Hallo,
war heute beim AA zu meinem ALG 1 Leistungsgespräch.
Seit Oktober 2008 bin ich im Erziehungsurlaub und habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.1.10 gekündigt, da ich in der Schwangerschaft zu meinem Freund (100km entfernt) gezogen bin. Eine Sperrfrist habe ich nicht bekommen.
Ich soll nun fiktiv bemessen werden. Die Beraterin erzählte etwas von 18 Monaten Bemessungsgrundlage. Im Netz finde ich einen erweiterten Bemessungszeitraum von 2 Jahre. Juni 2008 ging ich in Mutterschutz, davor voll beschäftigt.
Warum also jetzt eine fiktive Bemessung ????
Vielen Dank
SandyDee
Begegnung der 3. Arbeitsamtart
17. Februar 2010
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Frage vom 17. Februar 2010 | 17:17
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Begegnung der 3. Arbeitsamtart
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#1
Antwort vom 17. Februar 2010 | 19:56
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... falsches forum - unter sozialrecht bist du besser aufgehoben.
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