Befristung ohne Sachgrund - welche Vorteile (Praxisfrage)

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Letschi
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)
Befristung ohne Sachgrund - welche Vorteile (Praxisfrage)

M überlegt, ober sich fü eine Stelle in der Landesbehörde L bewerben soll, die für 2 Jahre ohne Sachgrund ausgeschrieben ist. Für M ist es relevant, ob später die Möglichkeit besteht, eine Verlängerung mit Sachgrund bei L zu erhalten. Prinzipiell stellt M fest, dass L (zumindest für Externe einsehbar) häufig Stellen ohne Sachgrund ausschreibt. M fragt sich, welchen Vorteil denn L darauszieht, die Stelle(n) ohne Sachgrund auszuschreiben? Wenn diese mit Sachgrund ausgeschrieben wären, könnte L doch auch die bisher befristet Beschäftigten als mögliche Bewerber zurückgreifen. Das Arbeitsverhältnis könnte L doch trotzdem auslaufen lassen wie bei Befristung ohne Sachgrund. Ist es in der Praxis vielleicht schwieriger, für eine Stelle rechtssicher einen Sachgrund nach §14(1) TzBfG zu finden? Im Hintergrund fragt sich M nämlich, ob L denn nach 2 Jahren überhaupt unproblematisch die Möglichkeit hat, die gleiche Stelle dann mit Sachgrund neu auszuschreiben, so dass er eine Chance auf Verlängerung hat.

Vielen Dank schon mal für Hinweise.

PS: M weiß natürlich, dass er diese Fragen ggf. in einem Vorstellungsgespräch auch stellen kann.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Die Intentionen hinter eine Befristung mit Sachgrund sind meistens andere als bei einer Befristung ohne Sachgrund.

Eine Befristung ohne Sachgrund ist (zumindest solange kein entsprechend anderer Tarifvertrag gilt) für zwei Jahre zulässig. Danach stellt man die Person entweder fest an oder lässt den Vertrag auslaufen und sucht sich jemand Neues für zwei Jahre.

Eine Befristung mit Sachgrund setzte voraus, dass ein Sachgrund besteht. Also etwas, dass rechtfertigt, dann die Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt / Ereignis wegfällt. Wenn man also einfach mehr Personalbedarf hat, wieso sollte man sich dann einen Sachgrund aus den Fingern saugen? Befristungen mit Sachgrund sind eher üblich im Projektgeschäft, bei Elternzeitvertretungen oder bei langer Krankheit.

Ob nach einer zweijährigen Befristung ohne Sachgrund eine Befristung mit Sachgrund folgen darf, darüber sind sich die Gerichte nicht einig.

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Letschi):
Prinzipiell stellt M fest, dass L (zumindest für Externe einsehbar) häufig Stellen ohne Sachgrund ausschreibt.


Je nach L häufig sogar 1 Jahr und dann nochmal 1 Jahr.

Zitat (von Letschi):
Für M ist es relevant, ob später die Möglichkeit besteht, eine Verlängerung mit Sachgrund bei L zu erhalten.


Wird so durchaus mal gemacht, wenn denn überhaupt ein Sachgrund zu finden ist und man die Person halten möchte.

Zitat (von Letschi):
M fragt sich, welchen Vorteil denn L darauszieht, die Stelle(n) ohne Sachgrund auszuschreiben?


s.o., ein Sachgrund muss erstmal vorhanden sein.

Zitat (von Letschi):
Ist es in der Praxis vielleicht schwieriger, für eine Stelle rechtssicher einen Sachgrund nach §14(1) TzBfG zu finden?


Ohne Sachgrund ist in jedem Fall einfacher einzustellen.


Man muss sich darüber im Klaren sein, dass wenn der Vertrag ausläuft, für mindestens 3 Jahre nicht nochmal bei einer anderen L im selben Bundesland ohne Sachgrund beschäftigt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Letschi
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten. Aufgrund der Antwort stellen sich M aber weitere Fragen. Wenn eine Stelle also mit Sachgrund Stellen rechtfertigt, die zu bestimmter Zeit wegfallen, dürfte dies ja bei Befristungen ohne Sachgrund nicht so sein. Da könnte L sie ja auch gleich unbefristet ausschreiben. Ist es denkbar, dass L entgegen dem ersten Anschein nach damit langfristig Personal aufbauen will, da von Extern neu eingestellt wird und nicht auf bestehendes Personal zurückgegriffen werden kann? Kann das auch eine realistische Personalentwicklungsstrategie sein? M fragt sich, warun L nicht auf das Personal zuruckgreifen möchte, was bei ihm bereits arbeitet, wenn der Personalbedarf doch scheinbar nicht zeitlich befristet ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Das Naheliegendste: Man hat keinen vernünftigen Stellenplan für Tarifbeschäftigte.

Zitat (von Letschi):
Kann das auch eine realistische Personalentwicklungsstrategie sein?


Das sucht man oft vergebens. Geld und Bedarf sind zu dem Zeitpunkt da, aber eine unbefristete Beschäftigung kriegt man nicht durch, sonst würde man das auch als Beamtenstelle ausschreiben, sofern dem gD zugeordnet.

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