Hallo,
der Schwerbehindertenausweis meiner Tochter wurde nicht „nur“ von der Grad der Behinderung geändert, sondern auch rückwirkend das Merkzeichen „H“ eingetragen. Kann ich nun auch die Steuern zurückverlangen?
Für die KFZ-Steuern habe ich es bereits versucht, ob dies jedoch mit Erfolg war muss ich abwarten, da man mir diesbezüglich keine Auskünfte geben konnte.
Beim Versorgungsamt weiß auch so keiner richtig darüber bescheid, wie und wo ich was zurück bekomme. Wenn ich direkt zum Finanzamt gehe befürchte ich „abgewiesen“ zu werden!?!
Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar
-- Editiert von !nicky! am 06.01.2006 16:55:28
Behindertenausweis wurde "erhöht" undrückwirkend ausgestellt.
6. Januar 2006
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Frage vom 6. Januar 2006 | 16:54
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Behindertenausweis wurde "erhöht" undrückwirkend ausgestellt.
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2006 | 15:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32922 Beiträge, 17283x hilfreich)
Hi,
na, der Freibetrag steht Ihnen doch zu! Machen Sie halt eine Einkommenssteuererklärung und geben das so an.
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
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