Hallo,
ich würde mich gern wegen einer Unklarheit hinsichtlich der Widerrufsfrist nach Kauf eines Artikels erkundigen.
Der Artikel wurde am 16.06.2017 online bei einem Händler zur Abholung in dessen Ladengeschäft erworben und auch online bezahlt. Die Abholung erfolgte am darauf folgenden Samstag, 17.06.2017. Ich habe mich nun, weil ich das Produkt zunächst einmal testen wollte, nach dem Ende der Widerrufsfrist erkundigt und hier folgendes erfahren:
Der § 187 Abs. 1 BGB
besagt hierzu wohl folgendes:
"Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt."
Dies besagt, dass am Tag der Abholung des Artikels die Frist noch nicht zu laufen beginnt, sondern erst am danach folgenden Sonntag, 18.06.2017.
Was nun das Ende der Widerrufsfrist betrifft, so würde diese demnach am Sonntag, 02.07.2017 enden, allerdings gibt es auch hier ein Gesetz, welches etwas anderes besagt, § 193 BGB
:
"Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einem am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an deren Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag."
Dies bedeutet dann doch, dass sich die Widerrufsfrist bis zum Montag, 03.07.2017 verlängert, oder nicht?
Ich wäre hier über eine Aufklärung dankbar.
Gruß
Beginn und Ende der Widerrufsfrist
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Tag
Das Ende der Frist fällt nach spontaner Einschätzung nicht auf Sonntag, sondern Samstag. Im Ergebnis läuft sie trotzdem erst am Montag ab.
Schöne Grüße
Warum? Das Gesetz besagt, doch, dass der Tag, auf den dieses Ereignis fällt (hier also die Abholung des Artikels), nicht mitgerechnet wird. Die Widerrufsbelehrung des Händlers besagt, dass die Widerrufsfrist vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem ich oder ein von mir benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat oder habe, beträgt. Die Ware wurde zwar am Freitag, 16.06.2017 bestellt, jedoch erst am Samstag, 17.06.2017 abgeholt, d.h. von mir in Besitz genommen also Beginnt auch erst ab dann lt. Widerrufsbelehrung die Frist. Das BGB geht nun aber noch weiter und schließt sogar diesen Tag als Fristbeginn aus. Daher müsste der Sonntag, der erste Tag der Frist sein und damit auch vierzehn Tage später das Fristende. Da dies aber auch ein Sonntag ist, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag, d.h. Montag, oder nicht?
Gruß
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Aber der letzte Tag zählt mit, somit wäre das rechnerische Ende der Frist in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 0:00 Uhr.
Oder einfach gesagt: bei solchen Fristen ist Ereignis und Ende der Frist immer am gleichen Wochentag.
-- Editiert von fm89 am 23.06.2017 19:50
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten