hallo

benötige mal euren Rat, und zwar haben wir vor ca. 2 Monaten ein Hotel gebucht und auch einen Voucher bekommen. Der Betrag wurde wie vereinbart von meiner Kreditkarte abgebucht. Wir reisten nun vor zwei Tagen an. Bei der Ankunft wurde uns gesagt das Hotel ist ausgebucht. Es sind keine freien Zimmer verfügbar. Wir erklärten das wir eine Bestätigung von einem Hotelbuchungsunternehmen ( aus Bangkok) haben und auch das Zimmer schon bezahlt ist. Letztendlich telefonierten wir mit dem Hotelbuchungsunternehmen und uns wurde mitgeteilt das auch kein weiteres Hotel auf der Insel zur Zeit ein freies Zimmer hat. Nach langen Gespräch wurde vorgeschlagen zurückzureisen auf die Hauptinsel und dort währe noch ein Zimmer frei und das würden Sie für uns dann reservieren. Wir mußsten uns dann aber beielentelten da die letzte Fähre in 20 Minuten abfuhr. Wir stimmten dann diesem notgedrungen zu. Wir reisten aber extra für die Silvesterfeier auf dieser Insel an und nicht um auf einer anderen Insel irgenwo zu feiern. Ja für die weiteren Tage mußsten wir jetzt selbst ein Hotel suchen was sich als sehr schwierig erwies und bei einer fast ausgbuchten Insel zur Zeit nicht einfach war , und sich auch in den Preisen wiederspiegelt.

Es wurde soeben angeboten den Hotelpreis zurück zu buchen abzüglich der Übernachtung für das vermittelten Hotel ( Kulanzpreis) und 7 % Rückbuchungsgebühr.
Letztendlich zahlen wir nun doppelt so viel für eine Unterkunft und sind auch nicht an dem Ort wo wir eigendlich hin wollten.

Hat jemand schon einmal Erfahrung damit gemacht ? Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Ihr habt bei einem thailaendischen Hotelvermittler eine Hotel gebucht und bezahlt? Silvester auf Koh Phangan, richtig?

Nun, dann muesst ihr euch auch in Thailand mit denen auseinandersetzen. Das thailaendische Zivilrecht aehnelt zwar weitgehend dem deutschen (orientiert am BGB), doch dauern zivilrechtliche Prozesse hier in Thailand meist mehrere Jahre.

Die 7% Rueckabwicklungsgebuehr duerfte wahrscheinlich unrechtmaessig sein (entspricht komischerweise genau dem hiesigen Mehrwertsteuersatz) und hoechstwahrscheinlich steht euch nach thailaendischem Recht auch ein weiterer Schadensersatz zu, ihr muesst das dann aber in Thailand regeln bzw. die thailaendische Justiz bemuehen.

Vergesst es! Eure eigenen Anwalts- und Dolmetscherkosten muesste ihr in jedem Fall sowieso erst einmal selbst bezahlen, koenntet sie euch aber moeglicherweise (evtl. nur teilweise) durch ein weiters Klageverfahren vom Schaediger zurueckholen. Das geht aber erst, wenn das erste Verfahrenn abgeschlossen ist und dauert dann natuerlich auch wieder.

Nehmt die angebotene Kohle und lasst gut sein. Alles andere bringt nichts und wuerde euch nur viele Jahre unnuetz beschaeftigen.

Gruss von einem, der seit vielen Jahren in Thailand lebt.
CAM

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#2
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Genauso wie CAM aus thailändischer Sicht sehe ich die Situation auch. Wer im Ausland bucht, muss natürlich auch alle übrigen Fragen im Ausland klären. Nur bei der Buchung über einen Veranstalter aus DE/AT/CH/... hat man die Möglichkeit sich in der jeweiligen Heimat auseinandersetzen zu können.

Aber selbst dann, würde ich persönlich dies bei einem "Versöhnungsangebot", der recht geringen Verhandlungssumme und den bevorstehenden zeitlichen und finanziellen Anstrengungen nicht lange abwägen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

in Thailand klagen macht sicherlich aufgrund des enormen Aufwands weder Freude noch Sinn.

Aber die offiziellen Tourismusstellen (TAT) kuemmern sich in der Regel um solche Missstaende, obwohl man natuerlich nicht fuer den Betroffenen Klage erheben wird, aber man droht zumindest mit dem erhobenen Finger gegen unserioese Geschäftspraktiken.

Denn solche Geschaeftspraktiken werden nicht gerne gesehen, schaedigen Sie doch den Ruf eines Urlaubslandes nachhaltig.

Die TAT in Deutschland: www.thailandtourismus.de.

Grundsaetzlich ist dieser Vorgang wieder einmal ein typisches Beispiel dafuer, welch ein Risiko Urlauber eingehen, nur um vielleicht ein paar Euro einzusparen. Haette man das Hotel ueber einen deutschen Anbieter (Reiseveranstalter) gebucht, haette man alle Rechte aus dem § 651a ff BGB ausschoepfen koennen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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