Beginn Widerrufsfrist DSL Vertrag

31. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mythbuster
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Beginn Widerrufsfrist DSL Vertrag

A schließt bei DSL Anbieter X online einen DSL Vertrag mit einer MVLZ von 24 Monaten ab. Der zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar:

08.12.14: A schließt den Vertrag online ab.
12.12.14: Bestellbestätigung von Anbieter X
27.01.15: Bekanntgabe des Freischaltungsdatums für den 13.02.15 (Technikertermin)
29.01.15: Hardware erhalten

A hat ein alternatives Angebot entdeckt das sowohl günstiger ist als auch mehr Leistung beinhaltet. Darf A den Vertrag noch widerrufen?

Ich habe im Internet zwei verschiedene Meinungen gelesen die immer wieder auftauchen:

1. Widerrufsfrist beginnt mit der Bestätigungsmaill die die Widerrufsregeln in Textform beinhalten. (A hat Pech gehabt)

2. Widerrufsfrist beginnt am Tag der Freischaltung, also an dem Tag wo man die Leistung erstmals in Anspruch nehmen kann. (A kann widerrufen)

Folgende Angaben kann ich noch geben:

Im abgeschlossenen Vertrag am 08,12,14 wird zum Widerruf folgendes geschrieben: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, jedoch nicht bevor Sie
diese Belehrung in Textform erhalten haben und nicht bevor Sie von
uns entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2
Satz 1 Nummer 1 unterrichtet wurden.


In der Bestätigungsmail vom 12.12.14 steht folgendes: "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginntnach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unsrer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache."



Vielen Dank für eure Hilfe!

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-- Editiert Mythbuster am 31.01.2015 12:06

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Da es hier um eine Dienstleistung und nicht den Kauf der Hardware geht, startet die Frist aus meiner Sicht klar mit Vertragsschluss.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Welcher Provider?
Manchmal gibt der Vertragspartner mehr Öffnungen für Widerruf als erwartet. So gibt ein großer Anbieter Widerrufsrecht im Kontext "LIeferung von Hardware", auch wenn diese nicht verkauft wird. Verbraucherfreundlichere Regelungen sind erlaubt. Nur Knebelungen entgegen BGB dürfen nicht sein!
Andererseits sollte man auch nicht wegen jeden 5 Cent Vorteil solche vermeidbaren Widerrufe durchziehen, denn bereits jetzt ist die andere Seite mit >60 Euro in Vorleistung getreten. HIer kommt noch das Risiko einer Auseinandersetzung und Blockade der Telefonnr. dazu!



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 05.02.2015 20:54

1x Hilfreiche Antwort

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