Behörde verschleppt mein Verfahren!

22. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Botanix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)
Behörde verschleppt mein Verfahren!

Ist das denn zu fassen?

Ich habe Wohngeld beantragt, und die Sachbearbeiterin stöhnt, weil sie den Antrag mehrfach bearbeiten muss: der erste Antrag galt 2 Monate - danach zogen wir um. Der Folgeantrag wird wieder nur 2 Monate gelten - dann bekommen wir wieder Nachwuchs :-). Die gute Frau muss also 3x rechnen, und das kotzt sie verständlichweise ein wenig an.


Und jetzt geht's los:
Statt unseren Antrag zu bearbeiten zögert sie die Bearbeitung immer weiter hinaus. Wir haben hier schon das 4te Schreiben liegen, in welchem sie schon wieder irgendwelchen Tüddelkram noch dringend vorgezeigt haben will, von dem sie uns vorher sagte, er sei nicht erforderlich.
Bis jetzt sind wir immer brav und artig hingetapert, haben die Unterlagen vorgelegt, GEFRAGT OB NOCH WAS FEHLT (Antwort: "Neinnein, alles OK.. jetzt haben wir alles..") und auf den Bescheid gewartet.


Denkste.


Heute kam wieder ein Schreiben. Wir sollen alle Kontoauszüge (in allen Details ungeschwärzt!) ab 01.09 vorlegen um zu beweisen, dass wir keinen Unterhalt von unseren Eltern bekommen. Har har.

Die drückt sich nur vor der Bearbeitung - das Verfahren zieht sich nun schon fast 3 Monate lang dahin. Die Unterlagen hätte sie schon seit Anfang Sept. haben können - stattdessen kommt die ständig mit irgendwelchen hirnrissigen Nachforderungen. Letztes Mal war es die Bestätigung der Krankenkasse, dass wir kein Mutterschaftsgeld/Entbindungsgeld beziehen. Sehr lustig! - erstens: als VOLLSTUDENT bekommt man NIE, NIEMALS Mutterschaftgeld, weil man nicht arbeitet und nichts verdient. Und das Entbindungsgeld (zweitens) gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Die bei der Krankenkasse haben sich halb totgelacht über meine Bitte, ein solches Schreiben für das Amt aufzusetzten.




Kann ich die Behörde zwingen, meinen Antrag nun endlich zu bearbeiten? Kann ich mich beschweren? Welcher Bearbeitungszeitraum ist angemessen? Und vor allem: muss ich mir das bieten lassen?

Danke & Gruß!

-- Editiert von Botanix am 22.11.2005 14:32:05

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

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#2
 Von 
Ruediger Jansen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Ja man kann die behörde zwingen nach drei Monaten liegt eine Untätigkeit vor und dies kann man beim Verwaltungsgercht beantragen
Untätigkeitsklage
Die Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn der Leistungsträger untätig bleibt oder nur sehr zögerlich reagiert. Der Leistungsträger ist verfplichtet, Anträge schriftlich innerhalb angemessener Frist zu bescheiden.


Einschlägig hierzu ist die Regelung des § 88 SGG (Sozialgerichtsgesetz) Diese lautet:


§ 88 SGG (Untätigkeitsklage)


(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.


(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.


Da ein Sozialgerichtsverfahren aber bis zu 2 Jahren dauern kann, besteht auch die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung gem. § 86 b SGG zu beantragen.





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