Behindertenparkplatz in einer Fußgängerzone

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Atir123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Behindertenparkplatz in einer Fußgängerzone

In der nähe meiner Haustür ist ein Behindertenparkplatz in einer Fußgängerzone eingerichtet worden.
Dort steht seit nun mehr 3 Wochen ein Wohnmobil mit einen Behindertenausweis ( Rollstuhl ). Auch ist in dieser Zeit niemand mit einer Behinderung gesehen worden.
Zudem ist das Wohnmobil in dieser Zeit nicht einmal bewegt worden.
Meine Frage?
Wie lange darf man dort sein Auto dort abstellen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Atir123):
Wie lange darf man dort sein Auto dort abstellen.

Das hängt von den örtlich geltenden Regelungen ab.

Wenn der Parkplatz z.B. speziell für dieses Kfz / diesen Behinderten geschaffen wurde: solange er möchte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Atir123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dieser Parkplatz, noch das KFZ wurde speziell für diesen Behinderten geschaffen. Es ist auch keine Nr: Kennung angebracht,
weder am KFZ noch am Behindertenausweis.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maxxchen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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